Datum: 15.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
10 Mitteilungen des Vorsitzenden
11 Städtebauförderung; Programm "Stadtumbau West - Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)" - Abschlussbericht, Beschluss für TÖB-Beteiligung
12 Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Ergebnishaushalt 2018
13 Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Finanzhaushalt 2018
14 Finanzplanung; Investitionsprogramm 2017 - 2021
15 Finanzplanung; Finanzplan 2017 - 2021
16 Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltssatzung 2018
17 Naturschutz; Gründung eines Landschaftspflegeverbandes im Landkreis Mühldorf a. Inn - Vorstellung des Landschaftspflegeverbandes
18 Bauleitplanung; 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 40 für das Gebiet zwischen der Gablonzer und Egerländer Straße - Behandlung der Stellungnahmen - Feststellungsbeschluss
19 Dorferneuerung Pürten; Kostensteigerung Gesamtmaßnahmen
20 Planfeststellungsverfahren; St 2091 Ampfing - Kraiburg a. Inn Höhenfreimachung Pürtener Kreuzung und BÜ Beseitigung - Stellungnahme der Stadt Waldkraiburg
21 Kinder- und Jugendangelegenheiten; Kindergärten und Kindertageseinrichtungen - Bedarfsplan nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
22 Soziale Angelegenheiten; Organisation der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe - Errichtung einer temporären Kinderbetreuungsanlage in städtischer Trägerschaft auf dem Grundstück der Grundschule an der Beethovenstraße
23 Schulwesen Schulgebäude - Grundschule an der Dieselstraße - Schaffung zusätzlicher Klassenräume durch Aufstockung (Billigung der Maßnahme)
24 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratssitzung vom 20.03.2018
25 Anfragen

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10. Mitteilungen des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 15.05.2018 ö 10

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. Städtebauförderung; Programm "Stadtumbau West - Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)" - Abschlussbericht, Beschluss für TÖB-Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 15.05.2018 ö 11

Beschluss

1. Der Stadtrat der Stadt Waldkraiburg hat Kenntnis vom Abschlussbericht zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept und beschließt das ISEK inkl. des zugehörigen Maßnahmenkataloges als eine wesentliche Grundlage für die zukünftigen Entscheidungen zur Entwicklung Waldkraiburgs heranzuziehen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Festlegung des Stadtumbaugebiets, d.h. die Auslegung gemäß §137 BauGB analog § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 Abs. 2 BauGB analog § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

3. Der Stadtrat beschließt die Verlängerung der Laufzeit des bestehenden Sanierungsgebiets „Stadtkern Waldkraiburg“ um weitere 15 Jahre.




Anlage: 
Anlage 1: ISEK inkl. Maßnahmenkatalog mit Kosten und Finanzierungsvorschlag und Vorschlag für den Umgriff Stadtumbaugebiet Waldkraiburg 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

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12. Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Ergebnishaushalt 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 24.04.2018 ö vorberatend 11
Stadtrat Stadtratssitzung 15.05.2018 ö beschließend 12

Beschluss

Der Ergebnishaushalt 2018 wird gemäß dem vorliegenden Entwurf (Anlage Nr. 20 dieser Niederschrift) aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

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13. Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Finanzhaushalt 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 24.04.2018 ö vorberatend 12
Stadtrat Stadtratssitzung 15.05.2018 ö beschließend 13

Beschluss

Der Finanzhaushalt 2018 wird gemäß dem vorliegenden Entwurf (Anlage Nr. 2 1 dieser Niederschrift) aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 13

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14. Finanzplanung; Investitionsprogramm 2017 - 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 24.04.2018 ö vorberatend 13
Stadtrat Stadtratssitzung 15.05.2018 ö beschließend 14

Beschluss

Das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 wird gemäß dem vorliegenden Entwurf (Anlage Nr. 22 dieser Niederschrift) aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 13

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15. Finanzplanung; Finanzplan 2017 - 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 24.04.2018 ö vorberatend 14
Stadtrat Stadtratssitzung 15.05.2018 ö beschließend 15

Beschluss

Der Finanzplan 2017 bis 2021 wird gemäß dem vorliegenden Entwurf (Anlage Nr. 23 dieser Niederschrift) aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 13

