Datum: 14.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
11 Mitteilungen des Vorsitzenden
12 Personal und Organisation; Organisations- und Veränderungsprozess - Information zur Fortsetzung des Veränderungsprozesses in der Stadtverwaltung
13 Feuerwehrwesen; Freiwillige Feuerwehr St. Erasmus - Bestätigung des Kommandanten
14 Feuerwehrwesen; Freiwillige Feuerwehr St. Erasmus - Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten
15 Kinderbetreuung und Schulen; Kindertagesstätten - Neufestlegung des Mindestanstellungsschlüssels
16 Kinderbetreuung und Schulen; Kindertageseinrichtungen - Grundsatzbeschluss über die Gewährung des Faktors "4,5 + x" für integrative Einrichtungen
17 Kinder- und Jugendangelegenheiten; Kindergärten und Kindertageseinrichtung - Neufassung der Gebührensatzung für die städtische KiTa
18 Kinder- und Jugendangelegenheiten; Familienzentrum Waldkraiburg e.V. - grundsätzlicher Antrag auf 100 % Defizitübernahme für alle Einrichtungen des FamZ für die Zukunft
19 Friedhofs- und Bestattungswesen; Friedhofssatzungen, Friedhofsordnungen - Neuerlass der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Waldkraiburg (Friedhofs- und Bestattungssatzung)
20 Bauleitplanung; 50. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 69 für das Gewerbegebiet nördlich der Daimler Straße - Änderungs- und Billigungsbeschluss
21 Bauleitplanung; 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Föhrenwinkel, westlich des Finkenweges - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss
22 Bauleitplanung; 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 77 für einen Teilbereich zwischen der Kraiburger Straße (ST 2352), Bahnhofstraße (Mü 20) und der Staatsstraße 2091 - Änderungs- und Auslegungsbeschluss
23 Straßenbau; Erneuerung des Asphalt-Oberbaues in Teilabschnitten der Moos-Asbacher-Straße und Erweiterung um einen Wendeplatz in Asbach - Sachstand und weiteres Vorgehen
24 Brücken, Durchlässe; Erneuerung der Innkanalbrücken Au/Moos und Hart mit eingeschränkter Belastbarkeit durch die Kraftwerksbetreiberin - Bau-, Finanzierungs- und Unterhaltsvereinbarung
25 Breitbandversorgung, Breitbandausbau; Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie) - Beteiligung der Stadt Waldkraiburg (3. Breitbandförderverfahren)
26 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratssitzung vom 26.03.2019 sowie der Sondersitzung Stadtrat vom 10.04.2019
27 Anfragen

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11. Mitteilungen des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 14.05.2019 ö 11

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. Personal und Organisation; Organisations- und Veränderungsprozess - Information zur Fortsetzung des Veränderungsprozesses in der Stadtverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 14.05.2019 ö 12

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13. Feuerwehrwesen; Freiwillige Feuerwehr St. Erasmus - Bestätigung des Kommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.04.2019 ö vorberatend 16
Stadtrat Stadtratssitzung 14.05.2019 ö beschließend 13

Beschluss

Der in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr St. Erasmus vom 09. März 2019 gewählte Herr Josef Frank  wird gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr St. Erasmus vorbehaltlich des Benehmens des Kreisbrandrates bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

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14. Feuerwehrwesen; Freiwillige Feuerwehr St. Erasmus - Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.04.2019 ö vorberatend 17
Stadtrat Stadtratssitzung 14.05.2019 ö beschließend 14

Beschluss

Der in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr St. Erasmus vom 09. März 2019 gewählte Herr Christian Meingaßner wird gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr St. Erasmus vorbehaltlich des Benehmens des Kreisbrandrates bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

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15. Kinderbetreuung und Schulen; Kindertagesstätten - Neufestlegung des Mindestanstellungsschlüssels

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.04.2019 ö vorberatend 21
Stadtrat Stadtratssitzung 14.05.2019 ö beschließend 15

Beschluss

Der Mindestanstellungsschlüssel für die pädagogische Leistung der Träger der Waldkraiburger Kindertagesstätten wird als Nachtrag zu den jeweiligen Defizitverträgen einheitlich mit 1:9 festgelegt. Diese Festsetzung gilt ab dem KiTa-Jahr 2019/2020 und damit ab 01.09.2019. Die Träger der Kindertageseinrichtungen erhalten eine diesbezügliche Mitteilung als Nachtrag zu den bestehenden Defizitverträgen, die Leitungen werden darüber informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

