Datum: 07.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
7 Mitteilungen des Vorsitzenden
8 Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltsvollzug 2023 - Monatsbericht Oktober
9 Informationstechnologie; Beschaffungen zum Haushalt 2023 für die Stadtverwaltung - Grundsatzbeschluss zur Ausschreibung der Hardware (PC Clients)
10 Kinderspielplätze; Spielplatzbau- und -unterhaltsprogramm 2024 - Billigungsbeschluss
11 Straßenbau, Straßenunterhalt; Straßenbauprogramm 2024 - Billigungsbeschluss
12 Straßennamen, Hausnummern; Benennung der Straßen für das geplante Baugebiet Waldkraiburg-West
13 Bauleitplanung; 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich zwischen der Reichenberger und Graslitzer Straße - Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
14 Beteiligungen, Geschäftsanteile; Stadtwerke Waldkraiburg GmbH - Bestimmung und Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat
15 Örtliche Rechnungsprüfung; Haushaltsjahr 2018 - Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2018
16 Örtliche Rechnungsprüfung; Konsolidierter Jahresabschluss 2018 - Entlastung
17 Stadtentwicklung / Bauleitplanung; Folgekostenberechnung - Grundsatzbeschluss
18 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratssitzung vom 25.07.2023 sowie der Ferienausschusssitzung vom 05.09.2023
19 Anfragen

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7. Mitteilungen des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 07.11.2023 ö 7

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Haushaltssatzung, Haushaltsplan; Haushaltsvollzug 2023 - Monatsbericht Oktober

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 07.11.2023 ö 8

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Informationstechnologie; Beschaffungen zum Haushalt 2023 für die Stadtverwaltung - Grundsatzbeschluss zur Ausschreibung der Hardware (PC Clients)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 07.11.2023 ö beschließend 9

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung für den erforderlichen Hardwarebedarf (PC und Notebooks) für die Stadtverwaltung durchzuführen. Das Ergebnis ist dem zuständigen Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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10. Kinderspielplätze; Spielplatzbau- und -unterhaltsprogramm 2024 - Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 10.10.2023 ö vorberatend 8
Stadtrat Stadtratssitzung 07.11.2023 ö beschließend 10

Beschluss

Das Spielplatzbau- und -instandhaltungsprogramm 2024 wird gebilligt. Der voraussichtliche Ausgabebedarf (ohne übertragbare Ermächtigungen aus dem Vorjahr) beträgt für:

- Unterhaltungsaufwendungen                                162.700 €
- Erneuerungen, Verbesserungen (nicht investiv)                   0 €
- Erneuerung von Spielgeräten (Ausstattung)                    5.800 €
- Erneuerung von Anlagenteilen (Aufbauten)                    5.000 €
- Umbau/Erweiterung Skateranlage (Planung)                  50.000 €
223.500 €

Die im Spielplatzbauprogramm 2023 gebilligten und noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen mit einem voraussichtlichen Ausgabebedarf von 5.500 € sind im Haushaltsjahr 2024 durchzuführen.

Für das Haushaltsjahr 2023 besteht unter Berücksichtigung der aus dem Vorjahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen von 5.500 € und der Finanzplanansätze von 171.000 € ein zusätzlicher Ausgabebedarf von 58.000 €. 

Die notwendigen Ausgabemittel und zu erwartenden Einnahmen sind – soweit im Rahmen der Finanzplanung möglich – im Haushaltsplan 2024 zu veranschlagen.

Die Durchführung der einzelnen Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage des Geschäftsbesorgungsvertrages (Gebäudemanagementvertrag) vom 09.06.2021 zwischen der Stadt und der Stadtbau GmbH im Rahmen der im Haushalt 2024 genehmigten Budgets.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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11. Straßenbau, Straßenunterhalt; Straßenbauprogramm 2024 - Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 10.10.2023 ö vorberatend 9
Stadtrat Stadtratssitzung 07.11.2023 ö beschließend 11

Beschluss

Das Straßenbauprogramm für das Jahr 2024 mit einem gesamten Ausgabebedarf von rund 835.000 € wird gebilligt.

