Datum: 13.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:55 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
13 Mitteilungen des Vorsitzenden
14 Jugendarbeit; Vorstellung der Jugendpfleger vor Ort - Vorstellung und jährliche Ziele
15 Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltsvollzug 2022 - Monatsbericht November
16 Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Schutz der Sonntage und Feiertage Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen - Neufassung 2023
17 Schulen in Waldkraiburg; Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Schulkinder im Grundschulalter - Information
18 Soziale Angelegenheiten; Schwerbehindertenrecht - Kommunale Behindertenbeauftragte - Verlängerung der Bestellung der Behindertenbeauftragten
19 Kinderspielplätze; Spielplatzbau- und -unterhaltsprogramm 2023 - Billigungsbeschluss
20 Straßenbau, Straßenunterhalt; Straßenbauprogramm 2023 - Billigungsbeschluss
21 Kindergärten und Kindertageseinrichtungen; - Umbenennung der KiTa Benutzungssatzung in Kindertageseinrichtungensatzung - Neufassung der Kindertageseinrichtungsatzung
22 Kindergärten und Kindertageseinrichtungen; KiTa Gebührensatzung - Neufassung der Satzung
23 Soziale Angelegenheiten; Wirtschaftliche und kulturelle Förderung - Verlängerung der Fachstelle für Ehrenamt und Integration des Caritaszentrums Mühldorf mit öffentlicher AMIF-Förderung
24 Bauleitplanung; 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 143 "Südlich der Bahnhofstraße, zwischen Kraiburger Straße und Staatsstraße 2091" - Auslegungsbeschluss
25 Städtebauförderung; Programm Wachstum und Erneuerung Bedarfsplanung 2023 -Billigung
26 Haushalt; Haushaltskonsolidierung - Sachstand und weiteres Vorgehen
27 Örtliche Rechnungsprüfung; Haushaltsjahr 2016 - Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016
28 Stadtwerke Eigenbetrieb; Wirtschaftsjahr 2023 - Wirtschaftsplan (Vorberaten im Werkausschuss am 23. November 2022)
29 Stadtwerke Eigenbetrieb; Wirtschaftsjahr 2021 - Vorlage und Feststellung Jahresabschluss (Vorberaten im Rechnungsprüfungsausschuss am 21. November 2022) (Vorberaten im Werkausschuss am 23. November 2022)
30 Örtliche Rechnungsprüfung; Wirtschaftsjahr 2021 - Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtbau Waldkraiburg GmbH
31 Örtliche Rechnungsprüfung; Wirtschaftsjahr 2021 - Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH
32 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratssitzung vom 18.10.2022 sowie der Sonderstadtratssitzung vom 29.11.2022
33 Anfragen

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13. Mitteilungen des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö 13

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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14. Jugendarbeit; Vorstellung der Jugendpfleger vor Ort - Vorstellung und jährliche Ziele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö 14

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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15. Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltsvollzug 2022 - Monatsbericht November

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö 15

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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16. Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Schutz der Sonntage und Feiertage Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen - Neufassung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 06.12.2022 ö vorberatend 10
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö beschließend 16

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg erlässt aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28.11.1956, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31.08.2015 i. V. mit § 11 Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 15. Juni 2004 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.08.2013), eine Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen.

Die Verordnung ist dieser Niederschrift als Anlage Nr. 34 beigefügt und bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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17. Schulen in Waldkraiburg; Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Schulkinder im Grundschulalter - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö 17

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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18. Soziale Angelegenheiten; Schwerbehindertenrecht - Kommunale Behindertenbeauftragte - Verlängerung der Bestellung der Behindertenbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 07.02.2023 ö 11
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö 18

Beschluss

Die Berufung von Frau Stephanie Pollmann zur kommunalen Behindertenbeauftragten der Stadt Waldkraiburg wird bis zum 31.12.2024 verlängert.

Im Übrigen gelten weiterhin die Festlegungen der Richtlinie für die Tätigkeit der/des kommunalen Behindertenbeauftragten der Stadt Waldkraiburg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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19. Kinderspielplätze; Spielplatzbau- und -unterhaltsprogramm 2023 - Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 29.11.2022 ö vorberatend 4
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö beschließend 19

Beschluss

Das Spielplatzbau- und -instandhaltungsprogramm 2023 wird gebilligt. Der voraussichtliche Ausgabebedarf (ohne übertragbare Ermächtigungen aus dem Vorjahr) beträgt für:

- Unterhaltungsaufwendungen                                146.500 €
- Erneuerungen, Verbesserungen (nicht investiv)          10.000 €
- Erneuerung von Spielgeräten (Ausstattung)                  32.800.€
- Erneuerung von Anlagenteilen (Aufbauten)                    3.100 €
192.400 €

Die im Spielplatzbauprogramm 2022 gebilligten und noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen mit einem voraussichtlichen Ausgabebedarf von 9.300 € sind im Haushaltsjahr 2023 durchzuführen.