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16. Kinderbetreuung und Schulen; Kindertageseinrichtungen - Grundsatzbeschluss über die Gewährung des Faktors "4,5 + x" für integrative Einrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.04.2019 ö vorberatend 22
Stadtrat Stadtratssitzung 14.05.2019 ö beschließend 16

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg gewährt grundsätzlich bei Anträgen der kindbezogenen Förderung nach BayKiBiG den Gewichtungsfaktor „4,5 + x“ für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, sofern dieser Faktor beantragt wird und die Voraussetzungen vorliegen. Die jeweilige Prüfung und Genehmigung obliegt der Verwaltung im Rahmen der Genehmigung der Anträge auf die kindbezogene Förderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

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17. Kinder- und Jugendangelegenheiten; Kindergärten und Kindertageseinrichtung - Neufassung der Gebührensatzung für die städtische KiTa

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.04.2019 ö vorberatend 23
Stadtrat Stadtratssitzung 14.05.2019 ö beschließend 17

Beschluss

Die Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen (KiTaGebS) vom 11.07.2018 wird ersetzt durch eine aktuelle Fassung, die als Anlage Nr. 11 beigefügt ist und einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet. Aufgrund der aktuellen Beitragszuschuss-Regelung des Bayerischen Staatsministeriums tritt die neue KiTa-Gebührensatzung bereits zum 01.04.2019 in Kraft, gleichzeitig tritt die derzeitige Fassung vom 11.07.2018 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

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18. Kinder- und Jugendangelegenheiten; Familienzentrum Waldkraiburg e.V. - grundsätzlicher Antrag auf 100 % Defizitübernahme für alle Einrichtungen des FamZ für die Zukunft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.04.2019 ö vorberatend 19
Stadtrat Stadtratssitzung 14.05.2019 ö beschließend 18

Beschluss

Dem Antrag des Familienzentrum Waldkraiburg e.V. auf künftige 100 %ige Defizitübernahme für alle seine Einrichtungen wird aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht zugestimmt. Dies gilt sowohl für die Einrichtungen mit bestehendem Defizitvertrag und ausdrücklich auch für die Einrichtungen ohne Defizitvertrag. Der Träger ist darüber zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

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19. Friedhofs- und Bestattungswesen; Friedhofssatzungen, Friedhofsordnungen - Neuerlass der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Waldkraiburg (Friedhofs- und Bestattungssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.04.2019 ö vorberatend 18
Stadtrat Stadtratssitzung 14.05.2019 ö beschließend 19

Beschluss

Auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Waldkraiburg folgende Neufassung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Waldkraiburg (Friedhofs- und Bestattungssatzung). Die Satzung tritt am 01. Juni 2019 in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 24. März 2010 außer Kraft.
Die Neufassung der Satzung ist der Niederschrift als Anlage Nr. 12   beigefügt und bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

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20. Bauleitplanung; 50. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 69 für das Gewerbegebiet nördlich der Daimler Straße - Änderungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Ortsteile Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Ortsteile 10.04.2019 ö vorberatend 7
Stadtrat Stadtratssitzung 14.05.2019 ö beschließend 20

Beschluss

Um den Bedarf an Gewerbeflächen decken zu können, wird die Flur-Nr. 660/11 der Gemarkung Waldkraiburg aus „Fläche für Forstwirtschaft“ in „Gewerbefläche“ umgewandelt.

Die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes unter dem Datum vom 27.03.2019 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und Behördenanhörung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 7

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21. Bauleitplanung; 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Föhrenwinkel, westlich des Finkenweges - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Ortsteile Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Ortsteile 10.04.2019 ö vorberatend 9
Stadtrat Stadtratssitzung 14.05.2019 ö beschließend 21

Beschluss

Während der frühzeitigen Auslegung des Planentwurfes gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 19.12.2019 bis einschließlich 23.01.2019 sind Stellungnahmen eingegangen, die wie folgt abgewogen werden:

Schreiben des Eisenbahnbundesamtes vom 21.01.2019 und der Deutschen Bahn AG vom 14.01.2019:
Die Fachbehörden weisen darauf hin, dass die Emissionen der nördlich gelegenen Bahnlinie im Planbereich hinzunehmen sind und ggf. entsprechende Maßnahmen im Bebauungsplan festzusetzen sind. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 19.12.2018:
In Bezug auf den Hinweis der Regierung von Oberbayern, dass bei Inanspruchnahme von Waldflächen entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nachzuweisen sind, wird festgestellt, dass im parallel aufgestellten Bebauungsplan entsprechende Flächen festgesetzt sind.

