Datum: 29.08.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Gremium: Ferienausschuss
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:05 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
6 Mitteilungen des Vorsitzenden
7 Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltsvollzug 2017 - aktueller Monatsbericht
8 Märkte, Messen, Feste; Volksfest Waldkraiburg Verschiebung Volksfest 2018
9 Heimatpflege; Faschingsumzug, Faschingstreiben - Antrag der Faschingsgesellschaft Waldburgia e.V. auf Gewährung eines Zuschusses
10 Bauordnungsrecht; Anwendung der Stellplatzsatzung der Stadt Waldkraiburg - Antrag der CSU-Fraktion vom 24.07.2017
11 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 57 südlich der Stadtmitte Bebauung am Iserring - Billigungsbeschluss
12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 30 für das Gebiet westlich der Von-der-Tann-Straße - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss
13 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 1 für das Baugebiet Niederndorf - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss
14 Bauleitplanung; 43. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen der Erzgebirgs- und Reichenberger Straße, Bebauungsplan Nr. 111 - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss
15 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 111, Bauabschnitt 1, für den Bereich zwischen der Erzgebirgs- und Reichenberger Straße - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss
16 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 40 an der Berliner Straße, zwischen Gablonzer und Egerländer Straße, 1. Änderung mit Teilaufhebung - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss
17 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 114 für den Bereich an der Kirchenstraße, zwischen dem Stadtplatz und Iglauer Straße, 1. Änderung, Teilaufhebung - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss
18 Örtliche Rechnungsprüfung; Wirtschaftsjahr 2015 - Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH (vorberaten im Rechnungsprüfungsausschuss am 19.06.2017)
19 Stadtwerke Waldkraiburg Eigenbetrieb; Wirtschaftsjahr 2015 - Feststellung Jahresabschluss (Vorberaten im Werkausschuss am 26.07.2017)
20 Stadtwerke Waldkraiburg Eigenbetrieb; Wirtschaftsjahr 2017 - Prüfungsauftrag (Vorberaten im Werkausschuss am 26.07.2017)
21 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratssitzung vom 18.07.2017
22 Anfragen

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6. Mitteilungen des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 29.08.2017 ö 6

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltsvollzug 2017 - aktueller Monatsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 29.08.2017 ö 7

Beschluss

Der aktuelle Monatsbericht zum Vollzug des Haushaltsplanes 2017 (Anlage dieser Niederschrift ) wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Märkte, Messen, Feste; Volksfest Waldkraiburg Verschiebung Volksfest 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 29.08.2017 ö beschließend 8

Beschluss

Das Waldkraiburger Volksfest findet im Jahr 2018 ausnahmsweise von 13. bis 23. Juli statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Heimatpflege; Faschingsumzug, Faschingstreiben - Antrag der Faschingsgesellschaft Waldburgia e.V. auf Gewährung eines Zuschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 29.08.2017 ö 9

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg gewährt der Faschingsgesellschaft Waldburgia e.V. zur Durchführung des Faschingsumzuges und des Faschingstreibens 2017, insbesondere wegen der Beachtung der zusätzlich geforderten Sicherheitsauflagen, einen Zuschuss von insgesamt 13.000 Euro.

Nach Vorlage einer vollständigen Einnahmen-/ Aufwandsabrechnung kommt auch für die Veranstaltung 2018 ein gleich hoher Betrag zur Auszahlung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Bauordnungsrecht; Anwendung der Stellplatzsatzung der Stadt Waldkraiburg - Antrag der CSU-Fraktion vom 24.07.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 29.08.2017 ö 10

Beschluss

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 57 südlich der Stadtmitte Bebauung am Iserring - Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 29.08.2017 ö 11

Beschluss

Der Ferienausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 57, südlich der Stadtmitte in der Fassung vom 31.07.2017 zu billigen. 
Ziel der Aufstellung ist es, die angedachte Bebauung der Flur-Nrn. 10/13, 10/84, 10/85 und 143 sowie Teilflächen von 10/31 und 2173 der Gemarkung Waldkraiburg, zur Stärkung der Innenentwicklung zu realisieren.


