Datum: 14.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus der Kultur, großer Saal
Gremium: Stadtrat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:15 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
13 Mitteilungen des Vorsitzenden
14 Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltsvollzug 2020 - aktueller Monatsbericht
15 Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltsvollzug 2020 - Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre
16 Bestattungswesen; Friedhofssatzungen, Friedhofsordnungen - Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung
17 Ortsrecht; Verordnung über die Bekämpfung des Lärms in der Stadt Waldkraiburg - Neuerlass
18 Schulwesen; Jugendhilfe - Einrichtung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule an der Beethovenstraße für das Schuljahr 2020/2021
19 Schulwesen; Mittelschule an der Franz-Liszt-Straße - Fortführung der Flexiblen Trainingsklasse für das Schuljahr 2020/2021
20 Schulentwicklung; Entwicklungsstudie Förder- und Mittelschulen Waldkraiburg (Schultausch) - Sachstand und weiteres Vorgehen
21 Kunst- und Kulturförderung; Haus der Kultur - Beleuchtungskonzept
22 Sportstätten; Überlassung an Vereine - Grundsatzentscheidung
23 Bauleitplanung; 46. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 82, "Waldkraiburg West" - Änderungs- und Auslegungsbeschluss
24 Bauleitplanung; 49. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich an der Prießnitzstraße (nördlich der Feuerwehr) - Grundsatzbeschluss
25 Bauleitplanung; 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 77 für einen Teilbereich zwischen der Kraiburger Straße (Staatsstraße 2352), Bahnhofstraße (Mü 20) und der Staatsstraße 2191, Bauabschnitt 1 - Behandlung der Stellungnahmen - Feststellungsbeschluss
26 Bauleitplanung; 48. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet an der Innthalstraße (St 2352) - Weiteres Vorgehen - Grundsatzbeschluss
27 Stadtentwicklung; Errichtung von 3 Schnellladesäulen für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet - Billigung des Vorhabens
28 Kinderbetreuung und Schulen; Kindertagesstätten Standortsuche neue Kindertagesstätte und Hort - Vorstellung erweiterte Machbarkeitsstudie - Festlegung Standort - Kirchengrundstück Kindergarten-Christophorus-Kopernikusstraße
29 Straßenbau, Straßenunterhalt; Gestaltung der Kreisinsel beim Kreisverkehrsplatz St 2091/MÜ 13 (Daimlerstraße) - Billigung des Vorhabens
30 Brücken, Durchlässe; Erneuerung der Fuß- und Radwegbrücke über die Bahnlinie Rosenheim-Mühldorf - Billigung des Vorhabens
31 Unternehmen in Privatrechtsform; Stadtwerke Waldkraiburg GmbH - Investitionszuschuss zur Erneuerung der Trafostation an der Braunauer Straße (Stiftungsmuseum)
32 Unternehmen in Privatrechtsform; Beteiligungsbericht 2019
33 Haushaltswirtschaft; Feststellung der konsolidierten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016
34 Stadtrat; Ausschüsse - Benennung der Mitglieder des Ferienausschusses am 25. August 2020
35 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratssitzung vom 12.05.2020 und der Sondersitzung vom 16.06.2020
36 Anfragen

zum Seitenanfang

13. Mitteilungen des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö 13

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltsvollzug 2020 - aktueller Monatsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö 14

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltsvollzug 2020 - Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2020 ö vorberatend 14
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 15

Beschluss

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel der Kontengruppe 52 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) wird mit Wirkung vom 15.07.2020 auf 90 % der Ansätze des Haushaltsplanes des Jahres 2020 beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

16. Bestattungswesen; Friedhofssatzungen, Friedhofsordnungen - Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2020 ö vorberatend 12
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 16

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg erlässt aufgrund von Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) und Art. 22 Abs. 1 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43, BayRS 2013-1-1-F), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2020 (GVBl. S. 153), eine Satzung über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung).

Mit Inkrafttreten der neuen Satzung tritt die Satzung über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 18. Dezember 2015 außer Kraft.

Die neue Satzung über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) tritt mit Wirkung zum 01. August 2020 in Kraft.

