Datum: 30.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
11 Mitteilungen des Vorsitzenden
12 Bestattungswesen; Friedhofssatzungen, Friedhofsordnungen - Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung
13 Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltsvollzug 2020 - aktueller Monatsbericht
14 Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltsvollzug 2020 - Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre
15 Haushaltswirtschaft; Feststellung der konsolidierten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016
16 Rettungsdienste; Hilfsorganisationen - Investitionszuschuss an das Bayerische Rote Kreuz - Kreisverband Mühldorf a. Inn - zur Umstellung der Heizungsanlage in der Liegenschaft Mozartstraße
17 Ortsrecht; Verordnung über die Bekämpfung des Lärms in der Stadt Waldkraiburg - Neuerlass
18 Schulwesen; Jugendhilfe - Einrichtung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule an der Beethovenstraße für das Schuljahr 2020/2021
19 Unternehmen in Privatrechtsform; Stadtwerke Waldkraiburg GmbH - Investitionszuschuss zur Erneuerung der Trafostation an der Braunauer Straße (Stiftungsmuseum)
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11. Mitteilungen des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2020 ö 11

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. Bestattungswesen; Friedhofssatzungen, Friedhofsordnungen - Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2020 ö vorberatend 12
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 16

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadt Waldkraiburg erlässt aufgrund von Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) und Art. 22 Abs. 1 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43, BayRS 2013-1-1-F), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2020 (GVBl. S. 153), eine Satzung über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung).

Mit Inkrafttreten der neuen Satzung tritt die Satzung über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 18. Dezember 2015 außer Kraft.

Die neue Satzung über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) tritt mit Wirkung zum 01. August 2020 in Kraft.

Die Satzung ist dieser Niederschrift als Anlage Nr. 5  beigefügt und bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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13. Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltsvollzug 2020 - aktueller Monatsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2020 ö 13

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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14. Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltsvollzug 2020 - Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2020 ö vorberatend 14
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 15

Beschluss

Der Ausschuss stellt den Antrag, der Stadtrat möge wie folgt beschließen:

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel der Kontengruppe 52 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) wird mit Wirkung vom 15.07.2020 auf 90 % der Ansätze des Haushaltsplanes des Jahres 2020.beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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15. Haushaltswirtschaft; Feststellung der konsolidierten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2020 ö vorberatend 15
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 33

Beschluss

Der Ausschuss stellt den Antrag, der Stadtrat möge wie folgt beschließen:

Die konsolidierte Vermögensrechnung mit Anhang und Anlagen zum 01.01.2016 (konsolidierte Eröffnungsbilanz) wird mit einer Bilanzsumme von 208.876.074,58 Euro festgestellt. Sie ist diesem Beschluss, dessen Bestandteil sie bildet, als Anlage Nr. 7 beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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16. Rettungsdienste; Hilfsorganisationen - Investitionszuschuss an das Bayerische Rote Kreuz - Kreisverband Mühldorf a. Inn - zur Umstellung der Heizungsanlage in der Liegenschaft Mozartstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2020 ö beschließend 16

Beschluss

  1. Die Stadt Waldkraiburg gewährt dem Bayerischen Roten Kreuz - Kreisverband Mühldorf a. Inn - zu den Kosten der Umstellung der Heizungsanlage im BRK-Haus an der Mozartstraße einen einmaligen freiwilligen Zuschuss in Höhe 15.000 Euro.

  1. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Durchführung der Maßnahme und Vorlage eines Verwendungsnachweises.

  1. Die Einzelheiten der Zuschussgewährung sind in einem Zuschussbescheid zu regeln.

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan des Jahres 2020 zur Verfügung (Produkt 3311110 - Förderung der Wohlfahrtspflege -).

  1. Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 12 vom 25.06.2019 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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17. Ortsrecht; Verordnung über die Bekämpfung des Lärms in der Stadt Waldkraiburg - Neuerlass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2020 ö vorberatend 17
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 17

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Stadtrat möge beschließen:

Die Stadt Waldkraiburg erlässt aufgrund des Art. 7 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) vom 10. Dezember 2019 (BayRS 2129-1-1-U), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Dezember 2019 (GVBl. S. 686) eine Verordnung über die Bekämpfung des Lärms in der Stadt Waldkraiburg.  

Die Verordnung tritt am 01. August 2020 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung vom 17. Dezember 2018 außer Kraft. Sie ist dieser Niederschrift als Anlage Nr. 8 beigefügt und bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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18. Schulwesen; Jugendhilfe - Einrichtung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule an der Beethovenstraße für das Schuljahr 2020/2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2020 ö vorberatend 18
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 18

Beschluss

Der Ausschuss stellt den Antrag, der Stadtrat möge wie folgt beschließen:

Die beabsichtigte Einrichtung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule an der Beethovenstraße in Waldkraiburg durch den Landkreis Mühldorf a. Inn wird ab dem Schuljahr 2020/2021 grundsätzlich befürwortet.
Die voraussichtlichen Kosten für die Maßnahme betragen pro Jahr ca. 26.000,00 €. Träger der Maßnahme ist der Landkreis Mühldorf a. Inn. Die Maßnahme wird durch die Regierung von Oberbayern mit einem Zuschuss in Höhe von 8.180,00 € gefördert.

Die Stadt Waldkraiburg erklärt sich bereit, sich finanziell mit einem Betrag von jährlich bis zu ca. 16.000,00 € an der beabsichtigten Einrichtung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule an der Beethovenstraße in Waldkraiburg durch den Landkreis Mühldorf a. Inn zu beteiligen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Maßnahmenbeginn durch die Regierung von Oberbayern genehmigt wird und sich der Landkreis Mühldorf a. Inn mit mindestens dem gleichen Betrag wie die Stadt Waldkraiburg an den nicht gedeckten Kosten beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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19. Unternehmen in Privatrechtsform; Stadtwerke Waldkraiburg GmbH - Investitionszuschuss zur Erneuerung der Trafostation an der Braunauer Straße (Stiftungsmuseum)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2020 ö vorberatend 19
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 31

Beschluss

Der Ausschuss stellt den Antrag, der Stadtrat möge wie folgt beschließen:

  1. Die Stadt Waldkraiburg gewährt der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH zu den Kosten der Erneuerung der Trafostation an der Braunauer Straße einen Investitionszuschuss in Höhe der anderweitig nicht gedeckten Kosten, höchstens jedoch 80.000 Euro.

  1. Die Zuschussgewährung ist an folgende Bedingungen gebunden:
    - die beihilferechtliche Zulässigkeit (Art. 107, 108 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) ist gegeben
    - die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert

  2. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Durchführung der Maßnahme und Vorlage eines Verwendungsnachweises.

  1. Die Einzelheiten der Zuschussgewährung sind in einem Zuschussbescheid zu regeln.

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan des Jahres 2020 zur Verfügung (Produkt 5351100 - Stadtwerke GmbH -).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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20. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2020 ö 20

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2020 12:45 Uhr