Die Verwaltung wird beauftragt die Auslegung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 30 für das Gebiet westlich der Von-der-Tann-Straße - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 29.08.2017 ö 12

Beschluss

Während der frühzeitigen Auslegung i.V.m. der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 09.05.2017 bis einschließlich 12.07.2017 sind keine Stellungnahmen eingegangen, die einer Änderung oder Ergänzung des Planentwurfes bedürfen.

Das Schreiben des Bay. Landesamtes für Denkmalpflege vom 29.05.2017, mit den Hinweisen zu bodendenkmalpflegerischen Belangen wird zur Kenntnis genommen

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 06.04.2017, öffentlich auszulegen und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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13. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 1 für das Baugebiet Niederndorf - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 29.08.2017 ö 13

Beschluss

Während der frühzeitigen Auslegung i.V.m. der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 09.05.2017 bis einschließlich 12.07.2017 sind keine Stellungnahmen eingegangen, die einer Änderung oder Ergänzung des Planentwurfes bedürfen.

Das Schreiben des Bay. Landesamtes für Denkmalpflege vom 29.05.2017, mit den Hinweisen zu bodendenkmalpflegerischen Belangen wird zur Kenntnis genommen. Des Weiteren wird das Schreiben der Bayernwerk AG vom 31.05.2017, in dem auf die Baumstandorte in Bereichen mit unterirdisch verlaufenden Versorgungsleitungen zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 06.04.2017, öffentlich auszulegen und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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14. Bauleitplanung; 43. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen der Erzgebirgs- und Reichenberger Straße, Bebauungsplan Nr. 111 - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 29.08.2017 ö 14

Beschluss

Die während der frühzeitigen Auslegung i.V.m. der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB in der Zeit vom 06.06.2017 bis einschließlich 03.07.2017 eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:
Schreiben des Landratsamtes Mühldorf am Inn vom 10.07.2017:
  • Immissionsschutz und Ortsplanung:
Der Änderungsbereich grenzt im Norden an eine Gewerbefläche an (Im Plan blau gekennzeichnete Fläche). Die Planungsrichtpegel aneinandergrenzender Baugebiete sollen sich um nicht mehr als 5 dB(A) voneinander unterscheiden. In der vorliegenden Planung handelt es sich um 10 dB(A) U nterschied.
Auf der verbliebende Gewerbefläche wurde seinerzeit eine Parkgarage errichtet die zum angrenzenden „Sondergebiet Umschulungszentrum“ gehört. Auf Vorschlag der Verwaltung wird der Geltungsbereich um diese Fläche erweitert und ebenfalls als „Sondergebiet Umschulungszentrum“ dargestellt.
  • Naturschutz und Landschaftspflege:
Zur Stärkung der Biotopverbundachse und deren lebensraumtypischen Arten entlang der Bahnlinie sollten der planerisch bereits berücksichtigte Bereich als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt werden.
Die Forderung, die Fläche entlang der Bahn aufgrund der Bedeutung für den Naturschutz im Flächennutzungsplan als Fläche für „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ darzustellen, wird vor dem Hintergrund der Maßstäblichkeit des Flächennutzungsplanes zurückgewiesen. Die im Bebauungsplan nur 6 Meter breite Fläche ist im Maßstab des Flächennutzungs-planes nicht darstellbar (M 1 : 5.000 bis 1 : 2.500 entspricht 1,2 mm bis 2,4 mm Breite im Plan) und würde auch einen Bruch zu der sonstigen eher großräumigen Betrachtung im genannten Planwerk bedeuten. Im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1000 ist die Fläche hingegen mit eigener Signatur als Fläche „Fläche zum Erhalt von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen“ ausreichend gewürdigt.
  • Schreiben der Bayernwerk AG vom 28.06.2017:
In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass von dem benachbarten Umspannwerk Geräuschemissionen ausgehen. Um den Bestandsschutz nicht zu gefährden, können im Umfeld des Umspannwerkes nur solche Nutzungen ausgewiesen werden, deren gemäß TA Lärm zugeordneter Immissionsschutzwert nicht überschritten wird. Die Bayernwerk AG sieht mit der hier vorgesehenen Nutzung den Bestand und Betrieb des Umspannwerkes gefährdet und weist auf eine Stellungnahme aus dem Jahr 2010 hin, in welchem die von dem Umspannwerk ausgehenden Lärmimmissionen prognostiziert sind.