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16. Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltssatzung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 15.05.2018 ö 16

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg erlässt gemäß Art. 63 Abs. 1 Gemeindeordnung die Haushaltssatzung für das Jahr 2018, die dieser Niederschrift als Anlage Nr. 24 beigefügt ist und einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

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17. Naturschutz; Gründung eines Landschaftspflegeverbandes im Landkreis Mühldorf a. Inn - Vorstellung des Landschaftspflegeverbandes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 15.05.2018 ö vorberatend 17

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg tritt dem Landespflegeverband bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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18. Bauleitplanung; 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 40 für das Gebiet zwischen der Gablonzer und Egerländer Straße - Behandlung der Stellungnahmen - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 15.05.2018 ö beschließend 18

Beschluss

Die während der öffentlichen Auslegung i.V.m. der Anhörung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB, in der Zeit vom 28.03.2018 bis einschließlich 01.05.2018 eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:

  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom 25.04.2018:

Im Schreiben wird auf die bereits im Parallelverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 abgegebene Stellungnahme vom 14.02.2018 verwiesen. Diese wurde vom zuständigen Gremium (Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Ortsteile) in der Sitzung vom 18.04.2018 beschlussmäßig abgewogen.

  • Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 30.04.2018:

Der Inhalt des Schreibens wird zur Kenntnis genommen.

Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 28.02.2018 wird festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 1

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19. Dorferneuerung Pürten; Kostensteigerung Gesamtmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 15.05.2018 ö beschließend 19

Beschluss

Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses wird eine weitere Erhöhung des Anteils der Stadt Waldkraiburg zu den Dorferneuerungsmaßnahmen der Teilnehmergemeinschaft /Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern (TG) von zuletzt 297.000 € um 76.000 € auf aktuell rund 373.000 € (jeweils einschließlich zusätzlicher Kosten für Planänderung wegen geänderten Bürgerwillen, Baunebenkosten und Umsatzsteuer) gebilligt. Der aktuell zu veranschlagende Anteil der TG beträgt 287.000 € (ohne Baunebenkosten)

Des Weiteren werden für die mit den Dorferneuerungsmaßnahmen der TG zusammenhängenden Maßnahmen der Stadt, wie insbesondere die Gefällestrecke und die Stützmauer am Dorfplatz, die sich aus dem Ausschreibungsergebnis ergebenden Mehrungen für die Baukosten von rund 32.700 € gebilligt.

Die notwendigen zusätzlichen Ausgabemittel von rund 192.700 € werden im Haushaltsjahr 2018 aus allgemeinen Finanzmitteln bereit gestellt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

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20. Planfeststellungsverfahren; St 2091 Ampfing - Kraiburg a. Inn Höhenfreimachung Pürtener Kreuzung und BÜ Beseitigung - Stellungnahme der Stadt Waldkraiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss 09.05.2018 ö vorberatend 14
Stadtrat Stadtratssitzung 15.05.2018 ö beschließend 20

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg begrüßt das Vorhaben und bringt die nachfolgend aufgeführten Einwendungen und Anmerkungen vor:

Zu RVZ 1.07 Änderung der Kreisstraße MÜ 20:

Die Verlängerung der Kreisstraße MÜ 20 (Bahnhofsstraße) auf eine Länge von ca. 260 m soll entsprechend des Bestandes eine Regel-Fahrbahnbreite von 6,0 m erhalten. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass der Straßenbauverwaltung das Vorhaben für einen verkehrsgerechten Ausbau des Bestandes durch den Landkreises Mühldorf a. Inn bekannt ist und die Ausführung der Maßnahme wegen fehlender Planungssicherheit für die Gestaltung der bestehenden Einmündung in die St 2091 im Zusammenhang mit der planfestzustellenden Straßenbaumaßnahme zurückgestellt werden musste. Die Ausbauplanung sieht eine Regel-Fahrbahnbreite von 6,50 m und einen unselbständigen Gehweg mit einer Breite von 2,00 – 2,50 m vor. Die Verlängerung der Bahnhofstraße sollte daher der vorliegenden Ausbauplanung angepasst werden und eine Fahrbahnbreite von 6,50 m erhalten.