Für das Haushaltsjahr 2023 besteht unter Berücksichtigung der aus dem Vorjahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen von 9.300 € und der Finanzplanansätze von 174.000 € ein zusätzlicher Ausgabebedarf von 18.400 €. 

Die notwendigen Ausgabemittel und zu erwartenden Einnahmen sind – soweit im Rahmen der Finanzplanung möglich – im Haushaltsplan 2023 zu veranschlagen.

Die Durchführung der einzelnen Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage des Geschäftsbesorgungsvertrages (Gebäudemanagementvertrag) vom 09.06.2021 zwischen der Stadt und der Stadtbau GmbH im Rahmen der im Haushalt 2023 genehmigten Budgets.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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20. Straßenbau, Straßenunterhalt; Straßenbauprogramm 2023 - Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 29.11.2022 ö vorberatend 20
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö beschließend 20

Beschluss

Das Straßenbauprogramm für das Jahr 2023 mit einem gesamten Ausgabebedarf von rund 3,8 Mio € wird gebilligt.

Die notwendigen Ausgabemittel sind –soweit im Rahmen der Finanzplanung möglich – im Haushaltsplan 2023 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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21. Kindergärten und Kindertageseinrichtungen; - Umbenennung der KiTa Benutzungssatzung in Kindertageseinrichtungensatzung - Neufassung der Kindertageseinrichtungsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 06.12.2022 ö vorberatend 13
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö beschließend 21

Beschluss

Die Benutzungssatzung für städt. Kindertageseinrichtungen (KiTaBenS) vom 25.01.2021 wird ersetzt durch die Kindertageseinrichtungsatzung, die als Anlage Nr. 39 beigefügt ist und einen Bestandteil des Beschlusses bildet. Die neue Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft, gleichzeitig wird die KiTaBenS außer Kraft gesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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22. Kindergärten und Kindertageseinrichtungen; KiTa Gebührensatzung - Neufassung der Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 06.12.2022 ö vorberatend 12
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö beschließend 22

Beschluss

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für städt. Kindertageseinrichtungen (KiTaGebS) vom 29.10.2019 wird ersetzt durch die aktuelle Fassung, die als Anlage Nr. 41 beigefügt ist und einen Bestandteil des Beschlusses bildet. Die neue Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft, gleichzeitig wird die KiTaGebS außer Kraft gesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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23. Soziale Angelegenheiten; Wirtschaftliche und kulturelle Förderung - Verlängerung der Fachstelle für Ehrenamt und Integration des Caritaszentrums Mühldorf mit öffentlicher AMIF-Förderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 06.12.2022 ö vorberatend 11
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö beschließend 23

Beschluss

Dem Antrag der Caritas Mühldorf für eine Verlängerung der Fachstelle für Ehrenamt und Integration wird vorbehaltlich einer mind. 70% AMIF-Projektförderung befristet bis zum 30.04.2026 zugestimmt und hierfür die erforderliche Vollfinanzierung von in Höhe von 25.455,23 € (Zeitraum 01.01.2023 – 30.04.2023 ohne AMIF-Förderung) und in Höhe von 111.293,44 € (Zeitraum 01.05.2023 – 20.04.2026 mit AMIF-Förderung) im städtischen Haushalt bereitgestellt.