Die Satzung ist dieser Niederschrift als Anlage Nr. 8 beigefügt und bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

17. Ortsrecht; Verordnung über die Bekämpfung des Lärms in der Stadt Waldkraiburg - Neuerlass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2020 ö vorberatend 17
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 17

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg erlässt aufgrund des Art. 7 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) vom 10. Dezember 2019 (BayRS 2129-1-1-U), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Dezember 2019 (GVBl. S. 686) eine Verordnung über die Bekämpfung des Lärms in der Stadt Waldkraiburg.  

Die Verordnung tritt am 01.August 2020 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung vom 17.Dezember 2018 außer Kraft. Sie ist dieser Niederschrift als Anlage Nr. 11  beigefügt und bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

18. Schulwesen; Jugendhilfe - Einrichtung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule an der Beethovenstraße für das Schuljahr 2020/2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2020 ö vorberatend 18
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 18

Beschluss

Die beabsichtigte Einrichtung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule an der Beethovenstraße in Waldkraiburg durch den Landkreis Mühldorf a. Inn wird ab dem Schuljahr 2020/2021 grundsätzlich befürwortet.
Die voraussichtlichen Kosten für die Maßnahme betragen pro Jahr ca. 26.000,00 €. Träger der Maßnahme ist der Landkreis Mühldorf a. Inn. Die Maßnahme wird durch die Regierung von Oberbayern mit einem Zuschuss in Höhe von 8.180,00 € gefördert.

Die Stadt Waldkraiburg erklärt sich bereit, sich finanziell mit einem Betrag von jährlich bis zu ca. 16.000,00 € an der beabsichtigten Einrichtung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule an der Beethovenstraße in Waldkraiburg durch den Landkreis Mühldorf a. Inn zu beteiligen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Maßnahmenbeginn durch die Regierung von Oberbayern genehmigt wird und sich der Landkreis Mühldorf a. Inn mit mindestens dem gleichen Betrag wie die Stadt Waldkraiburg an den nicht gedeckten Kosten beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

19. Schulwesen; Mittelschule an der Franz-Liszt-Straße - Fortführung der Flexiblen Trainingsklasse für das Schuljahr 2020/2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 19

Beschluss

Der Stadtrat befürwortet grundsätzlich die beabsichtigte Fortführung der Flexiblen Trainingsklasse an der Mittelschule an der Franz-Liszt-Straße in Waldkraiburg.

Die Vereinbarung zwischen der Stadt Waldkraiburg und dem Landkreis Mühldorf a. Inn für das Schuljahr 2020/21 wird auf Grundlage der Vereinbarung für das Schuljahr 2019/20  fortgeführt. Die Kosten für die Maßnahme im Schuljahr 2020/21 werden vom Landkreis Mühldorf a. Inn übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

20. Schulentwicklung; Entwicklungsstudie Förder- und Mittelschulen Waldkraiburg (Schultausch) - Sachstand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 20

Beschluss

Auf Grundlage der neuen Schulbedarfsprognose, gestützt auf die aktuellen Erkenntnisse von SAGS - Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik - aus Augsburg, wird der bisher angestrebte Schultausch, betreffend die Mittelschule an der Franz-Liszt-Straße (Sachaufwandsträger Stadt Waldkraiburg) und das Sonderpädagogische Förderzentrum „Joseph-von-Eichendorff-Schule“ (Sachaufwandsträger Landkreis Mühldorf a. Inn) nicht mehr weiterverfolgt.

Der Stadtratsbeschluss Nr. 9 „Schulentwicklung; Entwicklungsstudie Förder- und Mittelschulen Waldkraiburg“ vom 16.10.2018 wird daher aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

21. Kunst- und Kulturförderung; Haus der Kultur - Beleuchtungskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Kultur- und Sportausschuss Kultur- und Sportausschuss 09.07.2020 ö vorberatend 9
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 21

Beschluss

Dem Beleuchtungskonzept des Ingenierbüros Brunndobler vom 22.06.2020 wird zugestimmt.  Die Kosten belaufen sich auf ca. € 33.000.—ohne Leitungsverlegung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

22. Sportstätten; Überlassung an Vereine - Grundsatzentscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Kultur- und Sportausschuss Kultur- und Sportausschuss 09.07.2020 ö vorberatend 13
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 22

Beschluss

1. Entgelt

1.1 Für den Zeitraum, in denen die Sportstätten den Nutzern nicht zur Verfügung stehen, wird beschlossen , abweichend vom Beschluss des Stadtrates vom 15.12.2015 über die Einführung von Sportstättennutzungsentgelten, den Nutzern kein Benutzungsentgelt in Rechnung zu stellen.

