Datum: 08.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus der Kultur, großer Saal
Gremium: Stadtrat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
16 Mitteilungen des Vorsitzenden
17 Ehrungen und Auszeichnungen; - Auszeichnung von Bürgerinnen und Bürgern
18 Ortsrecht; Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Waldkraiburg (Ehrensatzung) - Neuerlass der Ehrensatzung
19 Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltsvollzug 2020 - aktueller Monatsbericht
20 Kommunales Rechnungswesen; Städtischer Jahresabschluss 2018 - Verwendung des Jahresüberschusses
21 Kommunales Rechnungswesen; Städtischer Jahresabschluss 2019 - Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung, Anhang, Rechenschaftsbericht
22 Gemeindesteuern; Gewerbesteuer - Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters zur Entscheidung über Stundungsanträge
23 Stadtwerke Eigenbetrieb; Wirtschaftsjahr 2019 - Vorlage und Feststellung Jahresabschluss (Vorberaten im Rechnungsprüfungsausschuss am 23.11.2020) (Vorberaten im Werkausschuss am 25.11.2020)
24 Stadtwerke Eigenbetrieb; Wirtschaftsjahr 2021 - Wirtschaftsplan 2021 (Vorberaten im Werkausschuss am 25.11.2020)
25 Örtliche Rechnungsprüfung; Wirtschaftsjahr 2019; Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtbau Waldkraiburg GmbH
26 Örtliche Rechnungsprüfung; Wirtschaftsjahr 2019; Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH
27 Sicherheit und Ordnung; Schutz der Sonntage und Feiertage Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen - Neufassung 2021
28 Dienstgebäude; Haus der Kultur - Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH und Abschluss eines Wärmeliefervertrages
29 Sing- und Musikschule; Neufassung der Schulordnung - Ergänzung der Möglichkeit von Online-Unterricht
30 Schwerbehindertenrecht; Kommunale Behindertenbeauftragte - Verlängerung der Berufung von Frau Pollmann zur kommunalen Behindertenbeauftragten
31 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Benutzung öffentlicher Straßen/Parkplätze über den Gemeingebrauch hinaus - Antrag der Pizza Centrale - Stadtplatz/Oststraße - 1 Privatparkplatz für Lieferfahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsgrund
32 Kinderspielplätze; Spielplatzbau- und -unterhaltsprogramm 2021 - Billigungsbeschluss
33 Städtebauförderung; Jahresantrag zum Bund-Länder-Programm 2021 - Billigung
34 Bauleitplanung; 50. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des BP Nr. 69, 10. Änderung - Behandlung der Stellungnahmen - Feststellungsbeschluss
35 Straßenbau, Straßenunterhalt; Straßenbauprogramm 2021 - Billigungsbeschluss
36 Schulwesen; Schulgebäude - Grundschule an der Beethovenstraße - Anbau notwendige Räume/Klassenzimmer Billigung Vorentwurf und Kostenschätzung für weitere Planungsschritte
37 Breitbandversorgung, Breitbandausbau; Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie) / 4. Breitbandförderverfahren - Grundsatzbeschluss zur Herstellung des Glasfaseranschlusses für das Rathaus
38 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratssitzung vom 06.10.2020
39 Anfragen

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16. Mitteilungen des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö 16

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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17. Ehrungen und Auszeichnungen; - Auszeichnung von Bürgerinnen und Bürgern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö 17

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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18. Ortsrecht; Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Waldkraiburg (Ehrensatzung) - Neuerlass der Ehrensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 18

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf der Ehrensatzung, welcher der Sitzungsniederschrift als Anlage Nr. 11  beigefügt ist und einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet.
Die Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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19. Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltsvollzug 2020 - aktueller Monatsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö 19

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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20. Kommunales Rechnungswesen; Städtischer Jahresabschluss 2018 - Verwendung des Jahresüberschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 20

