Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 69 für das Gebiet nördlich der Daimlerstraße, 8. Änderung - Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 15.03.2022 ö 7

Beschluss

Die großen zusammenhängenden Gewerbegebiete der Stadt Waldkraiburg liegen westlich der wohnbaulich genutzten Bereiche und ziehen sich als Band nördlich und südlich der Bahnstrecke Rosenheim - Waldkraiburg – Mühldorf entlang der Staatsstraße 2091. Insofern ist es städtebaulich geboten, die Ausweisung von weiteren gewerblich nutzbaren Gebieten in nördlicher Erweiterung der bereits bestehenden Gewerbegebiete zu planen, um somit auch den Standortvorteil des nahegelegenen Autobahnanschlusses nutzbar zu machen. 

An der zeitnahen Umsetzung des Planungsziels wird nach wie vor festgehalten. Der Umgriff des Geltungsbereiches der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 wird auf die im Lageplan rot umrandeten Flächen reduziert. 


Die Verwaltung wird beauftragt, das aufgestellte Bauleitplanverfahren weiter zu verfolgen und zum Abschluss zu bringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2022 14:45 Uhr