1.2 Wenn die Sportstätten wieder geöffnet, aber die Auflagen im Rahmen der Infektionsschutzmaßnahmen an die Nutzer zu hoch sind, so dass diese die Sportstätten dann nicht oder nur eingeschränkt nutzen, wird kein Entgelt erhoben.

1.3 Werden die Sportstätten wieder in gewohnter Weise genutzt, wird auch wieder das im Stadtrat vom 15.12.2015 entschiedene Benutzungsentgelt in Rechnung gestellt.

2. Öffnung der Sportstätten

2.1 Die Außensportplätze an den Schulen werden den Nutzern, die ansonsten Indoor trainieren würden, im Rahmen der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der vorhandenen Kapazitäten zur Verfügung gestellt. Unberührt hiervon bleiben die bestehenden Benutzungsverträge über „Außensportanlagen“.

2.2 Die schulischen Sporthallen und die Mehrzweckhalle werden für den Vereinssport geöffnet, wenn die Erarbeitung und Umsetzung der jeweils geltenden, gesetzlich geforderten Hygiene- und Schutzmaßnahmen technisch und organisatorisch möglich sind und es der Schulbetrieb erlaubt.
Die Entscheidung hierüber wird auf den Bürgermeister übertragen.

2.3 Die Toiletten in den Schulgebäuden können von den Outdoorsportlern genutzt werden, wenn die Erarbeitung und Umsetzung der jeweils geltenden, gesetzlich geforderten Hygiene- und Schutzmaßnahmen technisch und organisatorisch möglich sind und es der Schulbetrieb erlaubt. Die Entscheidung hierüber wird auf den Bürgermeister übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

23. Bauleitplanung; 46. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 82, "Waldkraiburg West" - Änderungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 07.07.2020 ö vorberatend 9
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 23

Beschluss

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist auf den Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 82 gem. Lageplan in beiliegendem Planentwurf vom 07.07.2020 anzupassen und in ein „Allgemeines Wohngebiet" sowie in „Waldflächen“ umzuwandeln.

Der vom Planungsbüro U-Plan ausgearbeitete, beiliegende Planentwurf – inkl. Begründung mit Umweltbericht - vom 07.07.2020 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

24. Bauleitplanung; 49. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich an der Prießnitzstraße (nördlich der Feuerwehr) - Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 07.07.2020 ö vorberatend 20
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 24

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt Konzepte zu erarbeiten, in denen neben der bisher vorgesehenen Misch-, Wohn- und Gewerbenutzung auch die Nutzungen als Flächen für Gemeinbedarf vorgesehen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

25. Bauleitplanung; 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 77 für einen Teilbereich zwischen der Kraiburger Straße (Staatsstraße 2352), Bahnhofstraße (Mü 20) und der Staatsstraße 2191, Bauabschnitt 1 - Behandlung der Stellungnahmen - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 07.07.2020 ö vorberatend 21
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 25

Beschluss

Während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß §§ 3 Abs. 21 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.02.2020 bis einschließlich 10.03.2020 sind folgende Stellungnahmen eingegangen die wie folgt abgewogen werden:

Schreiben des Landratsamtes Mühldorf am Inn vom 09.03.2020:

1.1 Immissionsschutz
Die Stadt ist bei ihrer Abwägung zu den Einwendungen auf die Belange des Immissionsschutzes nur bedingt eingegangen. Einer Umnutzung des Bahnhofs zu einem Mischgebiet und somit Wohnzwecken kann aus immissionsschutztechnischer Sicht nicht zugestimmt werden, da dadurch ein für das nördlich gelegene Industriegebiet relevanter Immissionsort erheblich näher rückt und die Betriebe im Industriegebiet in ihren bestehenden Rechten (Emissionskontingenten) unzulässiger Weise eingeschränkt würden. Einer von der Stadt angestrebten weiteren Ausweisung eines Mischgebietes westlich des Bahnhofes steht der angemessene Sicherheitsabstand der SI-Group entgegen, da Mischgebiete Schutzobjekte im Sinne des § 3 Abs. 5 d BImSchG sind. Somit wäre der Bahnhof ein isoliertes Einzelgrundstück, das als Mischgebiet ausgewiesen würde. Ein einzelnes Grundstück kann nicht als Mischgebiet ausgewiesen werden, da Gebiete immer aus mehreren Grundstücken bestehen müssen. Der Ausweisung kann deshalb aus immissionsschutztechnischer Sicht nicht zugestimmt werden.

Abwägungsvorschlag:
Mittlerweile wurde eine schalltechnische Untersuchung zum parallellaufenden Bebauungsplanverfahren durchgeführt und ein daraus resultierendes Gutachten vorgelegt (Steger & Partner GmbH, Bericht Nr. 5575/B1/kad vom 10.03.2020). Im Ergebnis wurde eine Kontingentierung der Geräuschemissionen vorgenommen und durch entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan fixiert. Auf die Ergebnisse des Fachgutachtens und die Festsetzungen im Bebauungsplan wird hier verwiesen. In Bezug auf die Ausweisung eines einzelnen Grundstückes als Mischgebietes wird auf die Abwägung zur Stellungnahme der Ortsplanung verwiesen. Änderungen an der Planung sind nicht veranlasst.

1.2 Ortsplanung:
Analog den Ausführungen des Immissionsschutzes kann auch aus bauplanungsrechtlicher Sicht der Mischgebietsausweisung für eine nur ca. 2.000 m² große Fläche nicht zugestimmt werden.

Abwägungsvorschlag:
Der Einwand, dass ein einzelnes Grundstück nicht als Mischgebiet ausgewiesenen werden kann, trifft im vorliegenden Fall nicht die Sachlage: So plant die Stadt Waldkraiburg, dass Mischgebiet auf dem Flur-stück 1/145, Gemarkung Waldkraiburg, nach Westen fortzusetzen, wodurch ein mehrere Grundstücke umfassendes Mischgebiet entsteht. Gleichfalls ist darauf hinzuweisen, dass im rechtswirksamen Flächen-nutzungsplan südlich der Kraiburger Straße bereits Mischgebiet ausgewiesen ist, wodurch sich auch schon derzeit für das im vorliegenden Bebauungsplan festgesetzte Mischgebietsgrundstück eine Anbin-dung an dieselbe Nutzungsart ergibt. Änderungen an der Planung sind nicht veranlasst.

Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 21.02.2020:

Mit Schreiben vom 18.07.2019 gab die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde zuletzt eine Stellungnahme zu o.g. Bauleitplanung ab. Darin wurden keine Bedenken gegenüber der Planung erhoben. Da sich im Zuge der erneuten Beteiligung keine raumordnerisch relevanten Ände-rungen ergeben haben, steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin nicht ent-gegen. Es wird jedoch erneut darauf hingewiesen, dass die vorliegende Planung im Bereich des Biotops 7740-0195 liegt. Den Belangen von Natur und Landschaft einschließlich des Artenschutzes (vgl. Regionalplan Südostoberbayern B V 7.1 Z, Landesentwicklungsprogramm 7.1.1 G u. 7.1.6 G) ist diesbezüglich in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde Rechnung zu tragen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass sich die geplanten Nutzungen in unmittelbarer Nähe der Schienenstrecke Rosenheim – Mühldorf a. Inn befinden. Gem. Art. 6 Abs. 2 Nr. 7 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sollen der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sichergestellt werden. Die Planung ist diesbezüglich mit der unteren Immissionsschutzbehörde abzustimmen.

Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Innerhalb der verbindlichen Bauleitplanung wurde der Biotopschutz und der Immissionsschutz ausreichend berücksichtigt. Änderungen an der Planung sind nicht veranlasst.