Die von dem Umspannwerk ausgehenden Schallemissionen wurden durch das Sachverständigenbüro Hook Farny Ingenieure sowohl für den B-Plan Nr. 111 im Bauabschnitt 1 (ehemaliges „Konen-Gelände“) als auch im Bauabschnitt 3 (ehemaliges „Haldenwanger- Gelände“) im Hinblick auf die festgesetzten Wohnnutzungen geprüft und messtechnisch erfasst. Im Ergebnis kommen beide Fachgutachten zu dem Ergebnis, dass auch bei Betrieb des Umspannwerkes die einschlägigen Grenzwerte für die geplante Wohnbebauung sowohl tagsüber als auch nachts eingehalten werden. Insofern wird die Annahme, dass der Bestand und Betrieb des Umspannwerkes durch die neuen Nutzungen im Umfeld gefährdet sei, auf Basis der vorliegenden Fachgutachten widerlegt.
Die eingegangenen Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom 03.07.2017, der DB AG vom 03.07.2017, der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 27.06.2017 und der Energienetze Bayern GmbH & CO. KG vom 20.07.2017 betreffen das Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 111, Bauabschnitt I. Die Abwägung findet im gesonderten Beschluss im Bebauungsplanverfahren statt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf entsprechend des Beschusses zu überarbeiten und gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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15. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 111, Bauabschnitt 1, für den Bereich zwischen der Erzgebirgs- und Reichenberger Straße - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 29.08.2017 ö 15

Beschluss

Die während der frühzeitigen Auslegung i.V.m. der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB in der Zeit vom 09.05.2017 bis einschließlich 12.07.2017 eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:

  • Schreiben der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG vom 20.07.2017:

In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass rechtzeitig vor Beginn der Abbrucharbeiten auf der Flur-Nr. 812 der Gemarkung Waldkraiburg die Abtrennung des bestehenden Erdgasnetzanschlusses im öffentlichen Bereich bei der Betriebsstelle Waldkraiburg, Geretsrieder Straße 30, zu beantragen ist.
Dieser Hinweis wird im Bebauungsplan aufgenommen.
  • Die eingegangenen Spartenauskünfte der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH vom 30.05.2017 werden zur Kenntnis genommen.

  • Schreiben des Landratsamtes Mühldorf am Inn vom 31.05.2017:

Fachbereich Naturschutz und Landschaftspflege:
Die Fachbehörde weist darauf hin, dass die artenschutzrechtliche Prüfung aus dem Jahr 2010 veraltet ist und in Absprache mit der Naturschutzbehörde zu aktualisieren ist.
Die Aktualisierung des Artenschutzgutachtens wurde zwischenzeitlich beauftragt. In Abstimmung mit der Naturschutzbehörde soll insbesondere dem Schutz der Reptilien (Zauneidechse) entlang der Bahn sowie beim Abriss der Gebäude dem Schutz der Fledermäuse und möglicher Gebäudebrüter Rechnung getragen werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen (z.B. ggf. erforderliche Festlegungen von Abrisszeitpunkten für Gebäude) werden in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.
Fachbereich Ortsplanung:
Der im Planteil dargestellte Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf den tatsächlich durch die Satzung überplanten Bereich zu reduzieren. Die Darstellung der weiteren Bauabschnitte und deren Abgrenzungen untereinander sind nur als nachrichtlicher Hinweis möglich, solange für diese Abschnitte keinerlei Festsetzungen getroffen werden.
Zur Festsetzung der Vollgeschosse (Festsetzung 4.4) wird angeregt, die Rechtsgrundlage aus der BayBO (Art. 83 Abs. 7 BayBO) anzugeben.
Der Geltungsbereich wird auf den tatsächlich überplanten Bereich zwischen Erzgebirgsstraße und Werksbahn (ehemaliges Konengelände) beschränkt. Die weiteren Baubereiche werden in der Planzeichnung außerhalb des abgegrenzten Geltungsbereiches und in der Satzung unter den Hinweisen aufgeführt.
Der Verweis auf die Rechtsgrundlage in der BayBO wird in die betreffende Festsetzung aufgenommen.
Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
Die Fachbehörde teilt mit, dass die Niederschlagsversickerung in Sickerschächten nur als absolute Ausnahme, sofern eine flächige Versickerung nicht möglich ist, zulässig ist. Sofern eine Versickerung in Sickerschächten vorgesehen ist, ist dies schlüssig zu begründen. Entsprechend wird gefordert, die Festsetzung Nr. 10 dahingehend zu ändern, dass 3 Sätze, die die Voraussetzungen definieren, unter den eine Versickerung in Sickerschächten zulässig ist, gestrichen werden.
Die Festsetzung Nr. 10 wird entsprechend überarbeitet.
  • Schreiben des Bay. Landesamtes für Denkmalpflege vom 29.05.2017:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Hinweise zum Umgang mit eventuell zu Tage tretenden Bodendenkmälern oder baulichen Resten der ehem. Rüstungswerke wurden im Bebauungsplan bereits aufgenommen.
  • Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom 03.07.2017:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Hinweise zum Umgang mit eventuell zu Tage tretenden baulichen Resten der ehem. Rüstungswerke wurden im Bebauungsplan bereits aufgenommen.

  • Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 31.05.2017 und 08.05.2017:

In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass zur Sicherung der rechtzeitigen Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen und zur Koordinierung mit Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen der weiteren Versorger rechtzeitig vor Beginn der konkreten Baumahnahmen Kontakt aufgenommen werden soll.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass sich im Geltungsbereich hochwertige Telekommunikationslinien und Verteiler der Telekom befinden, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. Während der Planung und Bauausführung soll darauf geachtet werden, dass die Linien nicht verändert werden bzw. beschädigt werden. Hinsichtlich der geplanten Baumplanzungen ist das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ zu beachten. Durch die Baumpflanzungen darf der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

  • Schreiben der DB AG, DB Immobilien vom 03.07.2017:
In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass durch den Eisenbahnbetrieb (Bahnlinie Rosenheim – Pilsting) Emissionen entstehen können. Sollten geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich werden, sind diese in der Planung vorzusehen und von der Stadt bzw. dem Bauherrn auf eigene Kosten vorzunehmen.
  • Schreiben der Heimwerk Immobilien GmbH vom 25.07.2017 und Email vom 01.08.2017:
Im Einmündungsbereich der südwestlichen Erschließungsstraße auf die Erzgebirgsstraße befindet sich ein Stromverteiler der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH. Um eine bessere Einsehbarkeit an der Einmündung zu gewährleisten, soll bei gleichbleibender Dimensionierung die Erschließungsstraße, incl. Stellplatzstreifen und Gehweg, um ca. 1,5 m nach Nordosten verschoben werden. Im Gegenzug wird das Baufeld des dargestellten Sondergebietes entsprechend schmäler. Die Lage und der Querschnitt der nordöstlichen Erschließungsstraße bleiben unverändert.
Die beantragte Veränderung berührt nicht die Grundzüge der Planung und wird im Planentwurf entsprechend abgeändert.
Im Bereich des Sondergebietes kommt es nur dann zu erhöhten Schallimmissionen (> 45 dB) durch die Werksbahnlinie, wenn die Wohnbebauung bei der Lärmbemessung nicht berücksichtigt wird.
Dem Antrag wird entsprochen. Die Festsetzung Nr. 9. Immissionsschutz wird wie folgt konkretisiert:


Die Pflegenutzung im Sondergebiet „Gesundheit und Pflege“ kann frühestens nach Rohbaufertigstellung der 4 lärmabschirmenden Einzelhäuser entlang der Werksbahn aufgenommen werden. Ausnahmsweise kann der Schallschutznachweis durch andere technische oder bauliche Maßnahmen sowie Nutzungsbeschränkungen auf bestimmte Gebäudeteile erbracht werden.
Durch die vorangeschrittene Hochbauplanung hat sich herausgestellt, dass die Abgrabungen am Grundstück insgesamt deutlicher kleiner werden als bislang festgesetzt. Im Westen des eingeschossigen Verbindungsgebäudes im Sondergebiet Gesundheit und Pflege werden keine Abgrabungen vorgenommen, im Osten soll die max. Tiefe statt 4 m 4,5 m betragen. Die Planfestsetzungen werden entsprechend aktualisiert.
  • Auf Vorschlag der Verwaltung werden folgende Änderungen vorgenommen:
Die Bezeichnung Einzelhaus bezieht sich lediglich auf die 8 Gebäude im Allgemeinen Wohngebiet. Der Planentwurf und der Textteil sind entsprechend zu konkretisieren.
Bei dem Bauleitplanverfahren handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB. Der Vorhaben – und Erschließungsplan wird gebilligt und somit Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 111, Bauabschnitt I. Im Textteil und in der Begründung sind die entsprechenden Rechtsquellen zu benennen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf entsprechend des Beschlusses zu überarbeiten und öffentlich auszulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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16. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 40 an der Berliner Straße, zwischen Gablonzer und Egerländer Straße, 1. Änderung mit Teilaufhebung - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 29.08.2017 ö 16

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf entsprechend der Abwägung im Sachverhalt zu überarbeiten und öffentlich auszulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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17. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 114 für den Bereich an der Kirchenstraße, zwischen dem Stadtplatz und Iglauer Straße, 1. Änderung, Teilaufhebung - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 29.08.2017 ö 17

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf entsprechend der Abwägung im Sachverhalt zu überarbeiten und öffentlich auszulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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18. Örtliche Rechnungsprüfung; Wirtschaftsjahr 2015 - Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH (vorberaten im Rechnungsprüfungsausschuss am 19.06.2017)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 29.08.2017 ö 18

Beschluss

Für die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH wird gem. § 2 Nr. 26 der Geschäftsordnung für den Waldkraiburger Stadtrat folgender Beschluss vorgeschlagen:

1. Die Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2015 wird in Aktiva und Passiva zum 31.12.2015 auf 55.855.996,33 € festgestellt.

2. Der Jahresfehlbetrag aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2015 wird auf - 595.454,69 € festgestellt.

3. Der Jahresfehlbetrag 2015 wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch die Gewinnrücklagen ausgeglichen.

4. Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2015 die Entlastung erteilt.

5. Der Veröffentlichung des Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers Dr. Schwarzmann mit dem im Prüfungsbericht vom 03.06.2016 enthaltenen Wortlaut wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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19. Stadtwerke Waldkraiburg Eigenbetrieb; Wirtschaftsjahr 2015 - Feststellung Jahresabschluss (Vorberaten im Werkausschuss am 26.07.2017)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 29.08.2017 ö beschließend 19

Beschluss

Nach durchgeführter Prüfung des Jahresabschlusses 2015 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband sowie durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Waldkraiburg (Art. 103 GO i.V. mit § 25 Abs. 2 EBV) wird der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtwerke Waldkraiburg für das Wirtschaftsjahr 2015 mit den nachstehenden Abschlusssummen gemäß § 25 Abs. 2 EBV festgestellt.
  1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 wird in AKTIVA und PASSIVA zum 31.12.2015 auf 17.914.821,32 Euro festgestellt.

  1. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 auf + 928.112,18 Euro festgestellt.

  1. Der Jahresgewinn 2015 mit 928.112,18 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  1. Der  Veröffentlichung  des Bestätigungsvermerks des Bayerischen Kommu­nalen Prüfungsverbandes mit dem im Prüfungsbericht vom 21.10.2016 enthaltenen Wortlaut wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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20. Stadtwerke Waldkraiburg Eigenbetrieb; Wirtschaftsjahr 2017 - Prüfungsauftrag (Vorberaten im Werkausschuss am 26.07.2017)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 29.08.2017 ö beschließend 20

Beschluss

Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2017 des Eigenbetriebs Stadtwerke Waldkraiburg ist vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, München, durch­zuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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21. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratssitzung vom 18.07.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 29.08.2017 ö beschließend 21

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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22. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 29.08.2017 ö 22

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.10.2017 07:55 Uhr