Beschluss

Der Überschuss des Jahres 2018 in Höhe von 882.716,31 Euro wird 2019 zum teilweisen Ausgleich des aus dem Jahr 2015 vorgetragenen Fehlbetrages in Höhe von 2.496.707,42 Euro verwendet.
Der verbleibende Fehlbetrag des Jahres 2015 in Höhe von 1.613.991,11 Euro wird vom Eigenkapital abgebucht.
Die Fehlbeträge der Jahre 2016 und 2017 in Höhe von insgesamt 295.334,69 Euro sind auf das Jahr 2019 vorzutragen und in der Bilanz des Jahres 2019 unter der Eigenkapitalposition „Ergebnisvortrag“ auszuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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21. Kommunales Rechnungswesen; Städtischer Jahresabschluss 2019 - Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung, Anhang, Rechenschaftsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 21

Beschluss

Der nach Art. 102 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) aufgestellte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 mit Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung (Bilanz), Anhang sowie Rechenschaftsbericht (Anlagen Nr. 13 und 14 dieser Niederschrift) wird gemäß Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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22. Gemeindesteuern; Gewerbesteuer - Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters zur Entscheidung über Stundungsanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö 22

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, über Anträge auf Stundung von Ansprüchen aus dem Gewerbesteuerschuldverhältnis bis zu einer Dauer von drei Monaten an Stelle des Haupt- und Finanzausschusses und des Stadtrates zu entscheiden.
Diese Ermächtigung ist bis zum 30.06.2021 befristet.
In den zuständigen Gremien ist zeitnah über den aktuellen Stand der Billigkeitsmaßnahmen zu berichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 3

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23. Stadtwerke Eigenbetrieb; Wirtschaftsjahr 2019 - Vorlage und Feststellung Jahresabschluss (Vorberaten im Rechnungsprüfungsausschuss am 23.11.2020) (Vorberaten im Werkausschuss am 25.11.2020)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 23

Beschluss

Nach durchgeführter Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband sowie durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Waldkraiburg (Art. 103 GO i.V. mit § 25 Abs. 2 EBV) wird der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtwerke Waldkraiburg für das Wirtschaftsjahr 2019 mit den nachstehenden Abschlusssummen gemäß § 25 Abs. 2 EBV festgestellt.
  1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 wird in AKTIVA und PASSIVA zum 31.12.2019 auf 18.708.336,15 Euro festgestellt.

  1. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 auf 212.960,02 Euro festgestellt.

  1. Der Jahresüberschuss 2019 mit 212.960,02 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  1. Der Veröffentlichung des Bestätigungsvermerks des Bayerischen Kommu­nalen Prüfungsverbandes mit dem im Prüfungsbericht vom 13.07.2020 enthaltenen Wortlaut wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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24. Stadtwerke Eigenbetrieb; Wirtschaftsjahr 2021 - Wirtschaftsplan 2021 (Vorberaten im Werkausschuss am 25.11.2020)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 24

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 in der vorgelegten Fassung zu (Anlage Nr. 17) . Der Wirtschaftsplan ist Gegenstand des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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25. Örtliche Rechnungsprüfung; Wirtschaftsjahr 2019; Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtbau Waldkraiburg GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 25

Beschluss

Für die Gesellschafterversammlung der Stadtbau Waldkraiburg GmbH wird gem. § 2 Nr. 26 der Geschäftsordnung für den Waldkraiburger Stadtrat folgender Beschluss vorgeschlagen:

  • Die Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2019 wird in Aktiva und Passiva zum 31.12.2019 auf 72.316.086,24 € festgestellt.
  • Der Jahresüberschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2019 wird auf 408.100,33 € festgestellt.
  • Der Jahresüberschuss 2019 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.
  • Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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26. Örtliche Rechnungsprüfung; Wirtschaftsjahr 2019; Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 26

Beschluss

Für die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH wird gem. § 2 Nr. 26 der Geschäftsordnung für den Waldkraiburger Stadtrat folgender Beschluss vorgeschlagen:

  • Die Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2019 wird in Aktiva und Passiva zum 31.12.2019 auf 58.976.165,38 € festgestellt.
  • Der Jahresüberschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2019 wird auf 76.052,56 € festgestellt.
  • Der Jahresüberschuss 2019 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  • Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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27. Sicherheit und Ordnung; Schutz der Sonntage und Feiertage Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen - Neufassung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 27

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg erlässt aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28.11.1956, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31.08.2015 i. V. mit § 11 Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 15. Juni 2004 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.08.2013), eine Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen.