Zu RVZ 1.08 Unselbständiger Geh- und Radweg an der Kreisstraße MÜ 20:

Im Bestand mündet die Kreisstraße MÜ 20 (Bahnhofsstraße) direkt in die St 2091. Der Fußgänger- und Radverkehr der Bahnhofsstraße kann über den bestehenden Geh- und Radweg der St 2091 direkt zum Industriegebiet nördlich der Bahnlinie gelangen. Die Planung sieht vor, die Bahnhofsstraße um ca. 260 m Richtung Süden zu verlängern und am Ende mündet sie in einen neuen Kreisverkehr im Zuge der St 2091 ein. Für den Fußgänger- und Radverkehr von und zum Industriegebiet bedeutet dies einen Umweg von ca. 550 m, der nicht zumutbar ist und nicht angenommen wird. Eine Verbesserung wäre ggf. den bestehenden Fuß- und Radweg zwischen Teplitzer Straße und Bahnhofsstraße als Verbindungsweg mit Bahnübergang beizubehalten und nicht auf eine Betriebszufahrt für die Bahnanlagen und Schrebergärten zu beschränken. Oder, wenn ein Bahnübergang nicht aufrecht erhalten werden kann, in diesem Bereich einen Verbindungsweg zum Geh- und Radweg der St 2091 herzustellen. Die Stadt Waldkraiburg fordert dringend, unter diesem Gesichtspunkt die Planung zu überarbeiten.

Zu RVZ 1.13 Unselbständiger Geh- und Radweg an der St 2352 und zu RVZ 2.03 Querungsinsel:

Für die Verkehrsbeziehung von Richtung Pürten und dem Stadtteil Süd in Richtung Industriegebiet überquert der Radweg im Schutze einer Querungsinsel die St 2352. Bisher war die Querungsstelle als Teil der höhengleichen Pürtener Kreuzung durch eine Lichtsignalanlage gesichert. Eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit für den Fußgänger- und Radverkehr kann nicht hingenommen werden. Die Stadt Waldkraiburg fordert daher dringend, die Querungsstelle mit einer Lichtsignalanlage auszustatten.

Zu RVZ 1.13 Unselbständiger Geh- und Radweg an der St 2352:

Der Geh- und Radweg muss bei dem Kreisverkehr des Knotenpunktes der Verbindungsrampe der St 2091 abermals die Straßenseite der St 2352 im Schutze eines Fahrbahnteilers wechseln. Angesichts des hohen Verkehrsaufkommens des nachbarlichen Pendlerverkehrs zwischen den Städten Mühldorf und Waldkraiburg ist für den querenden Fußgänger- und Radverkehr keine ausreichende Verkehrssicherheit gegeben. Daher fordert die Stadt Waldkraiburg auch für diese Querungsstelle durch eine Unterführung die Planung zu verbessern.

Zu RVZ 1.17 Zufahrt zu VERBUND Innkraftwerk GmbH:

Die betreffende Zufahrt ist als Ortsstraße „Zufahrt zur Kläranlage“ gewidmet. Straßenbaulastträgerin ist die Stadt Waldkraiburg, der auch der Unterhalt obliegt.

Zu RVZ 1.18 Änderung ÖFW Mettenheimer Feldweg:

Der betreffende nicht ausgebaute Weg ist als Gemeindeverbindungsstraße „Mettenheimerweg“ gewidmet. Straßenbaulastträgerin ist die Stadt Waldkraiburg, der auch der Unterhalt obliegt.

Zu RVZ 4.03 Straßenbeleuchtung:

Nicht nur die an der St 2352 und dem begleitenden unselbständigen Geh- und Radweg bestehenden Straßenbeleuchtungsanlagen müssen den veränderten Verhältnissen angepasst werden, sondern auch die bestehenden Straßenbeleuchtungsanlagen an den Einmündungen St 2091/Teplitzer Straße, St 2091/Kreisstraße MÜ 20 (Bahnhofsstraße) sowie der Kreuzung St 2091/St 2352. Wir gehen davon, dass auch die notwendigen Erweiterungen der Straßenbeleuchtung für die Verlängerung der Teplitzer Straße und die Verlängerung der Bahnhofsstraße dieser Regel unterliegen.

