Datum: 12.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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8. Mitteilungen des Vorsitzenden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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12.03.2024
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ö
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8 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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9. Bauleitplanung;
3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 140 "Waldbad"
- Behandlung der Stellungnahmen
- Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss
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Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss
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06.02.2024
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ö
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vorberatend
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10 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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12.03.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Beschluss
Während der öffentlichen Planauslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25.10.2022 bis einschließlich 22.11.2022 sind Stellungnahmen eingegangen die wie folgt abgewogen werden:
Stellungnahme des Landratsamtes Mühldorf am Inn vom 17.11.2022
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Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
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Ortsplanung:
1) In beiden Fällen ist das Planzeichen "4 Sonsti-ges" falsch beschrieben. Es handelt sich um den Geltungsbereich der 3. Flächennutzungsplanänderung.
2) Bei der Nummerierung der Planzeichen für die 3. Änderung fehlt 3. oder ist 4. falsch nummeriert.
Naturschutz und Landschaftspflege:
Die Stadt Waldkraiburg plant die Änderung ihres Flächennutzungsplanes im Bereich des Waldbads. Dazu soll die bislang als Grünfläche ausgewiesene Fläche im Großteil in eine "Fläche für Sportanlagen" und im Westen als "Parkplatz" umgewidmet werden. Die Stadt Waldkraiburg möchte hiermit der geplanten Umgestaltung des Waldbads Rechnung tragen.
Das westliche Drittel der Fläche ist bereits weitgehend baulich überprägt und wird in dem aktuellen Zustand einer Grünfläche nicht gerecht, weshalb insbesondere in diesem Bereich eine Anpassung des Flächennutzungsplanes sinnvoll erscheint. Der mittlere und östliche Teil ist hingegen weitgehend durch Grünflächen geprägt, welche aber z.T. als Liege- und Spielwiesen genutzt werden. Aufgrund der reellen Nutzung als Sport- und Freizeitgelände ist auch hier eine Umwidmung nachvollziehbar. Nichtsdestotrotz sollte der Charakter der Grünflächen im Großen und Ganzen erhalten werden, da diese Flächen einerseits landschaftsbild- bzw. ortsbildprägend sind und zudem den Charakter und den Namen des Waldbads widerspiegeln. Aufgrund des durchaus wertvollen Gehölzbestands spielt diese Grünfläche auch eine nicht zu unterschätzende Rolle für den Artenschutz.
An dieser Stelle möchten wir auf die Ziele und Grundsätze des Regionalplans (Teil B I 2 & 2.1) hinweisen:
- Landschaftsprägende Bestandteile […] sollen erhalten und, soweit möglich, wiederhergestellt werden.
- Ökologisch schutzwürdige Flächen […] sollen grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden.
- - Gliedernde Grünflächen und Freiräume im Orts-bereich […] sollen erhalten, entwickelt und erweitert werden. […] Auf eine gute Einbindung der Ortsränder […] und auf die Erhaltung bestehender Obstgehölzpflanzungen soll geachtet werden.
-[…] naturnahe Kleinstrukturen wie Ranken, Baumbestände, Hecken oder Gräben, erhalten werden.
- -An Ortsrändern und in der Nähe von relevanten Grünbeständen sollen aus Gründen des Artenschutzes Beleuchtungseinrichtungen […] auf das notwendige Maß beschränkt werden.
Zusammenfassend kann die Umwidmung aus naturschutzfachlicher Sicht nachvollzogen werden, wenn den Belangen des Naturschutzes (siehe auch Regionalplan) im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ausreichend Rechnung getragen wird. Zur Abstimmung der grünordnerischen Gestaltung des Geländes sowie des Thema Arten-schutzes steht Herr Koob Tel.: 08631/699323 den zuständigen Mitarbeitern der Stadt sowie den Planern, im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung, zur Verfügung
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Die Stellungahme wird zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt:
1+2) Die Bezeichnungen der Planzeichen wird zum Entwurf korrigiert.
Der östliche Teil des Freibadgelän- des soll seinen landschafts- und ortsbildprägenden, in der Bezeich-
nung „Waldbad“ Ausdruck findenden Charakter auch nach dem Umbau behalten. Er wird jedoch aufgrund
der Vergrößerung der Badeplatte
etwas verkleinert, während der stär-
ker versiegelte/bebaute Bereich et-
was vergrößert wird. Näheres dazu
wird im parallel erstellten Bebau-
ungsplan geregelt.