Der Teilnahme als Kooperationspartner im AMIF-Teilprojekt „Deutsch lernen, üben und sprechen in Waldkraiburg“ und der Ausstellung einer Ko-Finanzierungsbestätigung gegenüber dem Projektträger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bewilligungszentrum AMIF, Streitfeldstraße 39, 81673 München bezogen auf den vom Caritaszentrum Mühldorf ausgewiesen Selbstfinanzierungsanteils in Höhe von 111.293,44 € für den Projektzeitraum 01.05.2023 – 30.04.2026 wird vorbehaltlich einer mindestens 70% Projektförderung zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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24. Bauleitplanung; 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 143 "Südlich der Bahnhofstraße, zwischen Kraiburger Straße und Staatsstraße 2091" - Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 29.11.2022 ö vorberatend 15
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö beschließend 24

Beschluss

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB, in der Zeit vom 21.09.2022 bis einschließlich 21.10.2022 sind Stellungnahmen eingegangen, die wie folgt abgewogen werden:


  • Stellungnahme des Landratsamtes Mühldorf a. Inn mit Schreiben vom 25.10.2022:
Bodenschutz: 
Innerhalb des im Bebauungsplan Nr. 143 „"Bereich südlich der Bahnhofstraße, zwischen Kraiburger Straße und Staatsstraße“ umfassten Geltungsbereiches der Flurstücke 27/11, 27/13/, 27/16, 281/20, 281/123, 281/124 liegt eine Altlastenverdachtsfläche. Dort wurde durch die ehemals ansässige Firma Cordiol Mineralöle Dormoolen GmbH ein Tanklager betrieben. Mit einer Umnutzung des Firmengeländes wurde im Jahr 2003 im Auftrag der Raiffeisenbank Waldkraiburg-Aschau-Heldenstein AG eine orientierende Untersuchung durch das Büro Kraft + Dohmann, Geotechnik + Umwelttechnik, München, auf dem Flurstück 281/20 durchgeführt. 
Dabei wurde die ehemalige Tankstelle mit erdverlegten Tankanlagen, das Heizöllager mit oberirdischen Tankanlagen sowie die Regalcontainer-Anlage und Lagerflächen im Bereich des Verwaltungsgebäudes durch insgesamt 29 Kleinrammbohrungen (DN 50) untersucht. Die Sondiertiefen betrugen zwischen 2,0 und 4,0 Metern. Direkt an der Oberfläche bzw. unterhalb einer Asphaltschicht wurden durchweg Auffüllungen, angesprochen als kiesige, schwach schluffige Sande, teilweise auch sandige, schwach schluffige Kiese, in Mächtigkeiten bis zu 3,7 Metern angetroffen. Diese werden durch anstehende Kiese würmzeitlicher Niederterrassenschotter unterlagert. In einer Sondierung wurde glänzender Asphaltbruch vorgefunden. Weitere sensorische Auffälligkeiten wurden nicht festgehalten. 
Die untersuchten Feststoffproben wiesen sowohl an der ehem. Tankstelle (Tiefenbereich bis unter 2,0 Meter) als auch dem ehem. Tanklager (oberer Meter), aber auch dem ehem. Verwaltungsgebäude bereichsweise hohe Belastungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW bzw. KW-Index) über dem Hilfswert 2 gemäß LfU-Merkblatt 3.8/1 auf. Die ebenfalls untersuchten organischen Leitparameter der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) bzw. Naphthalin sowie ausgewählte anorganischen Leitparameter der Schwer- bzw. Halbmetalle wiesen nur geringe Überschreitungen natürlicher Hintergrundwerte auf. Untersuchungen der Bodenluft ergaben deutlich unterhalb des Hilfswertes 1 Spuren an leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTXE). 
Der Gutachter ging in seiner Gefährdungsabschätzung bei einem Grundwasserflurabstand von etwa 30 Metern von keiner vorhandenen Grundwassergefährdung aus, obwohl die Schadensnester nicht vertikal abgegrenzt worden waren.
Bestandteil des Gutachtens war auch eine Luftbildauswertung aus dem Zeitraum zwischen 1944 und 1985. Laut Gutachter waren auf den Bildern keine Kriegsschäden zu erkennen.
Das Wasserwirtschaftsamt stellte mit seinem Schreiben vom 5. August 2005 (3.1.2 – 8780 MÜ 30) fest, dass trotz vorhandener örtlicher schädlicher Bodenveränderungen keine Gefährdung des Grundwassers zu besorgen sei. In Anbetracht der geplanten Überbauung aufgrund der vorhandenen Überfüllschäden bzw. Tropfverluste wurde darauf hingewiesen, dass die künftige Niederschlagsentwässerung außerhalb der belasteten Flächen erfolgen müsse. Im Zusammenhang mit abfallrechtlichen Fragen wurde eine fachkundige Überwachung der Baumaßnahme sowie ein Bericht zur Aushubüberwachung gefordert. Dieser Bericht wurde nicht vorgelegt. Das Grundstück wurde mittlerweile überbaut, ein Teilaushub ist vermutlich erfolgt.