Schreiben des Staatlichen Bauamtes Rosenheim vom 15.01.2019:
Die Fachbehörde weist darauf hin, dass das Vorhaben im Einwirkungsbereich von Straßenemissionen liegt und Forderungen nach Lärmschutzmaßnahmen abgelehnt werden. Der Hinweis wird mit Verweis auf die Abwägung des parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 130 zur Kenntnis genommen.

Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 17.01.2019:
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege lehnt die vorliegende Planung ab, da hierdurch das denkmalgeschützte Frauenlager, welches seine städtebauliche Situation (Lagerumgriff) bis heute bewahrt habe, in seiner klaren städtebaulichen Gestalt erheblich beeinträchtigt würde.

Hierzu ist festzustellen, dass im Ortsteil Föhrenwinkel die zentralen Gebäude nördlich und südlich des Meisenweges in der Liste der denkmalgeschützten Gebäude geführt werden (Baudenkmal Nr. 414325, Konzentrationslager, zentraler Bereich des ehemaligen Frauenlagers, Lagerbaracke, Wäscherei, Kantine, vgl. Darstellung im Bayernatlas). Diese historisch bedeutsamen Bereiche liegen im Zentrum der Ortslage um den dort befindlichen Platz. Die Stadt Waldkraiburg ist sich ihrer Verantwortung für den Erhalt der gesetzlich geschützten Anlage bewusst und hat diese Standorte in den Pfad der Geschichte integriert. Im Umfeld der denkmalgeschützten Gebäude finden sich heute Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung, die die bauliche Entwicklung des Ortsteiles Föhrenwinkel über die Jahrzehnte zu einem hochwertigen Wohngebiet belegen. Dabei wird anhand der Kartendarstellungen aus den 1960er Jahren bis heute (vgl. Bayernatlas „Zeitreise“) deutlich, dass sich die Erschließung und die Bebauung über die Jahrzehnte deutlich geändert haben: so ist die Erschließung des Ortsteiles über den Finkenweg erst in den Karten ab etwa dem Jahr 1981 dokumentiert, was verdeutlicht, dass es sich beim Finkenweg wie auch bei der unmittelbar östlich angrenzenden Bebauung bereits um eine neue, von dem denkmalgeschützten Ensemble und ehemaligen Lagerumgriff deutlich abweichende Erschließung und Erweiterung handelt. Im Gegensatz dazu zeigt die topographische Karte aus dem Jahr 1961 noch die zentral gelegene Erschließung über den Falkenring zum Lager. Daraus ergibt sich, dass die südwestlichen Bereiche der Wohnbebauung ebenfalls erst um das Jahr 1980 in zuvor bewaldetem Gebiet errichtet wurden. Insofern sieht es die Stadt Waldkraiburg als tolerabel an, die Bebauung an den Finkenweg anschließend in westlicher Richtung fortzuführen, zumal zwischen der geplanten Bebauung und dem zentralen denkmalgeschützten Ensemble weitere moderne Wohnbebauung liegt. An der Planung wird daher festgehalten.