Die Hinweise werden im Rahmen
der Planung – auch auf Ebene des
parallel aufgestellten Bebauungs-
plans – weitgehend berücksichtigt.
Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 02.11.2022:
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Planung:
Die Stadt Waldkraiburg plant am südlichen Stadtrand den Flächennutzungsplan zu ändern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des an diesem Standort in den 1970er Jahren errichteten und mittlerweile sanierungs-bedürftigen Freibads zu schaffen. Das laut Planungs-unterlagen ca. 2,75 ha große Plan-gebiet grenzt im Norden an ein Wohngebiet und im Südosten an die Bahnlinie Rosenheim – Mühldorf. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt ist der Bereich überwiegend als öffentliche Grünfläche dargestellt. Er soll im Zuge der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Fläche für Sportanlagen“, als Parkplatz sowie als Verkehrsfläche dargestellt werden.
Berührte Belange:
Wettbewerbsfähigkeit
Attraktive Erholungs-, Kultur-, und Freizeiteinrichtungen tragen grundsätzlich zur Schaffung einer hohen Standortqualität in allen Teilräumen Bayerns bei (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 1.4.1 G). Die Sanierung des Waldbades wird in diesem Sinne begrüßt.
Ergebnis:
Die o.g. Flächennutzungsplanänderung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Kenntnisnahme
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Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege:
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Bodendenkmalpflegerische Belange:
Im Bereich der Flächennutzungsplanänderung liegen nach unserem gegenwärtigen Kenntnisstand keine Bodendenkmäler, allerdings sind im Bereich der geplanten Maßnahme auf den alliierten Luftbildern mehrere Gebäude (möglicherweise Bunker) zu erkennen. Aus diesem Grund sind im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans weitere zeitgeschichtliche untertägige Befunde im Bereich des ehem. Rüstungswerk Waldkraiburg ("Fichte II"), Deutsche Sprengchemie GmbH (1938-1945) zu vermuten.
Wir empfehlen daher eine archäologische Begleitung der Entmunitionierung und ggf. der Baumaßnahme und empfehlen ein Beratungsgespräch im Vorfeld der Baumaßnahme.
Informationen hierzu finden Sie unter:
Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 7 Abs. 1 BayDSchG.
Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Bo-den-) Denkmälern entnehmen Sie bitte unserer Homepage:
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Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege stimmt der Planung nur unter diesen Voraussetzungen zu.
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Die Abwägung zu der Stellungnah-
me erfolgt aufgrund weitestgehend deckungsgleicher Inhalte im Rah-
men der Abwägung zum parallel
erstellten Bebauungsplan. Auf
diese wird hiermit verwiesen
Abwägung zu der Stellungnahme
erfolgt aufgrund weitestgehend deckungsgleicher Inhalte im Rah-
men der Abwägung zum parallel
erstellten Bebauungsplan. Auf diese
wird hiermit verwiesen.
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Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern vom 07.11.2022:
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Die Belange der Regionalplanung sind in der Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde (Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 24.1) berücksichtigt. Weitere wesentliche Erkenntnisse zur o.g. Planung liegen nicht vor.
Deshalb ist eine zusätzliche Stellungnahme aus Sicht des Regionalen Planungsverbandes nicht erforderlich.
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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
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Stellungnahme des Eisenbahn Bundesamtes vom 09.11.2022:
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Ihr Schreiben ist am 28.10.2022 beim Eisenbahn-Bundesamt eingegangen und wird hier unter dem o. a. Geschäftszeichen bearbeitet. Ich danke Ihnen für meine Beteiligung als Träger öffentlicher Belange.
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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wie folgt
berücksichtigt:
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Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planungen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes berühren.
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Die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes werden von der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 140 „Waldbad“ berührt, da die Bahnstrecke 5700, Rosenheim – Mühldorf unmittelbar südwestlich an den im Planungsumgriff befindlichen Flurstücken 1/65, 8/8, 150/2, 150/5, 150/12, 150/13, 150/14, 150/15, 2170/2 (TF), 2170/3, 2170/4 der Gemarkung Waldkraiburg vorbeiführt.
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Die Abwägung zu der Stellungnah-
me erfolgt aufgrund weitestgehend deckungsgleicher Inhalte im Rah-
men der Abwägung zum parallel
erstellten Bebauungsplan. Auf diese
wird hiermit verwiesen.
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Sofern die Beachtung der nachfolgenden Hinweise sichergestellt wird, bestehen jedoch keine Bedenken:
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1.) Die Betriebsanlagen der Bahn müssen gemäß § 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Hinsichtlich der sich in diesem Bereich befindlichen Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes ist zu beachten, dass im Rahmen von Baumaßnahmen die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes nicht gefährdet werden darf.