Das Wasserwirtschaftsamt fordert deshalb:
• Der 2005 angeforderte Bericht zur Aushubüberwachung ist dem Landratsamt in Mühldorf a.Inn sowie dem Wasserwirtschaftsamt vorzulegen.
• Künftige Aushubmaßnahmen sind aufgrund der vorliegenden Belastungen der ungesättigten Bodenzone durch ein Fachbüro zu überwachen. Aushubmaterial ist in Rücksprache mit dem Landratsamt in Mühldorf a.Inn ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. zu verwerten. Die Entsorgungsnachweise sind dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim vorzulegen.
• Gesammeltes Niederschlagswasser darf nicht über mit MKW verunreinigte Flächen bzw. über Auffüllungen versickert werden. Entsprechende Planungen sind mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim abzusprechen.
Nach Erhalt von entsprechenden Berichten wird das Wasserwirtschaftsamt eine Bewertung vornehmen, ob auf Basis vorhandener Informationen eine abschließende bodenschutzrechtliche Gefährdungsabschätzung vorgenommen werden kann. Alternativ kann ein/e nach § 18 BBodSchG für das Sachgebiet 2 zugelassener Gutachter/in mit einer entsprechenden Gefährdungsabschätzung beauftragt werden.
Auf den bodenschutzrechtlichen Wirkungspfad Boden – Mensch wird hingewiesen.

Abwägungsvorschlag:
Der geforderte Bericht zur Aushubüberwachung liegt der Stadt Waldkraiburg nach aktuellem Stand nicht vor.
Es wird daher im weiteren Verfahren angestrebt, ein/e nach § 18 BBodSchG für das Sachgebiet 2 zugelassener Gutachter/in mit einer entsprechenden Gefährdungsabschätzung zu beauftragen, um die dargestellten Sachverhalte zu klären und im Bedarfsfall Vorgaben zur Bauüberwachung zu formulieren, welche einzuhalten sind.

Naturschutz und Landschaftspflege:
Aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes. Bei dem betroffenen Gebiet handelt es sich bereits um weitgehend bebaute und zum Einzelhandel genutzte Flächen, welche nachträglich im Flächennutzungsplan gemäß der reellen Nutzung dargestellt werden sollen. Biotope, Schutzgebiete o.ä. sind von der Änderung nicht betroffen.

Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 143, Bereich südlich der Bahnhofstraße, zwischen Kraiburger Straße und Staatsstraße 2091, durchgeführt.
Alle weiteren eingegangenen Stellungnahmen beziehen sich auf die Bebauungsplanung und werden in der Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 143 behandelt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf entsprechend des Beschlusstextes zu überarbeiten und anschließend eine Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs.2, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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25. Städtebauförderung; Programm Wachstum und Erneuerung Bedarfsplanung 2023 -Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 29.11.2022 ö vorberatend 21
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö beschließend 25

Beschluss

Der Jahresantrag der Städtebauförderung Programmjahr 2023 für das Sanierungsgebiet „Stadtkern“ mit den Jahresscheiben 2023 bis 2026 und förderungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 11.959.000 € wird mit den darin aufgeführten Einzelvorhaben gebilligt.

Das Jahresprogramm (Bedarfsanmeldung) liegt dieser Niederschrift als Anlage bei und bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Entscheidungen über die Durchführung der jeweiligen Einzelvorhaben werden nach finanzieller Leistungsfähigkeit im Einzelfall von den jeweiligen Gremien getroffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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26. Haushalt; Haushaltskonsolidierung - Sachstand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö beschließend 26

Beschluss

  1. Die Stadt Waldkraiburg wird ihre künftigen Entscheidungen an einer Gesamtstrategie ausrichten, die der Gewährleistung von stetiger Handlungsfähigkeit, langfristiger dauernder Leistungsfähigkeit ohne Überschuldung und nachhaltiger prioritärer Erfüllung aller kommunaler Pflichtaufgaben dient. Die Arbeitsgruppe Haushalt wird beauftragt, unter Beiziehung einer externen Unterstützung einen Strategievorschlag zu erarbeiten. Als erster Meilenstein ist ein Leitsatz zu entwickeln, der geeignet ist, als oberste Entscheidungsmaxime zu dienen.