Die notwendigen Ausgabemittel sind –soweit im Rahmen der Finanzplanung möglich – im Haushaltsplan 2024 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

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12. Straßennamen, Hausnummern; Benennung der Straßen für das geplante Baugebiet Waldkraiburg-West

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 10.10.2023 ö vorberatend 16
Stadtrat Stadtratssitzung 07.11.2023 ö beschließend 12

Beschluss

Die Straßen im künftigen Baugebiet Waldkraiburg-West werden nach den verstorbenen früheren Ersten Bürgermeistern benannt, die sich um die Stadt Waldkraiburg hohe Verdienste erworben haben.

Bürgermeister-Rösler-Straße

Hubert Rösler (1900-1981), Gründungsbürger-meister der Gemeinde und 1960 erhobenen Stadt Waldkraiburg von 1950 bis 1966, Altbürgermeister und Ehrenbürger


Bürgermeister-Dr.-Kriegisch-Straße
Dr. Josef Kriegisch (1923-1984), Bürgermeister der Stadt Waldkraiburg von 1966 bis 1984, Ehrenbürger


Bürgermeister-Fischer-Straße
Joachim Fischer (1932-2020), Bürgermeister der Stadt Waldkraiburg von 1984 bis 2002, Altbürgermeister und Ehrenbürger

Ein Lageplan hierzu liegt als Anlage bei und bildet einen Bestandteil des Beschlusses.

Die Straßenbenennung hat im Benehmen mit den Familien zu erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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13. Bauleitplanung; 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich zwischen der Reichenberger und Graslitzer Straße - Aufstellungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 07.11.2023 ö beschließend 13

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg plant Änderungen am Flächennutzungsplan vorzunehmen. Anlass für die vorliegende Planung sind geänderte Nutzungsansprüche im Planungsgebiet sowie eine parallel erfolgende Planung im südwestlichen Teil des Geltungsbereichs. Ziel der genannten Planung ist der Abbruch eines bestehenden Verwaltungsgebäudes der Firma SGF (an der Graslitzer Straße) und die Errichtung einer Wohnanlage zur Innenverdichtung im derzeitigen Mischgebiet. Der Bebauungsplan Nr. 145 "SGF-Gelände zwischen der Reichenberger Straße, Graslitzer Straße und dem Schweidnitzer Weg" wird im Parallelverfahren neu aufgestellt. In der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes sollen zudem weitere Bereiche mit derzeitigen Mischgebiet, Gewerbegebiet, Grünflächen und Flächen für Gemeinbedarf (Kirche) überplant werden. Der Änderungsbereich soll überwiegend als Urbanes Gebiet umgewidmet werden, da dies der städtebaulich gewünschten Entwicklung Rechnung trägt. Es werden außerdem Grünflächen (Park und Spielplatz) an die tatsächlich vorhandenen Flächen angepasst.
Um die o.g. Ziele zu verwirklichen, wird die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der in Plankooperation des Architekturs Johannes Kessner GmbH, Waldkraiburg, und Breinl Landschaftsarchitektur + Stadtplanung, Reisbach, ausgearbeitete Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung, jeweils in der Fassung vom 25.09.2023 wird gebilligt. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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14. Beteiligungen, Geschäftsanteile; Stadtwerke Waldkraiburg GmbH - Bestimmung und Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 07.11.2023 ö beschließend 14

Beschluss

Das Aufsichtsratmitglied der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH Valentin Clemente wird von seinem Amt auf Wunsch der Fraktion abberufen.

Als Mitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH werden für die restliche Dauer der Wahlperiode des Stadtrats, vorbehaltlich ihrer Zustimmung, entsandt:

Sitz
Fraktion
Mitglied
1
Vorsitz
Robert Pötzsch
2
UWG
Franz Belkot
3
UWG
Ulli Maier
4
UWG
Andreas Marksteiner
5
UWG
Lydia Partsch
6
UWG
Michael Steindl
7
CSU
Anton Sterr
8
CSU
Harald Jungbauer
9
CSU
Anton Kindermann
10
CSU
Charlotte Konrad
11
SPD
Martina Arnusch-Haselwarter
12
SPD
Anneliese Will
13
AFD
Tatjana Zapp
14
GRÜNE/ FDP
Christoph Arz