Schreiben des Landratsamtes Mühldorf am Inn vom 23.01.2019:
1.1 Verkehrswesen
Feld- und Waldweg
Der Hinweis, dass derzeit durch das neue Wohngebiet ein Feld- und Waldweg (Widmung derzeit nicht bekannt) verläuft, der ggf. einzubeziehen ist, wird zur Kenntnis genommen. Bei dem Weg handelt es sich um einen in der Flurkarte abgegrenzten Weg, der in Natura in dieser Form und Lage nicht mehr vorhanden ist. Zudem wird der in der Flurkarte abgegrenzte Weg bereits durch die Bebauung im Nordwesten des Ortsteiles Föhrenwinkel unterbrochen und endet blind an den Bahngleisen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Anbauverbotszone
Der Hinweis zur Anbauverbotszone wird zur Kenntnis genommen. Im vorliegenden Fall wurde ein Abstand der geplanten Bebauung zur Staatsstraße 2091 von mindestens 20 Metern für angemessen erachtet. Dies entspricht Art. 23 BayStrWG, nachdem außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten bauliche Anlagen an Staatsstraßen in einer Entfernung bis zu 20 m nicht errichtet werden dürfen. Die Regelung in § 24 BayStrWG sieht an Staatsstraßen Abstände für bauliche Anlagen von 40 Meter vor, wenn dadurch Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten sind. Dies ist unter anderem an den Sichtverhältnissen und der Verkehrsgefährdung zu bemessen. Da durch die geplante Bebauung weder die Sichtverhältnisse im Bereich der hier weitgehend gerade verlaufenden Strecke der St 2091 verschlechtert noch der Verkehr gefährdet wird, wird davon ausgegangen, dass der gewählte Abstand der Bebauung zur Staatsstraße von 20 Metern ausreichend und angemessen ist. Auch von Seiten der ebenfalls beteiligten Fachbehörde (staatliches Bauamt Rosenheim, vgl. Stellungnahme vom 15.01.2019) wurde keine Änderung der Anbauverbotszone bzw. der Planung gefordert. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Höhenfreimachung Pürtener Kreuzung
Die Stadt Waldkraiburg hat ein städtebauliches Konzept für den Bereich, der westlich an das Plangebiet anschließt, beauftragt. Diesem Konzept liegt auch der aktuelle Planungsstand zur Höhenfreimachung der Pürtener Kreuzung zu Grunde. Daraus ist ersichtlich, dass die genannte Planung an der Pürtener Kreuzung nicht den hier betrachteten Planbereich tangiert. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

1.2 Naturschutz und Landschaftspflege
Der Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde, dass jegliche Siedlungsentwicklung, die zur Verkleinerung bzw. zur Zerschneidung des Mühldorfer Harts führt (Funktion für das Klima, das Grundwasser, Lebensraum für Tiere mit großen Flächenansprüchen [Bechsteinfledermaus] und die Erholung) als kritisch angesehen wird, wird zur Kenntnis genommen. Im vorliegenden Fall sind die Funktionen der Waldfläche mit dem Ziel der Stadt Waldkraiburg, insbesondere für junge Familien dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, abzuwägen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der gewählte Standort insofern ressourcenschonend ist, da hier bereits eine Erschließung vorhanden ist, die bislang jedoch nur einseitig genutzt wird. Gleichfalls ist zu berücksichtigen, dass die geplante Bebauung an ein bereits vorhandenes Wohngebiet anschließt und es sich bei dem zu rodenden Wald um jüngere Bestände, die sich in randlicher Lage des Mühldorfer Harts befinden, handelt. In der Gesamtabwägung wird daher der Entwicklung dieses Standortes der Vorzug vor der Ausweisung komplett neu zu erschließender Baugebiete gegeben. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Auswirkungen auf die Fauna in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), die zum parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren durchgeführt wird, untersucht werden und die erforderliche Rodung durch naturnahe Ersatzaufforstungen kompensiert wird. Die Stadt Waldkraiburg hält daher an der Planung fest.

1.3 Ortsplanung
Die Empfehlung der Ortsplanung, die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung unter Berücksichtigung des gewählten Standortes und unter Heranziehung des ISEK zu ergänzen, wird nachgekommen. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

