Bauleitplanung; 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Teilbereich der Berliner Straße zwischen Ratiborer und Nikolsburger Straße - Behandlung der Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 15.03.2022 ö vorberatend 3
Stadtrat Stadtratssitzung 29.03.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Der Ausschuss stellt den Antrag, der Stadtrat möge wie folgt beschließen:

Während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes sowie Behördenbeteiligung gemäß §§ 3, Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.12.2021 bis einschließlich 28.01.2022 sind folgende wesentliche Stellungnahmen eingegangen, die wie folgt abgewogen werden:


  • Stellungnahme der DB AG, DB Immobilien vom 20.12.2021:
Unsere im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahme vom 17.08.2021 ist weiterhin gültig uns zu beachten.

Abwägungsvorschlag:
An der Abwägung vom 19.10.2021 wird vollumfänglich festgehalten, sodass sämtliche Hinweise zur Kenntnis genommen und im jeweiligen Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden. Bei Bedarf werden entsprechende Untersuchungen und Maßnahmen vorgenommen.

  • Stellungnahme der Polizeiinspektion Waldkraiburg vom 22.12.2021:
Aus polizeilicher Sicht gibt es keine Einwände gegen dieses Bauvorhaben. 
Allerdings sollte man der späteren Parksituation Beachtung schenken. Da meistens zu wenig Stellplätze ausgewiesen werden und jeder Haushalt oft mehrere Fahrzeuge besitzt, die dann auf der Straße geparkt werden, birgt dies erhebliche Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.  

Abwägungsvorschlag:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in späteren Bauleitplanverfahren berücksichtigt.

  • Stellungnahme des Landratsamtes Mühldorf vom 10.01.2022:
Naturschutz und Landschaftspflege: 
Gegen das Verfahren bestehen keine Bedenken, die zuletzt abgegebenen Hinweise werden aufrechterhalten. 

Sonstiges: 
Das "P" für Polizeigebäude fehlt weiterhin im Planteil.

Abwägungsvorschlag:
Die Hinweise auf die Abarbeitung grünordnerischer Maßnahmen sowie den gesetzlichen Artenschutz im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes werden weiterhin zu Kenntnis genommen und im jeweiligen Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. 
Des Weiteren wird der Verweis auf den gesetzlichen Artenschutz (insb. § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG & § 44 Abs. 1 BNatSchG) hinsichtlich vorbereitender Maßnahmen wie der Baufeldräumung oder Baumfällungen zur Kenntnis genommen.

Das Zeichen „P“ für Polizeigebäude wird ergänzend im Planteil dargestellt.

  • Spartenauskünfte der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH vom 19.01.2022:
Abwägungsvorschlag:
Sämtliche Spartenauskünfte werden zur Kenntnis genommen und im jeweiligen Bauleitplanverfahren berücksichtigt. 


  • Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes vom 20.01.2022:
Die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes werden von der Planung nicht berührt. Insofern bestehen keine Bedenken. 
Jedoch nochmals der Hinweis, dass die vom Eisenbahnbetrieb ausgehenden Immissionen (insbe-sondere Luft- und Körperschall, Erschütterungen, Abgase, Funkenflug, Bremsstaub, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.) der nördlich befindlichen Bahnstrecke Nr. 5700 Rosenheim-Mühldorf hinzunehmen sind. In nachfolgend gelagerten Bebauungsplanverfahren sind erforderlichenfalls durch die Gemeinde oder einzelne Bauwerbern auf eigene Kosten geeignete Schutzmaßnahmen (Schallschutz) vorzunehmen.

Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnisnahme genommen und in den jeweiligen Bauleitplanverfahren berücksichtigt, sowie erforderliche Maßnahmen bei Bedarf umgesetzt.


  • Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 25.01.2022:
Wir hatten bereits am 6. September 2021 eine grundsätzliche Stellungnahme abgegeben. Die hier aufgeführten Anmerkungen und Einwände möchten wir weiterhin aufrechterhalten.

Abwägungsvorschlag:
An der Abwägung vom 19.10.2021 wird vollumfänglich festgehalten, welche wie folgt lautet:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und mit der Ausweisung der Gebietsart „Urbanes Gebiet“ bereits berücksichtigt. Urbane Gebiet dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Im Gegensatz zum Mischgebiet muss die Nutzungsmischung nicht gleichgewichtig sein. Allgemein zulässig sind in Urbanen Gebieten Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Für die Bebauungsdichte wird eine im Vergleich zum Mischgebiet höhere GRZ von 0,8 und eine deutlich höhere GFZ von 3,0 vorgesehen. Auch werden höhere Immissionsrichtwerte angesetzt. Insgesamt ergibt sich eine bessere Vereinbarkeit von Wohnen und Gewerbenutzung.“


  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom 27.01.2022:
die 1. (vormals 58.) Änderung des o.g. Flächennutzungsplans ist gegenüber der Fassung vom Juni 2021 wasserwirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung. Hierzu sind wir grundsätzlich einverstanden. Wir raten dringend zu einer wassersensiblen Bauleit- und Gebäudeplanung. Zur Verbesserung des lokalen Mikroklimas sowie um einen Beitrag zur Vorsorge vor Klimaänderungen zu leisten, sind Flachdächer sowie Garagen zu begrünen. Auf ausreichende breitflächige Verdunstungs- und Versickerungsanlagen ist im Sinne des DWA-Arbeitsblattes A102 ist zu achten (z.B. durch multifunktionale Flächen). Zu wasserwirtschaftlichen Details äußern wir uns im nachfolgend laufenden Bebauungsplanverfahren.



Abwägungsvorschlag:
Die Hinweise auf eine wassersensible Bauleit- und Gebäudeplanung werden zur Kenntnis genommen und in weiteren Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.


Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Textteil und Begründung, in der Fassung vom 05.10.2021, inklusive Umweltbericht wird einschließlich der o.g. redaktionellen Änderungen festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2022 14:45 Uhr