Die Verordnung ist dieser Niederschrift als Anlage Nr. 22  beigefügt und bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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28. Dienstgebäude; Haus der Kultur - Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH und Abschluss eines Wärmeliefervertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 28

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg schließt zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH einen Fernwärmelieferungsvertrag ab und übernimmt die Anschlusskosten des Hauses der Kultur an die Fernwärmeleitung in Höhe von rund € 88.000.—

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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29. Sing- und Musikschule; Neufassung der Schulordnung - Ergänzung der Möglichkeit von Online-Unterricht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 29

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Schulordnung der Sing- und Musikschule, welcher der Sitzungsniederschrift als Anlage Nr. 24  beigefügt ist und einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet.
Die Schulordnung tritt am 1. September 2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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30. Schwerbehindertenrecht; Kommunale Behindertenbeauftragte - Verlängerung der Berufung von Frau Pollmann zur kommunalen Behindertenbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 30

Beschluss

Die Berufung von Frau Stephanie Pollmann, wohnhaft Goethestraße 3, 84431 Heldenstein, zur kommunalen Behindertenbeauftragten der Stadt Waldkraiburg wird bis zum 31.12.2022 verlängert.

Im Übrigen gelten weiterhin die Festlegungen der Richtlinie für die Tätigkeit der/des kommunalen Behindertenbeauftragten der Stadt Waldkraiburg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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31. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Benutzung öffentlicher Straßen/Parkplätze über den Gemeingebrauch hinaus - Antrag der Pizza Centrale - Stadtplatz/Oststraße - 1 Privatparkplatz für Lieferfahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsgrund

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 31

Beschluss

Der Stadtrat befürwortet den Antrag der Centrale Hotel & Restaurant vom 29.09.2020. Die Erlaubnis ist auf die Dauer der Corona-Pandemie zu befristen. Nach Beendigung der Pandemie ist der ursprünglich Zustand wiederherzustellen. Hierfür sind 75,00 € / monatlich, Benutzung öffentlicher Parkplätze über den Gemeingebrauch hinaus (Richtwerte diese Faktoren haben Einfluss auf die Preisgestaltung bei der Vermietung. Für einen Stellplatz in einem zentralen Stadtteil fallen zwischen 75,00 und 100,00 € Parkplatzmiete an).

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten und den Antragsteller über das Ergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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32. Kinderspielplätze; Spielplatzbau- und -unterhaltsprogramm 2021 - Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 24.11.2020 ö vorberatend 10
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 32

Beschluss

Das Spielplatzbau- und -instandhaltungsprogramm 2021 wird gebilligt. Der voraussichtliche Ausgabebedarf (ohne übertragbare Ermächtigungen aus dem Vorjahr) beträgt für:

- Unterhaltungsaufwendungen:                                  146.400 €
- Erneuerungen, Verbesserungen (nicht investiv)                14.800 €
- Erneuerung von Spielgeräten (Ausstattung):                    16.000 €
- Erneuerung von Anlagenteilen (Aufbauten)                    17.000 €
- Umbau/Erweiterung Skateranlage Festplatz                      50.000 €
- Neubau Calisthenics-Anlage                                              65.000 €
- Neubau Ballspielanlage Stockbahnen Ebing                       8.000 €
                                                                                           317.200 €

Die im Spielplatzbauprogramm 2020 gebilligten und noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen mit einem voraussichtlichen Ausgabebedarf von 11.000 € sind im Haushaltsjahr 2021 durchzuführen.