Schreiben der Deutschen Bahn AG/DB Immobilien vom 10.03.2020:

Immobilienrelevante Belange: Bei dem in den Geltungsbereich einbezogenen Flurstück 1/23 der Gema-rkung Waldkraiburg handelt es sich um bahneigenen Grundbesitz. Bei diesen überplanten Flächen han-delt es sich weiter um gewidmete Eisenbahnbetriebsanlagen, die dem Fachplanungsvorbehalt des Eisen-bahn-Bundesamtes (EBA) unterliegen. Änderungen an Eisenbahnbetriebsanlagen unterliegen demnach dem Genehmigungsvorbehalt des EBA (§§ 23 Absatz 1 AEG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Absatz 2 Satz 2 BEVVG i.V.m. § 18 AEG). Die Planungshoheit für diese Betriebsanlagen der Eisenbahn liegt ausschließ-lich beim Eisenbahn-Bundesamt; in jedem Fall ist damit die betreffende Fläche sowohl formell als auch materiell von den Festsetzungen eines gemeindlichen Bauleitplanes freigestellt (vgl. Grundsatzentschei-dung des BVerwG, Urteil vom 16.12.1988, Az. 4 C 48.86 = BVerwG 81.111 = DVBI 89, 458, bestätigt durch den Beschluss vom 05.10.90, Az. 4 B 1.90; vgl. auch das Urteil des BayVGH vom 26.06.90, Az. 14 B 88.2428). Das Flurstück 1/23 der Gemarkung daher als Bahnanlage darzustellen oder aus dem Geltungsbereich der Bauleitplanung herauszunehmen. Werden, bedingt durch die Kreuzungen von Bahn-strecken mit Kanälen, Wasserleitungen usw. erforderlich, so sind hierfür entsprechende Kreuzungs- bzw. Gestattungsanträge bei ‚DB AG, DB Immobilien, Region Süd, Barthstraße 12, 80339 München, zu stellen.

Abwägungsvorschlag:
Im Jahr 2007 erfolgte bereits eine Freistellung/Entwidmung des genannten Flurstücks 1/23, Gemarkung Waldkraiburg, im Bereich der Bahnhofstraße. Dies wurde auch dem Eisenbahn-Bundesamt als zustän-dige Fachbehörde auf dessen ursprüngliche, gleichlautende Stellungnahme zum Bebauungsplan mitge-teilt. Daraufhin teilte das Eisenbahnbundesamt am 29.07.2019 mit: „Vielen Dank für Ihren Hinweis auf die bereits erfolgte Freistellung aus dem Jahr 2007. Da das Eisenbahn-Bundesamt leider keine Fortführungs-nachweise des Vermessungsamtes/Grundbuchamtes bzw. Informationen über neue Flurstücksbenen-nung erhält, war nicht ersichtlich, dass es sich auf die ehemaligen Flurstücke aus dem Bescheid des Jahres 2007 bezieht. Das Eisenbahn-Bundesamt zieht die genannten Bedenken aus jeweilig Nr. 1 unserer Schreiben zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungs-planes Nr. 77 zurück.“ Es wird davon ausgegangen, dass auch bei der DB Immobilen von der Entwid-mung des fraglichen Grundstücks im Jahr 2007 keine Kenntnis bestand. Änderungen an der Planung sind nicht erforderlich.

Infrastrukturelle Belange: Künftige Aus- und Umbaumaßnahmen sowie notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung und dem Unterhalt, in Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb, sind der Deutschen Bahn weiterhin zweifelsfrei und ohne Einschränkungen zu gewähren. Alle Neu-anpflanzungen im Nachbarbereich von Bahnanlagen, insbesondere Gleisen und Oberleitungs-anlagen, müssen den Belangen der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes entsprechen. Für Neu-anpflanzungen in Bahnnähe ist in jedem Fall das DB-Handbuch 882 zu beachten.

Grundsätzlich gilt, dass Abstand und Art von Bepflanzungen so gewählt werden müssen, dass diese z. B. bei Windbruch nicht in die Gleisanlagen fallen können. Diese Abstände sind durch geeignete Maßnah-men Rückschnitt u. a.) ständig zu gewährleisten. Der Pflanzabstand zum Bahnbetriebsgelände ist entsprechend der Endwuchshöhe zu wählen. Soweit von bestehenden Anpflanzungen Beeinträchtigun-gen des Eisenbahnbetriebes und der Verkehrssicherheit ausgehen können, müssen diese entsprechend angepasst oder beseitigt werden. Bei Gefahr in Verzug behält sich die Deutsche Bahn das Recht vor, die Bepflanzung auf Kosten des Eigentümers zurückzuschneiden bzw. zu entfernen.

Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Immissionen und Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Erschütterungen, Abgase, Funkenflug, Bremsstaub, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können. Gegen die aus dem Eisenbahnbetrieb ausgehenden Immissionen sind erforderlichenfalls von der Gemeinde oder den einzelnen Bauwerbern auf eigene Kosten geeignete Schutzmaßnahmen (Schall-schutz) vorzusehen bzw. vorzunehmen. Beleuchtungen, Werbeflächen oder weitere Bauelemente sind so zu gestalten, dass eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs (insbesondere Blendung des Eisenbahnpersonals und eine Verwechslung mit Signalbegriffen der Eisenbahn) jederzeit ausgeschlossen ist. Auch die Signalsicht darf zu keiner Zeit eingeschränkt werden. In den Druckbereich des Betriebsgleises darf nicht eingegriffen werden. Das sind 45° Grad von der Schwellenoberkante, ansonsten sind Maßnahmen zur Sicherung des Gleises erforderlich. Siehe den Auszug aus der Konzernrichtline.

Bei Bauarbeiten in Bahnnähe sind Sicherheitsauflagen aus dem Eisenbahnbetrieb zu beachten. Die Ein-holung und Einhaltung dieser Sicherheitsauflagen obliegen dem Bauherrn im Rahmen seiner Sorgfalts-pflicht. Zur Abstimmung der Sicherung gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb sind die Bauantragsun-terlagen der DB AG (Eingangsstelle DB Immobilien) vorzulegen.

Schlussbemerkungen: Der Bahnabschnitt Rosenheim–Mühldorf ist noch nicht Bestandteil der Ausbaustrecke Regensburg – Landshut – Mühldorf, sondern ist derzeitig durch den Freistaat Bayern im Ausbauprojekt „Elektrische Güterbahnen“ angemeldet. Da dieses nicht den gesetzlichen Status es BVWP 2030 erreicht, möchten wir Sie bitten zu beachten, dass die DB AG an dieser Stelle zukünftig Flächen für den Ausbau benötigen wird. Die potentielle Lage der Mast-gasse (mind. 3,50 m bis 4,00 m von Gleis-achse entfernt) würde in diesem Bereich südlich des Gleises also bahnrechts sein. Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München, hat an diesem Schreiben nicht mitgewirkt. Dessen Beteiligung als Träger öffentlicher Belange ist vom Antragsteller gesondert zu veranlassen. Wir bitten Sie, uns das Abwägungsergebnis zu gegebener Zeit zuzusenden und uns bei Weiterführung des Verfahrens erneut zu beteiligen.

Abwägungsvorschlag:
Die Hinweise zu den Sicherheitsbestimmungen (Bepflanzung, Beleuchtung, Werbung etc.) im Umfeld der Bahn werden zur Kenntnis genommen. Das Eisenbahnbundesamt wurde am vorliegenden Verfahren beteiligt. Änderungen an der Planung sind nicht veranlasst.

Schreiben der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 09.03.2020:
Auf die vorausgegangene Stellungnahme vom 25. Juli 2019 wird hingewiesen. Darüber hinaus wird darauf hinweisen, dass eine mögliche Wohnbebauung im geplanten Mischgebiet die Ansiedlung von immissionsstarken Betrieben verhindern könnte. Um Beachtung durch ausreichend Emissionskontingente in der weiteren Planung wird gebeten.

Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Mittlerweile wurde eine schalltechnische Untersuchung zum parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren durchgeführt und ein daraus resultierendes Gutachten vorgelegt (Steger & Partner GmbH, Bericht Nr. 5575/B1/kad vom 10.03.2020). Im Ergebnis wurde eine Kontingentierung der Geräuschemissionen vorgenommen und durch entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan fixiert. Auf die Ergebnisse des Fachgutachtens und die Festsetzungen im Bebauungsplan wird hier verwiesen. Änderungen an der Planung sind nicht veranlasst. Änderungen an der Planung sind nicht veranlasst.

Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 27.02.2019 mit Umweltbericht vom 12.06.2019 wird festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

26. Bauleitplanung; 48. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet an der Innthalstraße (St 2352) - Weiteres Vorgehen - Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 07.07.2020 ö vorberatend 25
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 26

Beschluss

Das Ziel des beschlossenen, integrierten städtebaulichen Konzepts (ISEK) und die Festlegung des Flächennutzungsplanes, die Hangwaldfläche im Planungsbereich weiterhin dauerhaft zu erhalten und zu sichern wird priorisiert. Aus diesem Grund wird das Bauleitplanverfahren eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 8

zum Seitenanfang

27. Stadtentwicklung; Errichtung von 3 Schnellladesäulen für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet - Billigung des Vorhabens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 07.07.2020 ö vorberatend 27
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 27

Beschluss

Die vom Ingenieurbüro Steinbacher Consult erstellte Vorplanung vom 26.06.2020 für die Errichtung von Schnellladesäulen am Stadtplatz, in der Friedländer Straße und beim Kino/Daimlerstraße wird gebilligt. Die geschätzten Gesamtkosten (einschließlich Baukosten, Baunebenkosten, Mehrwertsteuer und Netzanschluss) betragen rund 520.000 €.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfs- und Ausführungsplanung mit Finanzierungs- und Betriebskonzepten zu erstellen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen .

Die erforderlichen Ausgabemittel stehen im Haushaltsplan 2020 bei Produktkonto 5736100/096110 (Elektromobilität, Anlagen in Bau – Tiefbau) als Ansatz in Höhe von 463.000 € zur Verfügung und die gegebenenfalls fehlenden Ausgabemittel von 57.000 € werden durch Minderausgaben im dazugehörigen Budget gedeckt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

28. Kinderbetreuung und Schulen; Kindertagesstätten Standortsuche neue Kindertagesstätte und Hort - Vorstellung erweiterte Machbarkeitsstudie - Festlegung Standort - Kirchengrundstück Kindergarten-Christophorus-Kopernikusstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 07.07.2020 ö vorberatend 11
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 28

Beschluss

Als Standort für die Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit mindestens jeweils 4 Kinderkrippen- u. Kindergartengruppen und den notwendigen Nebenräumen sowie der erforderlichen Freiflächen, wird eine Teilfläche des Kirchengrundstückes an der Kopernikusstraße – Kindertagesstätte Christophorus festgelegt.
Entsprechende Gespräche sind mit den Grundstückseigentümern und weiteren
betroffenen Personen zu führen.

Als weiterer Schritt wird ein VgV-Verfahren ausgeführt um das Architekturbüro für die Gebäudeplanung auswählen und beauftragen zu können.

Für die Maßnahme sind Haushaltsmittel für 2020 in Höhe von 250.000 € bei der Kostenstelle 3651130.096100  eingestellt, die Auftragssumme für die Durchführung eines VgV-Verfahrens liegt im Vergabebereich des Ersten Bürgermeisters.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

29. Straßenbau, Straßenunterhalt; Gestaltung der Kreisinsel beim Kreisverkehrsplatz St 2091/MÜ 13 (Daimlerstraße) - Billigung des Vorhabens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 07.07.2020 ö vorberatend 28
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 29

Beschluss

Die Gestaltungsvariante 6 und der daraus entwickelte Bepflanzungsvorschlag unserer Stadtwerke für die Kreisinsel beim Kreisverkehrsplatz St 2091/MÜ 13 (Daimlerstraße) wird grundsätzlich gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Staatlichen Bauamt Rosenheim die Zustimmung für die Bepflanzung einzuholen .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

30. Brücken, Durchlässe; Erneuerung der Fuß- und Radwegbrücke über die Bahnlinie Rosenheim-Mühldorf - Billigung des Vorhabens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 07.07.2020 ö vorberatend 8
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 30

Beschluss

Der Beschluss des Bau-, Verkehr- und Umweltausschusses vom 07.12.2016 für eine Instandsetzung der bestehenden Fuß- und Radwegbrücke über die Bahnlinie wird aufgehoben.