Schreiben des Bayerischen Staatsforstes (kurz BaySF) vom 18.01.2019:
Die BaySF sind Besitzer der nördlich anschließenden Flurstücke. Die im Bebauungsplan festgesetzte Maßnahme zum Schutz vor umstürzenden Bäumen (Ausrichtung der Dachstühle auf den Lastfall „Baumwurf“) wird als nicht ausreichend angesehen, da insbesondere auf dem nördlichen Grundstück herabfallende Äste eine Gefahr für Leib und Leben der Anwohner darstellen können. Gefordert wird daher ein Abstand von 25 Metern zum Baumbestand. Eine Übernahme der erhöhten Verkehrssicherungspflicht und der damit verbundenen Haftung werden ebenso abgelehnt, wie Änderungen am Waldbestand der BaySF (z. B. Waldumbau/Waldrandgestaltung). Gleichfalls wird eine Übernahme von Abstandstandflächen nach BayBO abgelehnt. Im vorliegenden Fall sind die berechtigten Interessen der Nachbarn an der Aufrechterhaltung der Forstwirtschaft und der Zielsetzung der Stadt Waldkraiburg gegeneinander abzuwägen. Dabei wird die Forderung nach einem Abstand von 25 Metern zwischen bestehendem Wald und geplanter Bebauung zurückgewiesen, da hierdurch das Grundstück faktisch unbebaubar würde und dies der Zielsetzung der Stadt Waldkraiburg widersprechen würde, in geeigneter, bereits erschlossener Lage dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Insofern wird an der Bebauung, die die Abstandsflächen nach BayBO zu den Nachbarn anordnet und einhält (vgl. Festsetzung 4.8 des parallel zur Flächennutzungspanänderung aufgestellten Bebauungsplanes), festgehalten. Um die Interessen der BaySF und sonstiger waldbewirtschaftender Nachbarn zu würdigen, wird im Bebauungsplan auf den Haftungsausschluss für jegliche Schäden durch die benachbarte Forstwirtschaft und die Notwendigkeit einer entsprechenden dinglichen Sicherung hingewiesen.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass durch das Entfernen der südlich an die Grundstücke der BaySF angrenzenden Waldbestände eine größere Gefahr für den verbleibenden Bestand durch Windwurf, Borkenkäfer und weitere Schäden (Sonnenbrand) entsteht. Es wird die Erstellung eines Randschadensgutachtens zur Bewertung der Auswirkungen des Aufhiebs auf die verbleibende Waldfläche gefordert. Die Forderung nach Erstellung eines Randschadensgutachtens wird zurückgewiesen: die Waldflächen der BaySF grenzen in Norden auf einer vergleichsweise geringen Breite von ca. 42 Meter an den Planbereich. Eine Fällung der benachbarten Bäume wäre auch im Zuge einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft möglich. Zudem wird durch die geplante Bebauung des südlich benachbarten Grundstückes eine gewisse Abschirmung nach Süden erreicht. Die Erstellung des geforderten Fachgutachtens wird im vorliegenden Fall daher für nicht verhältnismäßig erachtet.

Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Töging am Inn vom 20.12.2018:
Die Fachbehörde fordert die Stadt auf, die Planung vor dem Hintergrund der vorhandenen Waldfunktionen (lokaler Klima- Immissions- und Lärmschutz, Naherholungsfunktion, Stufe I) und des Zieles A.4 des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Waldkraiburg („Sicherung der Waldflächen als prägende und identitätsstiftende Landschaftselemente“) zu überdenken und von einer Bebauung der Fläche abzusehen. Zudem wird auf mögliche Gefahren durch den westlich anschließenden Wald (mit über 30 m hohen Fichten) und auf die geminderte Wohnqualität durch Beschattung und Feuchtigkeit hingewiesen.

Die Stadt Waldkraiburg misst der Zielsetzung, westlich des Finkenweges neuen Wohnraum zu schaffen, höheres Gewicht zu als dem Schutz der hier vorhandenen Waldfunktionen, die durch Aufforstungen im näheren Umfeld der Stadt Waldkraiburg an anderer Stelle wiederhergestellt werden (vgl. hierzu Festsetzungen des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplanes). Bei dieser Entscheidung kommt der Nutzung der vorhandenen Erschließung und dem Sachverhalt, dass die geplante Bebauung an die vorhandene Bebauung des Ortsteiles Föhrenwinkel anschließt und diese sinnvoll ergänzt, besonderes Gewicht zu. Der Gefahr durch möglicherweise umstürzende Bäume wird im parallel zur Flächennutzungsplanänderung aufgestellten Bebauungsplan durch entsprechende Festsetzung, die die Dachstuhlausbildung auf den Lastfall „Baumwurf“ vorschreibt, Rechnung getragen. Zudem werden die Interessen der benachbarten Waldbesitzer gewürdigt, indem im Bebauungsplan auf den Haftungsausschluss für jegliche Schäden durch die benachbarte Forstwirtschaft und die Notwendigkeit einer entsprechenden dinglichen Sicherung hingewiesen wird.