Sofern vorhanden, richtet sich die Kostentragung nach jeweils bestehenden Straßennutzungsverträgen. Wir bitten, bei der Ausführungsplanung mit der Stadt Waldkraiburg festzulegen, welche Maßnahmen für die Straßenbeleuchtungsanlagen jeweils zu treffen sind und wer die Kosten trägt.

Eigentümer und Unterhaltspflichtiger für die Straßenbeleuchtung ist nicht die Stadtwerke Waldkraiburg, sondern die Stadt Waldkraiburg

Zu landschaftspflegerischer Maßnahme 8 E Entwicklung von Laubwald und Feuchtlebensräumen:

Die genannte Ersatzmaßnahme findet ortsfern auf einer Fläche von 4,36 ha in Oberrohrbach (Ortsteil der Gemeinde Niederbergkirchen) statt. Zu bevorzugen wäre eine Maßnahme im Umgriff der Stadt Waldkraiburg, um dem weiteren Verlust von Klimaschutzwald in der Stadt entgegen zu wirken.

Hinweise zu Planungen der Stadt Waldkraiburg:

Langfristig soll auf der Fläche östlich der St 2091 und dem Ortsteil Föhrenwinkel eine Siedlungsentwicklung stattfinden. Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Waldkraiburg werden entsprechende Maßnahmen aufgenommen. Zur Erschließung sind Verknüpfungen mit den angrenzenden Staatsstraße St 2091 bzw. St 2352 notwendig.

Für eine Entwicklung der noch unbebauten Flächen nordwestlich der bestehenden Pürtener Kreuzung zu einem Sondergebiet „Bau- und Gartenmarkt“ ist das eingeleitete Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 für den Bereich zwischen der Kraiburger Straße (St 2352), Bahnhofsstraße (MÜ 20) und Staatsstraße St 2091 noch nicht abgeschlossen. Wir bitten die vorgesehene Zufahrt zur St 2352 bei dem Grundstück Flur-Nr. 281/17 in die Planung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 2

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21. Kinder- und Jugendangelegenheiten; Kindergärten und Kindertageseinrichtungen - Bedarfsplan nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 24.04.2018 ö vorberatend 10
Stadtrat Stadtratssitzung 15.05.2018 ö beschließend 21

Beschluss

Der Bedarfsplan nach Art. 7 BayKiBiG mit den Handlungsempfehlungen (Seite 18) wird zur Kenntnis genommen. Die festgestellten Bedarfe (Seiten 16 und 17) an Betreuungsplätzen werden als örtlich bedarfsnotwendig anerkannt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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22. Soziale Angelegenheiten; Organisation der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe - Errichtung einer temporären Kinderbetreuungsanlage in städtischer Trägerschaft auf dem Grundstück der Grundschule an der Beethovenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 15.05.2018 ö beschließend 22

Beschluss 1

Zur Deckung des Bedarfs an KiTa-Plätzen ab September 2018 wird der Errichtung einer temporären Kinderbetreuungsanlage auf dem Grundstück an der Beethovenstraße
    zugestimmt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 4

Beschluss 2

Zur Deckung des Bedarfs an KiTa-Plätzen ab September 2018 wird der Finanzierung wie dargestellt zugestimmt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zur Deckung des Bedarfs an KiTa-Plätzen ab September 2018 wird der Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt Waldkraiburg zugestimmt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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23. Schulwesen Schulgebäude - Grundschule an der Dieselstraße - Schaffung zusätzlicher Klassenräume durch Aufstockung (Billigung der Maßnahme)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 15.05.2018 ö beschließend 23

Beschluss

Um den Bedarf an Klassenzimmern aufgrund der steigenden Schülerzahlen decken zu können und damit der Hort in der Schule langfristig bestehen bleiben kann, beauftragt die Stadt Waldkraiburg die Stadtbau Waldkraiburg GmbH mit der weiteren Planung und Durchführung der Aufstockung der Grundschule an der Dieselstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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24. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratssitzung vom 20.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 15.05.2018 ö beschließend 24

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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25. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 15.05.2018 ö 25

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2018 09:30 Uhr