  1. Der Ergebnishaushalt ist nachhaltig zu stabilisieren. Stadtrat und Verwaltung werden aufgefordert, bereits in das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplanes für 2023 Vorschläge für geeignete kurz- und mittelfristige Maßnahmen einzubringen. Ergänzend hat die Verwaltung zum 31.01.2023 einen vorläufigen Jahresabschluss für das Jahr 2022 aufzustellen.

  1. Die Arbeitsgruppe Haushalt wird beauftragt, einen Vorschlag für ein Kennzahlenset als Teil des Finanzberichtswesens zu erarbeiten. Es ist anzustreben, den Vorschlag bis zum 30.06.2023 fertigzustellen.

  1. Die Arbeitsgruppe Haushalt wird beauftragt, zur Unterstützung der Entscheidungsfindung im Stadtrat ein Standardmodell der strategischen Steuerung (z.B. Balanced Scorecard) sowie ein oder mehrere geeignete Investitionsrechenverfahren (einschl. einer Wertgrenze für deren Anwendung) auszuwählen und dem Stadtrat zur verbindlichen Anwendung vorzuschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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27. Örtliche Rechnungsprüfung; Haushaltsjahr 2016 - Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö beschließend 27

Beschluss

  1. Der konsolidierte Jahresabschluss 2016 der Stadt Waldkraiburg wird festgestellt.
  2. Das Ergebnis der Vermögensrechnung/ konsolidierten Bilanz beträgt 208.852.046,71 €, die konsolidierte Ergebnisrechnung schloss mit 768.964,30 € und das Ergebnis der konsolidierten Finanzrechnung weist einen Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von 12.861.127,04 € aus.
  3. Dem Ersten Bürgermeister wird in Bezug auf den konsolidierten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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28. Stadtwerke Eigenbetrieb; Wirtschaftsjahr 2023 - Wirtschaftsplan (Vorberaten im Werkausschuss am 23. November 2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö 28

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 in der vorgelegten Fassung zu. Der Wirtschaftsplan ist Gegenstand des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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29. Stadtwerke Eigenbetrieb; Wirtschaftsjahr 2021 - Vorlage und Feststellung Jahresabschluss (Vorberaten im Rechnungsprüfungsausschuss am 21. November 2022) (Vorberaten im Werkausschuss am 23. November 2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö 29

Beschluss

Nach durchgeführter Prüfung des Jahresabschlusses 2021 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband sowie durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Waldkraiburg (Art. 103 GO i.V. mit § 25 Abs. 2 EBV) wird der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtwerke Waldkraiburg für das Wirtschaftsjahr 2021 mit den nachstehenden Abschlusssummen gemäß § 25 Abs. 2 EBV festgestellt.

  1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 wird in AKTIVA und PASSIVA zum 31.12.2021 auf 18.424.591,57 Euro festgestellt.

  1. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 auf 320.353,13 Euro festgestellt.

  1. Der Jahresüberschuss 2021 mit 320.353,13 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  1. Der Veröffentlichung des Bestätigungsvermerks des Bayerischen Kommu­nalen Prüfungsverbandes mit dem im Prüfungsbericht vom 29.07.2022 enthaltenen Wortlaut wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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30. Örtliche Rechnungsprüfung; Wirtschaftsjahr 2021 - Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtbau Waldkraiburg GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö beschließend 30

Beschluss

Für die Gesellschafterversammlung der Stadtbau Waldkraiburg GmbH wird gem. § 2 Nr. 26 der Geschäftsordnung für den Waldkraiburger Stadtrat folgender Beschluss vorgeschlagen:
  • Die Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2021 wird in Aktiva und Passiva zum 31.12.2021 auf 69.272.414,54 € festgestellt. 
  • Der Jahresfehlbetrag aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2021 wird auf -133.043,31 € festgestellt. 
  • Der Jahresfehlbetrag 2021 wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet. 
  • Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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31. Örtliche Rechnungsprüfung; Wirtschaftsjahr 2021 - Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö beschließend 31

Beschluss

Für die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH wird gem. § 2 Nr. 26 der Geschäftsordnung für den Waldkraiburger Stadtrat folgender Beschluss vorgeschlagen:
  • Die Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2021 wird in Aktiva und Passiva zum 31.12.2021 auf 65.712.851,31 € festgestellt. 
  • Der Jahresüberschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2021 wird auf 478.906,51 € festgestellt. 
  • Der Jahresüberschuss 2021 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
  • Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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32. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratssitzung vom 18.10.2022 sowie der Sonderstadtratssitzung vom 29.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö beschließend 32

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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33. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö 33

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2022 09:34 Uhr