Für das Haushaltsjahr 2021 besteht unter Berücksichtigung der aus dem Vorjahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen von 11.000 € und der Finanzplanansätze von 145.000 € ein zusätzlicher Ausgabebedarf von 172.200 €. Für den Neubau einer Calisthenics-Anlage sind aus einer möglichen Leader-Förderung Einnahmen von ca. 25.000 € zu erwarten.

Die notwendigen Ausgabemittel und zu erwartenden Einnahmen sind – soweit im Rahmen der Finanzplanung möglich – im Haushaltsplan 2021 zu veranschlagen.

Die Durchführung der einzelnen Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage des Geschäftsbesorgungsvertrages (Gebäudemanagementvertrag) vom 19.12.2008 zwischen der Stadt und der Stadtbau GmbH im Rahmen der im Haushalt 2021 genehmigten Budgets.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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33. Städtebauförderung; Jahresantrag zum Bund-Länder-Programm 2021 - Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 24.11.2020 ö vorberatend 25
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 33

Beschluss

Der Jahresantrag der Städtebauförderung Programmjahr 2021 für das Sanierungsgebiet „Stadtkern“ mit den Jahresscheiben 2021 bis 2024 und förderungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 11.938 T€ wird mit den darin aufgeführten Einzelvorhaben gebilligt.

Das Jahresprogramm (Bedarfsanmeldung) liegt dieser Niederschrift als Anlage 33 und 34  bei und bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Entscheidungen über die Durchführung der jeweiligen Einzelvorhaben werden nach finanzieller Leistungsfähigkeit im Einzelfall von den jeweiligen Gremien getroffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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34. Bauleitplanung; 50. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des BP Nr. 69, 10. Änderung - Behandlung der Stellungnahmen - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 24.11.2020 ö vorberatend 20
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 34

Beschluss 1

Dem Antrag  des Stadtratsmitgliedes Arz auf namentliche Abstimmung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 26

Beschluss 2

In der Zeit vom 01.07.2020 bis einschließlich 24.08.2020 lag der Planentwurf gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Die eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:

  • Stellungnahme des Landratsamtes Mühldorf vom 07.08.2020:

1. Naturschutz und Landschaftspflege:
Die im Vergleich zur ursprünglichen Planung geplante Reduzierung der Gewerbefläche und der Erhalt einer größeren Waldfläche werden von Seiten der unteren Naturschutzbehörde begrüßt. Hierdurch können stärkere negative Auswirkungen auf die natürlichen Schutzgüter (insb. Artenschutz, Boden, Wasser, Klima) vermieden werden. Dennoch sei auch an dieser Stelle nochmal darauf hinzuweisen, dass die Erweiterung der Gewerbeflächen aus naturschutzfachlicher Sicht kritisch gesehen wird, vergleiche folgende Punkte aus der letzten Stellungnahme:

Das Vorhaben wird aufgrund der zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft kritisch gesehen. Die Fläche ist aktuell im Flächennutzungsplan als Waldfläche dargestellt und fungiert gemäß den Aussagen des Waldfunktionsplanes als lokaler Klimaschutzwald (siehe Umweltbericht). Durch die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes würde sich die Situation vor Ort auf die natürlichen Schutzgüter vehement verschlechtern. Insbesondere die klimatische Situation würde sich dauerhaft durch die deutliche Rücknahme der Grünzäsur im lokalen Stadtklima bemerkbar machen. Zudem wären insbesondere die Schutzgüter Boden und Wasser durch die hohe Versiegelung stark beeinflusst. Der vorhandene Wald ist im Wald-funktionsplan u.a. als lokaler Klimaschutzwald dargestellt. Der Wald dient der Frischluftproduktion und als natürliche Frischluftzufuhr u.a. für das westlich und südlich angrenzende Stadtgebiet. Diese Funktionen gehen vollständig verloren bzw. werden durch die Versiegelung und die Bebauung umgekehrt, sodass eine lokale klimatische Erwärmung und eine Verringerung der Frischluftzufuhr (Blockadewirkung) stattfinden.

Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Mit der vorliegenden Planung hat die Stadt Waldkraiburg einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Zielsetzungen, dringend benötigte Gewerbeflächen zu schaffen, einen Standort für ein neues Schalthaus zur Verfügung zu stellen und auf der anderen Seite einen ausreichend breiten Waldstreifen zu den westlich anschließenden Wohngebieten zu sichern. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Planung bereits eine aus naturschutzfach-licher Sicht optimierte Variante darstellt, die ohne eigene Erschließung auskommt und zur sogenannten Schilcherlinie einen Waldstreifen von mindestens 20 Metern belässt.
An der Planung wird daher unverändert festgehalten.

2. Kreisbauverwaltung
Sichtflächen:
Innerhalb der im Bebauungsplan gekennzeichneten Sichtflächen dürfen außer Zäunen neue Hochbauten nicht errichtet werden; Wälle, Sichtschutzzäune, Anpflanzungen aller Art und Zäune sowie Stapel, Haufen u.ä. mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände dürfen nicht angelegt werden, wenn sie sich mehr als 0,80 m über die Fahrbahnebene erheben. Ebenso wenig dürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten oder- Stellplätze errichtet und Gegenstände gelagert oder hinter stellt wurden, die diese Höhe überschreiten. Dies gilt auch für die Dauer der Bauzeit. Einzelbaumpflanzungen im Bereich der Sichtflächen sind mit der Straßenbauverwaltung abzustimmen.

Anbindung:
Die Eckausrundungen der Einmündung müssen so ausgebildet sein, dass sie von den größten nach der StVO zugelassenen Fahrzeugen ohne Benutzung der Gegenfahrbahn und der Seitenraume befahren werden können. Die entsprechenden Schleppkurven sind einzuhalten (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 FStrG bzw. Art. 9 Abs. 1 BayStrWG). Die Entwässerung der Einmündungsflächen muss durch entwässerungstechnische Maßnahmen so gestaltet werden, dass kein Oberflächenwasser zur Kreisstraße zufließen kann(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. Art. 9 Abs. 1 BayStrWG). Soweit durch die entwässerungstechnischen Maß-nahmen ein wasserrechtlicher Tatbestand geschaffen wird, ist hierzu von der Kommune die wasserrechtlich Genehmigung der unteren Wasserbehörde einzuholen. Des Weiteren wird noch auf die von der Straße ausgehenden Emissionen hingewiesen. Eventuelle erforderliche Immissionsschutzmaßnahmen werden nicht vom Baulastträger der Kreisstraße übernom-men. (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BlmSchV). Auch werden keine verkehrsrechtlichen Maßnah-men in Aussicht gestellt. Eventuell entstehende Erneuerungs- und Unterhaltsmehr-kosten hat die Kommune der Straßenbauverwaltung zu ersetzen (Art. 32 Abs. 1 BayStrWG i.V.m. Art .3.3 Abs. 3 BayStrWG). Sie hat auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen Im Zusammenhang mit der neuen Anbindung die zu einem späteren Zeitpunkt auf Grund verkehrlicher Belange oder für die Erschließung notwendig werden zu übernehmen.

Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Da mit der FNP-Änderung und der parallel ausgearbeiteten 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 kein Neubau von Straßen verbunden ist, sind die Hinweise zu Sichtflächen und Anbindungen (Eckausrundungen, Schleppkurven) im vorliegenden Fall nicht relevant. Vielmehr wird die vorhandene Erschließung der „Emil-Lode-Straße“ genutzt. Änderungen an der Planung sind damit nicht veranlasst.

Sonstiges:
Auf die aktuellen Muster für Verfahrensvermerke wird hingewiesen.

Abwägungsvorschlag:
Die Verfahrenshinweise werden aktualisiert.

  • Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 27.07.2020 (Az. 24.1-8291-Mü):

Landesplanerische Bewertung
Wald und Waldfunktionen
Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sind Wälder aufgrund ihrer natürlich Speicherfunktion für Kohlendioxid und andere Treibhausgase zu erhalten (1.3.1 G). Große zusammenhängende Waldgebiete sollen vor Zerschneidung und Flächenverlust bewahrt werden (LEP 5.4.2 G, Regionalplan Südostbayern (RP 18) B I 2.3 Z). Bei Inanspruchnahme von Waldflächen ist zur nachhaltigen Sicherung ihrer Funktionen und zur Verbesserung des ökologischen Gesamthaushalts gleichwertiger Ersatz zu schaffen (RP 18 B III 3.1 Z).
Die nun vorgelegte Planfassung wird im Sinne der o.g. Erfordernisse der Raumordnung aufgrund der geänderten Erschließung des Plangebiets und der damit reduzierten Inanspruchnahme von Waldflächen begrüßt. Insofern notwendige Ersatzmaßnahmen für die Funktionsverluste im Zuge der Inanspruchnahme von Waldflächen mit dem Amt für ländlichen Entwicklung und Forsten abgestimmt wurden, stehen die o.g. Erfordernisse der Raumordnung der Planung nicht entgegen.

Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung sind nicht veranlasst.

Flächensparen und Innenentwicklung
Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen flächensparende Siedlungs- Erschließungsformen angewendet werden (vgl. LEP 3.1 G). Im Zuge der Flächenspar-offensive des Bay. Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (vgl. Schreiben StMWi vom 05.08.2019 an die Gemeinden in Bayern) soll die Flächeninanspruchnahme reduziert und vorhandene Flächenpotentiale effizient genutzt werden. Daher bitten wir zu prüfen, durch flächeneffiziente Bauweisen (z.B. Erhöhung der Geschossanzahl für nicht ebenerdig gebundene Gebäudenutzungen) und Abstellmöglichkeiten (z.B. Vermeidung oberirdischer Stellplätze) die Nutzungskapazität der knappen Flächenreserven der Stadt Waldkraiburg zu erhöhen, um die Inanspruchnahme von bisher nicht für Siedlungszwecke genutzte Flächen möglichst zu vermeiden.

Abwägungsvorschlag:
In der Planung darauf geachtet, dass die neu ausgewiesenen Baugrundstücke bestmöglich nutzbar sind. So ist bereits derzeit eine flächeneffiziente Bauweise durch die Festsetzungen im Bebauungsplan sichergestellt, indem dort, analog zu den Festsetzungen im Gewerbegebiet südlich der Daimlerstraße, eine maximal zulässige GRZ von 0,8 und eine Wandhöhe von 15 Metern festgesetzt ist.
Änderungen an der Planung sind nicht veranlasst.

Erneuerbare Energien und Klimaschutz
Gemäß LEP 6.2.1 Z sind erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen (vgl. auch RP 18 B V 7.1 Z, 7.2 Z). Bisher sind dem o.g. Bauleitplan keine Aussagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu entnehmen. Daher sollte geprüft werden, für neu zu erstellende Gebäude eine Teilversorgung aus regenerativen Energiequellen (z.B. Sonnenkollektoren, Wärmepumpen, Photovoltaik) bzw. die dafür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen festzusetzen bzw. vertraglich zu regeln. Dies trägt auch den Anforderungen des Klimaschutzes (LEP 1.3.1 G) Rechnung. Insbesondere die Nutzung von Dachflächen als Standorte der Energiegewinnung wäre auch i.S. einer flächeneffizienten Siedlungsweise zu berücksichtigen.

Abwägungsvorschlag:
Im Planbereich ist die Nutzung erneuerbarer Energien zulässig und aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten zur Dachgestaltung auch möglich. Eine verpflichtende Nutzung erneuerbarer Energien ist im vorliegenden Plangebereich jedoch nicht vorgesehen: zum einen ist es Ziel der Stadt Waldkraiburg, alle im Gewerbegebiet ansässigen Betriebe gleich zu behandeln, zum anderen ist nicht absehbar, ob nicht bauliche Notwendigkeiten (z. B. Dachaufbauten) einer zukünftigen Nutzung erneuerbarer Energien entgegenstehen. Insofern soll die Entscheidung den ansiedelnden Betrieben überlassen werden.