Schreiben des Bayerischen Bayernverbandes vom 22.01.20 19:

In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass es unvermeidbar ist, dass von landwirtschaftlichen Betrieben und der Bewirtschaftung umliegender landwirtschaftlicher Nutzflächen Emissionen wie Lärm, Staub, Gerüche sowie Insektenzuflug ausgehen. Diese Emissionen können auch zu unüblichen Zeiten, wie nachts oder an Sonn- und Feiertagen, auftreten. Im parallel zur Flächennutzungsplanänderung aufgestellten Bebauungsplan wird darauf hingewiesen, dass diese Immissionen auf dem Planungsgebiet unentgeltlich und entschädigungslos zu dulden sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung entsprechend des Beschlusstextes zu überarbeiten und in die öffentliche Auslegung zu bringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

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22. Bauleitplanung; 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 77 für einen Teilbereich zwischen der Kraiburger Straße (ST 2352), Bahnhofstraße (Mü 20) und der Staatsstraße 2091 - Änderungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Ortsteile Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Ortsteile 10.04.2019 ö vorberatend 13
Stadtrat Stadtratssitzung 14.05.2019 ö beschließend 22

Beschluss

Der Umgriff des Änderungsbereiches wird auf die Fläche zwischen der Bahnstrecke Rosenheim – Pilsting und der Bahnhofstraße reduziert.
Die Überplanung des Areals zwischen der Bahnhofstraße, Kraiburger Straße und Staatsstraße 2091 wird derzeit nicht weiterverfolgt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Planauslegung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

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23. Straßenbau; Erneuerung des Asphalt-Oberbaues in Teilabschnitten der Moos-Asbacher-Straße und Erweiterung um einen Wendeplatz in Asbach - Sachstand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss 08.05.2019 ö vorberatend 3
Stadtrat Stadtratssitzung 14.05.2019 ö beschließend 23

Beschluss

Die Vorplanung vom 06.05.2019 für die Erneuerung des Fahrbahnoberbaues der Moos-Asbacher-Straße in den geschädigten Abschnitten und die Herstellung eines Wendeplatzes in Asbach wird gebilligt. Die geschätzten Baukosten, brutto betragen gesamt 258.000 €.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßeninstandsetzungsmaßnahme durchzuführen.

Die erforderlichen zusätzlichen Ausgabemittel von 83.000 € bei Produktkonto 5411100/096110 (Gemeindestraßen, Anlagen im Bau – Tiefbau) sind im Haushaltsplan 2019 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

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24. Brücken, Durchlässe; Erneuerung der Innkanalbrücken Au/Moos und Hart mit eingeschränkter Belastbarkeit durch die Kraftwerksbetreiberin - Bau-, Finanzierungs- und Unterhaltsvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss 08.05.2019 ö vorberatend 9
Stadtrat Stadtratssitzung 14.05.2019 ö beschließend 24

Beschluss

Der diesem Beschluss als Anlage Nr. 23  beigefügte Entwurf für eine Bau-, Finanzierungs- und Unterhaltsvereinbarung bezüglich der durch die Betreiberin des Innkraftwerks Jettenbach-Töging neu zu bauenden Innkanalbrücken Au/Moos und Hart wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung mit der Kraftwerksbetreiberin abzuschließen.

Die erforderlichen Ausgabemittel sind bei Produkt 5411100/017117 (Gemeindestraßen; Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen – Investitionsförderung an private Unternehmen) im Haushaltsplan 2020 bereitzustellen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

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25. Breitbandversorgung, Breitbandausbau; Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie) - Beteiligung der Stadt Waldkraiburg (3. Breitbandförderverfahren)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 14.05.2019 ö 25

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg ist bestrebt, mit Hilfe der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR) eine zeitgemäße Infrastruktur für die Grund- und Mittelschulen einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Ausschreibungsverfahren sowie notwendigen Schritte durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

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26. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratssitzung vom 26.03.2019 sowie der Sondersitzung Stadtrat vom 10.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 14.05.2019 ö beschließend 26

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

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27. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 14.05.2019 ö 27

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2019 14:28 Uhr