Datum: 20.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
13 Mitteilungen des Vorsitzenden
14 Rechtspflege; Schöffendienst - Aufstellung der Vorschlagsliste für die Amtsperiode 2019 bis 2023 (Sachstandsbericht)
15 Bauleitplanung; 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 40 für das Gebiet zwischen der Gablonzer und Egerländer Straße - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss
16 Örtliche Rechnungsprüfung; Wirtschaftsjahr 2016 - Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH
17 Örtliche Rechnungsprüfung; Wirtschaftsjahr 2016 - Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtbau Waldkraiburg GmbH
18 Unternehmen in Privatrechtsform; Stadtbau Waldkraiburg GmbH - Einrichtung einer Heilpädagogischen Tagesstätte im Gebäude Bahnhofstraße 9, Fl.Nr. 1/3, Gemarkung Waldkraiburg (alter Bahnhof)
19 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratssitzung vom 06.02.2018 sowie von der Sondersitzung Stadtrat vom 06.03.2018
20 Anfragen

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13. Mitteilungen des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.03.2018 ö 13

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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14. Rechtspflege; Schöffendienst - Aufstellung der Vorschlagsliste für die Amtsperiode 2019 bis 2023 (Sachstandsbericht)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.03.2018 ö beschließend 14

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

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15. Bauleitplanung; 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 40 für das Gebiet zwischen der Gablonzer und Egerländer Straße - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Ortsteile Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Ortsteile 28.02.2018 ö vorberatend 6
Stadtrat Stadtratssitzung 20.03.2018 ö beschließend 15

Beschluss

Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung i.V.m. der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB in der Zeit vom 09.01.2018 bis einschließlich 09.02.2018 eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:

  • Schreiben des Landratsamtes Mühldorf am Inn, Ortsplanung und Immissionsschutz vom 06.02.2018:

Im Schreiben wird darauf hingewiesen, dass zu überprüfen ist, ob der Gewerbeanteil für die Festsetzung eines Mischgebietes ausreichend ist. Bei den genannten neuen Nutzungen sind keine Gewerbenutzungen zu erkennen, die nicht auch in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) zulässig wären. Eine Rechtfertigung für die Ausweisung eines Mischgebietes ist nicht nachvollziehbar dargestellt. Der bisher vorgesehene Gewerbeanteil wäre durchaus auch nach § 4 Abs 3 BauNVO als zulässig zu erachten.

Abwägungsvorschlag: Im bestehenden Bebauungsplan ist der Bereich an der Berliner Straße als Mischgebiet ausgewiesen, im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet. Entsprechend der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern zur parallel laufenden 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 steht die Änderung des Flächennutzungsplanes in ein Mischgebiet den Erfordernissen der Raum-ordnung nicht entgegen. Gem. Landesentwicklungsprogramm Bayern 3.2 (Z) sind in den Siedlungs-gebieten die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Die Planung ist entsprechend der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern im Sinne dieses Ziels zu begrüßen. Die Ausweisung als Mischgebiet entspricht den übergeordneten Zielsetzungen der Stadt Waldkraiburg für das gesamte Innenstadtgebiet und ist nicht isoliert, sondern in diesem Gesamtzusammenhang zu bewerten. Das Plangebiet fügt sich in den größeren Zusammenhang des Innenstadtbereichs ein, der bereits jetzt weitgehend – westlich, östlich und nördlich des Plangebiets - als Mischgebiet ausgewiesen ist. Es erfolgt mit der jetzigen Ausweisung also nicht eine Erweiterung im Randbereich, sondern ein „Lückenschluss“, der bereits mit der Mischgebietsausweisung im Bebauungsplan 40 in der Fassung von 1981 angestrebt wurde. In der überarbeiteten Planfassung wird ein etwas größerer Umgriff dargestellt, damit die Einbindung in ein größeres Mischgebiet und in die Waldkraiburger Innenstadt besser ersichtlich wird. Eine Ausweisung des Gesamtbereichs als Mischgebiet wird seitens der Stadt angestrebt, da ein Wohngebiet nicht den Zielen der Innenstadtentwicklung entspricht. Die Nutzungsmischung ist in diesem Gesamtzusammenhang zu betrachten. An der Ostseite der Berliner Straße und im weiteren Verlauf der Straße nach Norden existieren im Erdgeschoss fast ausschließlich Ladennutzungen und Gastronomie, in den Obergeschossen Arztpraxen, Büronutzungen und Wohnungen. Im Osten schließt das bestehende Ärztehaus mit Arztpraxen, Büros und Läden an. Es ist auch zu beachten, dass gem. BauNVO §4 in einem allgemeinen Wohngebiet Verwaltungs-nutzungen nur ausnahmsweise, und Ladennutzungen nur zur Versorgung des Gebiets zulässig sind. Im gegenständlichen Gebiet sollen Laden- und Verwaltungs-nutzungen aber ohne diese Einschränkungen zugelassen werden. In diesem Sinne werden in der parallel laufenden Bebauungsplanänderung Festsetzungen zur Nutzungsmischung getroffen. Um eine stand-örtliche Konzentration, Ballung, von Einzelhandelsbetrieben bzw. –einrichtungen auszuschließen, wird festgesetzt, dass diese ausschließlich im Erdgeschoss zulässig sind. Für die Bauräume an der Egerländer und Iglauer Straße wird auch eine reine Wohnbebauung zugelassen, um zukünftigen Bauherrn mehr Möglichkeiten einzuräumen, auf den Bedarf zu reagieren. Der Mischgebietscharakter im Gesamtzusammenhang wird dadurch nicht beeinträchtigt.


Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

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16. Örtliche Rechnungsprüfung; Wirtschaftsjahr 2016 - Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Stadtrat Stadtratssitzung 20.03.2018 ö beschließend 16

Beschluss

Für die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH wird gem. § 2 Nr. 26 der Geschäftsordnung für den Waldkraiburger Stadtrat folgender Beschluss vorgeschlagen:
  1. Die Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2016 wird in Aktiva und Passiva zum 31.12.2016 auf 56.789.309,95 € festgestellt.
  2. Der Jahresfehlbetrag aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2016 wird auf 399.032,36 € festgestellt.
  3. Der Jahresfehlbetrag 2016 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  4. Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
  5. Der Veröffentlichung des Bestätigungsvermerks des Wirtschaftsprüfers Dr. Schwarzmann mit dem im Prüfungsbericht vom 19.06.2017 enthaltenen Wortlaut wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

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17. Örtliche Rechnungsprüfung; Wirtschaftsjahr 2016 - Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtbau Waldkraiburg GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Stadtrat Stadtratssitzung 20.03.2018 ö beschließend 17

Beschluss

Für die Gesellschafterversammlung der Stadtbau Waldkraiburg GmbH wird gem. § 2 Nr. 26 der Geschäftsordnung für den Waldkraiburger Stadtrat folgender Beschluss vorgeschlagen:
  1. Die Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2016 wird in Aktiva und Passiva zum 31.12.2016 auf 71.440.472,97 € festgestellt.
  2. Der Jahresüberschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2016 wird auf 343.017,04 € festgestellt.
  3. Der Jahresüberschuss 2016 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  4. Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
  5. Der Veröffentlichung des Bestätigungsvermerks des Wirtschaftsprüfers Dr. Schwarzmann mit dem im Prüfungsbericht vom 14.06.2017 enthaltenen Wortlaut wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

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18. Unternehmen in Privatrechtsform; Stadtbau Waldkraiburg GmbH - Einrichtung einer Heilpädagogischen Tagesstätte im Gebäude Bahnhofstraße 9, Fl.Nr. 1/3, Gemarkung Waldkraiburg (alter Bahnhof)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.03.2018 ö 18

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtbau Waldkraiburg GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Stadtbau Waldkraiburg GmbH saniert und erweitert das Empfangsgebäude des ehemaligen Bahnhofs Waldkraiburg gemäß der Vorplanung vom 24.10.2016 (Planverfasser Thomas Hirn) mit dem Ziel einer Nutzung als heilpädagogische Einrichtung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Mit der Kongregation der Franziskanerinnen in Au a. Inn (Körperschaft des öffentlichen Rechts) ist ein langfristiger Mietvertrag abzuschließen.“

Ein Gesamtkonzept über die Restfläche ist bis Ende 2018 zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

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19. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratssitzung vom 06.02.2018 sowie von der Sondersitzung Stadtrat vom 06.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.03.2018 ö beschließend 19

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

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20. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.03.2018 ö 20

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2018 10:37 Uhr