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 1

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15. Örtliche Rechnungsprüfung; Haushaltsjahr 2018 - Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 07.11.2023 ö beschließend 15

Beschluss

  1. Der konsolidierte Jahresabschluss 2018 der Stadt Waldkraiburg wird festgestellt.
  2. Das Ergebnis der Vermögensrechnung/ konsolidierten Bilanz beträgt 215.849.538,94 €, die konsolidierte Ergebnisrechnung schloss mit 2.346.591,01 € und das Ergebnis der konsolidierten Finanzrechnung weist einen Finanzmittelfonds in Höhe von 18.812.833,00 € aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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16. Örtliche Rechnungsprüfung; Konsolidierter Jahresabschluss 2018 - Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 07.11.2023 ö beschließend 16

Beschluss

Dem Ersten Bürgermeister wird in Bezug auf den konsolidierten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

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17. Stadtentwicklung / Bauleitplanung; Folgekostenberechnung - Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Stadtratssitzung 07.11.2023 ö beschließend 17

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg hält an ihrem Ziel fest, im Rahmen von städtebaulichen Verträgen zu Vorhaben, in denen über das Maß der bereits genehmigten Nutzung Baurecht entsteht, mit den Grundstückeigentümern auf Basis des § 11 Bau GB einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, in dem diese sich gegenüber der Stadt Waldkraiburg zur Übernahme von Kosten verpflichten, die durch städtebauliche Maßnahmen entstehen.

In der Regel betrifft dies größere Wohnbauvorhaben (ab ca. 30 Wohneinheiten), die mittels Bauleitplanverfahren in zeitlichem Zusammenhang verwirklicht werden und einen wesentlichen Einfluss auf die soziale Infrastruktur (z. B. Kitas, Schulen) der Stadt Waldkraiburg haben.  

Beispielhaft können im städtebaulichen Vertrag folgende Punkte, analog zum städtebaulichen Vertrag Waldkraiburg-West basierend auf der Folgekostenberechnung 10.2021, vereinbart werden:

  • Die sozialen Folgekosten, die durch das Baugebiet Waldkraiburg West ausgelöst werden, werden nach der max. zulässigen Geschossfläche auf die Baugrundstücke verteilt. Die Folgekosten betragen 45,13 €/m² Geschossfläche (Stand 09/2022).
Diese Kosten sind jährlich gemäß dem Index des statistischen Bundesamts anzupassen.
  • Die Stadt Waldkraiburg erhält eine entgeltliche Mehrzuteilung von 30 % der Einwurfsfläche. Diese Mehrzuteilung wird mit einem Preis vergütet.
Die Stadt trägt für diese zusätzlichen Grundstücke insbesondere auch die sozialen Folgekosten, Erschließungskosten, Kosten der arten- und naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen 
Diese zusätzlichen zugeteilten Grundstücke werden von der Stadt Waldkraiburg grundsätzlich auch nach den sozialen Vergabekriterien vergeben.
  • Die Herstellung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Bebauungsplangebiets werden durch die Stadt Waldkraiburg durchgeführt und sind durch den Erschließungsträger pauschal mit einmalig zu vergüten.
  • Die Herstellung und Pflege der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme erfolgt auf eigene Rechnung durch den Erschließungsträger.
  • Die Grundstücke sind innerhalb von 5 Jahren nach Baufeldfreigabe zu bebauen. Sollte dies nicht erfolgen, hat die Stadt ein Ankaufsrecht.
  • Die Erschließung soll durch einen Erschließungsträger erfolgen. Dieser schließt Kostenerstattungsverträge mit allen Beteiligten.
Falls das nicht möglich ist, erfolgt die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen nach §§ 127 ff BauGB.

Über die jeweiligen individuellen städtebaulichen Verträge entscheidet das zuständige städtische Gremium. 

Dieser Beschluss gilt als Grundsatzbeschluss für nachfolgende Bauleitverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 1

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18. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratssitzung vom 25.07.2023 sowie der Ferienausschusssitzung vom 05.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 07.11.2023 ö beschließend 18

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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19. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 07.11.2023 ö 19

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2023 17:09 Uhr