Das Vorhaben für den Neubau einer vergleichbaren Fachwerkbrücke aus glasfaserverstärkten Kunststoffen (GFK) unter Berücksichtigung erweiterter Rohrleitungsunterbauten und der Anhebung für eine künftige Elektrifizierung der Bahnstrecke wird grundsätzlich gebilligt. Die geschätzten Gesamtkosten einschließlich Bau- und Baunebenkosten sowie Mehrwertsteuer betragen rund 528.500 €.

Die Verwaltung wird beauftragt, durch Vereinbarung mit Stadtwerke und Bayernwerk eine Erstattung des Mehraufwandes für die Rohrleitungsanbauten sicherzustellen. Bezüglich des Mehraufwandes für die Anhebung der Brücke sind Verhandlungen mit der DB, der Regierung von Oberbayern und ggf. mit dem zuständigen Staatsministerium zu führen.

Für das Vorhaben stehen im Haushaltsplan 2020 bei Produktkonto 5411210/096110 (Fuß- und Radwege im Stadtgebiet, Anlagen im Bau – Tiefbau) Ausgabemittel in Höhe von 385.000 € zur Verfügung.  Die fehlenden Ausgabemittel von 143.500 € sind im Haushaltsplan 2020 bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

31. Unternehmen in Privatrechtsform; Stadtwerke Waldkraiburg GmbH - Investitionszuschuss zur Erneuerung der Trafostation an der Braunauer Straße (Stiftungsmuseum)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2020 ö vorberatend 19
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 31

Beschluss

  1. Die Stadt Waldkraiburg gewährt der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH zu den Kosten der Erneuerung der Trafostation an der Braunauer Straße einen Investitionszuschuss in Höhe der anderweitig nicht gedeckten Kosten, höchstens jedoch 80.000 Euro.

  1. Die Zuschussgewährung ist an folgende Bedingungen gebunden:
    - die beihilferechtliche Zulässigkeit (Art. 107, 108 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) ist gegeben
    - die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert

  2. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Durchführung der Maßnahme und Vorlage eines Verwendungsnachweises.

  1. Die Einzelheiten der Zuschussgewährung sind in einem Zuschussbescheid zu regeln.

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan des Jahres 2020 zur Verfügung (Produkt 5351100 - Stadtwerke GmbH -).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

32. Unternehmen in Privatrechtsform; Beteiligungsbericht 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö 32

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

33. Haushaltswirtschaft; Feststellung der konsolidierten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2020 ö vorberatend 15
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 33

Beschluss

Die konsolidierte Vermögensrechnung mit Anhang und Anlagen zum 01.01.2016 (konsolidierte Eröffnungsbilanz) wird mit einer Bilanzsumme von 208.876.074,58 Euro festgestellt. Sie ist diesem Beschluss, dessen Bestandteil sie bildet, als Anlage Nr. 40 beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

34. Stadtrat; Ausschüsse - Benennung der Mitglieder des Ferienausschusses am 25. August 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 34

Beschluss

Die Besetzung des Ferienausschusses 2020 wird wie folgt festgelegt:

CSU-Stadtratsfraktion
Ausschussmitglied
Vertreter
Norbert Fischer
Harald Jungbauer
Charlotte Konrad
Christine Graupner
Stephanie Pollmann
Karl-Heinz Stocker
Anton Sterr
Anton Kindermann


UWG-Stadtratsfraktion
Ausschussmitglied
Vertreter
Gustl Schenk
Franz Belkot
Karin Bressel
Christoph Vetter
Done Brunnhuber
Lydia Partsch
Andreas Marksteiner
Michael Steindl
Frieder Vielsack
Wolfgang Hintereder


SPD-Stadtratsfraktion
Ausschussmitglied
Vertreter
Richard Fischer
Anneliese Will
Christine Blaschek
Martina Arnusch-Haselwarter


AfD-Stadtratsfraktion
Ausschussmitglied
Vertreter
Ferdinand Kliem
Tatjana Zapp


GRÜNE/FDP-Stadtratsfraktion
Ausschussmitglied
Vertreter
Monika Ott
Valentin Clemente

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

35. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratssitzung vom 12.05.2020 und der Sondersitzung vom 16.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 35

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

36. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö 36

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.09.2020 10:51 Uhr