Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 100 zur Steuerung von Vergnügungsstätten und Wettbüros - Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 15.03.2022 ö 11

Beschluss

Im Laufe der Konzepterarbeitung hat es sich jedoch herausgestellt, dass die Umsetzung der Regelung in einem einzigen Bebauungsplan für das gesamte Stadtgebiet sich rechtsunsicher ausführen lässt.

Aus diesem Grund wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 auf die nach § 34 BauGB zu beurteilenden Gebiete reduziert. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des gebilligten Vergnügungsstättenkonzeptes vom Juli 2021 das Bauleitplanverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2022 14:45 Uhr