Natur und Landschaft
Die für den Eingriff in Natur und Landschaft erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sind zudem in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde festzulegen (vgl. LEP 7.1.1 G, RP 18 B I 2.1 Z, B II 3.1 Z).

Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung sind nicht veranlasst.

Immissionsschutz
Ob die Fragen des Lärmschutzes durch das gemäß den eingereichten Unterlagen bereits erstellte Gutachten hinlänglich geklärt sind, bitten wir mit der unteren Immissionsschutzbehörde abzustimmen (vgl. BayLPlG Art. 6 Abs. 2 Nr. 7 Satz 9).

Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung sind nicht veranlasst.

Ergebnis
Bei Berücksichtigung der o.g. Planung stehen die Erfordernisse der Raumordnung der Planung weiterhin nicht entgegen

  • Die Seitens der Verwaltung (Baugenehmigung) vorgebrachten Hinweise zur Planung vom 06.07.2020 betreffen die Festsetzungen des Bebauungsplanes und werden daher im Parallelverfahren abgewogen.

Die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes samt seiner Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung vom 21.04.2020, wird festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 2

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35. Straßenbau, Straßenunterhalt; Straßenbauprogramm 2021 - Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 24.11.2020 ö vorberatend 9
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 35

Beschluss

Das Straßenbauprogramm für das Jahr 2021 mit einem gesamten Ausgabebedarf von rund 5,8  Mio € wird gebilligt.

Die Ausgabemittel, die für die Sanierung des Grünen Weges vorgesehen waren, sollen für die Erneuerung des Goetheplatzes verwendet werden. Für die Erneuerung des Dorfplatzes in St. Erasmus sind weitere 25.000 € zur Verfügung zu stellen.

Die notwendigen Ausgabemittel sind –soweit im Rahmen der Finanzplanung möglich – im Haushaltsplan 2021 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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36. Schulwesen; Schulgebäude - Grundschule an der Beethovenstraße - Anbau notwendige Räume/Klassenzimmer Billigung Vorentwurf und Kostenschätzung für weitere Planungsschritte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 24.11.2020 ö vorberatend 11
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 36

Beschluss

Die Vorentwurfsplanung für die Maßnahme „Grundschule Beethovenstraße in Waldkraiburg; Schaffung von zusätzlich notwendigen Räumen durch Anbau“ vom 27.10.2020 und die dazugehörige Kostenschätzung vom 03.11.2020 durch das Architekturbüro J. Kessner GmbH mit einem berechneten Kostenaufwand von brutto ca. 640.000 €, wird gebilligt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2021 bei Produktkonto 2111110.096100 - Grundschule an der Beethovenstraße; Anlagen im Bau (Hochbau) - zu veranschlagen.
Die Stadtbau Waldkraiburg GmbH ist schriftlich zu beauftragen, die Maßnahme für die Stadt Waldkraiburg und auf deren Rechnung nach Bereitstellung von Auszahlungsmitteln auszuführen.
Ein entsprechender Baubetreuungs- /Bauausführungsvertrag, der die Detailvereinbarungen enthält, ist abzuschließen und dem Gremium rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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37. Breitbandversorgung, Breitbandausbau; Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie) / 4. Breitbandförderverfahren - Grundsatzbeschluss zur Herstellung des Glasfaseranschlusses für das Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 37

Beschluss

  1. Die Stadt Waldkraiburg beabsichtigt, im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (GWLANR),  den Glasfaseranschluss für das Rathaus, Stadtplatz 26, 84478 Waldkraiburg herzustellen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Ausschreibungsverfahren sowie die notwendigen Schritte durchzuführen.
  3. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 ff. einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

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38. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratssitzung vom 06.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 38

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

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39. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö 39

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2020 11:37 Uhr