Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 93 Gutenbergweg, 2. Änderung im beschleunigten Verfahren - Behandlung der Stellungnahmen - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 02.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 02.02.2021 ö 12

Beschluss

Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.01.2021 bis einschließlich 01.02.2021 sind Stellungnahmen eingegangen die wie folgt abgewogen werden:

Auf Vorschlag der Verwaltung werden folgende Änderungen vorgenommen:

Unter den Hinweisen ist das Planzeichen für den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 93 aufzunehmen.

Die Festsetzung Nr. 2, Einfriedungen wird dahingehend ergänzt, dass sich lediglich die Höhe nach den Vorschriften der BayBO richtet.  

Städte und Gemeinden sind Seitens des Gesetzgebers aufgefordert, bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen in innerstädtischen Baugebieten die bestehende Bebauung mit ihren Bauflächen nach zu verdichten. In der Wahrnehmung dieser Aufforderung stellt sich die Stadt Waldkraiburg dieser Aufgabe. Durch eine knapp 3 Jahre dauernde städtebauliche Untersuchung mit intensiver Bürgerbeteiligung wurde ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) entwickelt und durch den Stadtrat beschlossen. Das Konzept soll eine nachhaltige und verträgliche Nutzung in Bezug auf ein innerstädtisches Wohnangebot ermöglichen.
Der Bebauungsplan mit der geplanten Bebauung nimmt dieses städtebauliche Entwicklungsziel, welches sich aus den Zielen des entwickelten ISEK ergibt, auf. Insofern ist ein angesprochenes Einfügegebot, wie es sich bei Einzelbauvorhaben über entsprechende Vorschriften aus dem Baugesetzbuch mit Bezug auf die umgebende Bebauung darstellt, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes für Städte und Gemeinden nicht maßgeblich. Mit den im Bebauungsplan aufgestellten Festsetzungen und Regelungen wird eine flächensparende Siedlungsentwicklung mit Fokus auf Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich ermöglicht.
Bezugnehmend auf die am 01.02.2021 in Kraft tretende Novelle der Bay. Bauordnung (BayBO) die u.a. eine Verkürzung der Mindestabstandstiefe von 1,0 H auf 0,4 H (H = Wandhöhe des Gebäudes), mindestens jedoch 3 Meter, bei Gebäude zulässt, wird die im Bebauungsplan aufgenommene Festsetzung Nr. 2.2 dahingehend konkretisiert, dass Abstandflächen nach BayBO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007, einzuhalten sind.
Die Begründung wird um den Text ergänzt.

Der auf Parzelle Nr. 8 zusätzlich, rot dargestellt, Hochpunkt des Pultdaches findet nur beim Anbau/der Erweiterung des Gebäudes Anwendung. Die Festsetzung ist dahingehend zu konkretisieren.

Die o.g. Ergänzungen/Änderungen dienen lediglich der Konkretisierung und lösen keine weitere Planauslegung aus.

Der Bebauungsplan Nr. 93, 2. Änderung mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 24.11.2020, einschließlich der o.g. redaktionellen Änderungen, wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2021 16:20 Uhr