Datum: 07.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus der Kultur, großer Saal
Gremium: Ferienausschuss
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:10 Uhr bis 18:42 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
9 Mitteilungen des Vorsitzenden
10 Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltsvollzug 2021 - Monatsbericht Juli
11 Tierschutz; Tierheime - Neubau eines Tierheimes durch den Tierschutzverein Waldkraiburg und Umgebung e.V. (Zuschuss zur Baubegleitung)
12 Anfragen

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9. Mitteilungen des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 07.09.2021 ö 9

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltsvollzug 2021 - Monatsbericht Juli

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 07.09.2021 ö 10

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. Tierschutz; Tierheime - Neubau eines Tierheimes durch den Tierschutzverein Waldkraiburg und Umgebung e.V. (Zuschuss zur Baubegleitung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 07.09.2021 ö 11

Beschluss

Der Beschluss des Stadtrates Nr. 6 vom 18.05.2021 erhält folgende Fassung:

  1. Die Stadt Waldkraiburg gewährt dem Tierschutzverein Waldkraiburg und Umgebung e.V. zu den Kosten der nichtöffentlichen Erschließung des Grundstücks Fl.Nr. 120, Gemarkung Pürten (Wasser, Abwasser, Strom, Straßenanbindung, einschl. Planung), und zur Beauftragung eines fachlich geeigneten Bauleiters für die Errichtung eines Tierheimneubaus auf diesem Grundstück (Bauleitung und –überwachung) einen Investitionszuschuss in Höhe der anderweitig nicht gedeckten Kosten, zunächst jedoch 345.000 Euro.

  1. Die Zuschussgewährung ist an folgende Bedingungen gebunden:
    - die beihilferechtliche Zulässigkeit (Art. 107, 108 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen 
Union) ist gegeben
- das Grundstücks Fl.Nr. 120, Gemarkung Pürten, wird mit einem Tierheim, das allen öffentlich-rechtlichen Erfordernissen (insb. Baurecht, Tierschutzrecht, Veterinärrecht) genügt, bebaut
- die Finanzierung der Gesamtmaßnahme (Erschließung und Errichtung eines Tierheimes) ist gesichert
- der Tierschutzverein Waldkraiburg und Umgebung e.V. legt nach Abschluss der Gesamtmaßnahme einen Verwendungsnachweis vor
- der bewilligte Zuschuss wird mit seiner Maximalhöhe mit einer erstrangigen Grundschuld zu Gunsten der Stadt Waldkraiburg gesichert

  1. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt Zug um Zug nach Maßnahmenfortschritt und nach Maßgabe der in den Haushaltsplänen der Stadt Waldkraiburg ab dem Jahr 2021 bereitgestellten Mittel.

  1. Die Einzelheiten der Zuschussgewährung sind in einem Zuschussbescheid zu regeln.

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan des Jahres 2021 in Form von Auszahlungs- und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 315.000 Euro zur Verfügung und werden im Haushaltsplan des Jahres 2022 in der dann erforderlichen Höhe zur Verfügung gestellt (Produkt 1227720 / 017118 - Tierschutzverein e.V. / Investitionsförderung an übrige Bereiche -).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 07.09.2021 ö 12

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2021 09:57 Uhr