Bei Baumaßnahmen im Bereich von Bahnanlagen ist deren Standsicherung und Funktionstüchtigkeit jederzeit zu gewährleisten.
Bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Gewässern bzw. deren Ableitung ist darauf zu achten, dass die Bahnkörperentwässerungsanlagen nicht beeinträchtigt werden.
2.) Erdaushub und Auffüllmaterial dürfen bei späteren Baumaßnahmen nicht auf Bahngrund zwischen- oder abgelagert werden; es darf keinerlei Material in den Gleisbereich gelangen.
3.) Eine Blendwirkung von den entstehenden Gebäuden ist dauerhaft auszuschließen. Es sind geeignete Blendschutzmaßnahmen zu ergreifen, so dass jegliche Blendwirkung der bewegten Schienenfahrzeuge dauerhaft ausgeschlossen ist. Es wird empfohlen, eine ausdrückliche und sachverständig vertiefte Bestätigung dazu einzuholen.
4.) Bepflanzungen sind so zu wählen, dass keine Beeinträchtigung des Lichtraumprofils der Gleise erfolgen kann. Dies ist insbesondere bei beabsichtigten Grünflächen mit Baumbestand zu beachten.
5.) Notwendige Maßnahmen zur Unterhaltung, Erneuerung, Rationalisierung sowie Modernisierung und bestimmungsgemäßen Nutzung des Bestandsnetzes der Eisenbahnen des Bundes dürfen weder verhindert noch erschwert werden. Im Rahmen notwendiger baulicher Maßnahmen an den Betriebsanlagen der Bahn ist deren jederzeitige Zugänglichkeit zu gewährleisten.
6.) Ich weise vorsorglich darauf hin, dass durch den benachbarten Eisenbahnbetrieb und bei der Erhaltung der Bahnanlagen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abrieb z. Bsp. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder, etc.) entstehen, die ggf. im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen wären.
7.) Generell ist zu beachten, dass Betriebsanlagen der Eisenbahn des Bundes i. S. d. § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), zu denen gem. § 4 Abs. 1 Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO) neben den Schienenwegen auch Grundstücke, Bauwerke und sonstige Einrichtungen gehören, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind, unter der Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes (§ 38 BauGB) stehen. Zu beachten ist, dass diese für den Eisenbahn-betrieb notwendigen Flächen der Bahn nicht überplant werden dürfen.
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Bitte beachten Sie, dass das Eisenbahn-Bundesamt nicht die Vereinbarkeit aus Sicht der Betreiber der Eisenbahnbetriebsanlagen und der Bahnstrom-fernleitungen prüft. Die Betreiber dieser Anlagen sind möglicherweise betroffen. Ich empfehle daher, die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Kompetenzteam Baurecht, Region Süd, Barthstraße 12, 80339 München (ktb.muenchen@deutsche-bahn.com) am Verfahren zu beteiligen, sofern nicht bereits geschehen.
Diese Stelle übernimmt die Koordination der jeweils betroffenen Unternehmensbereiche und die Abgabe einer gesamten Stellungnahme für den Konzern der Deutschen Bahn bei Bauleitplanungen und Bauvorhaben Dritter.
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Die Deutsche Bahn AG, DB Immobi-
lien wurde bereits und wird am
Verfahren beteiligt; ihre Stellung-
nahme berücksichtigt und abge-
wogen.
Es wird davon ausgegangen, dass
die zuständigen (Unter-)Bereiche /
Abteilungen intern entsprechend
informiert werden.
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Stellungnahme der Deutschen Bahn vom 14.11.2022:
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Die DB AG DB Immobilien, als von der DB Netz AG und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (Südostbayernbahn) bevollmächtigt, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme als Träger öffentlicher Belange zu o. a. Verfahren.
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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt:
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Gegen die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen bei Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen, Auflagen und Hinweise aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen grundsätzlich keine Bedenken.
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Kenntnisnahme.
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Durch die Inhalte, Festlegungen und Zielsetzungen der Bauleitplanung dürfen der gewöhnliche Betrieb der bahnbetriebsnotwendigen Anlagen einschließlich der Maßnahmen zur Wartung und Instandhaltung sowie Maßnahmen zu Umbau, Erneuerung oder ggf. notwendiger Erweiterungen keinesfalls verzögert, behindert oder beeinträchtigt werden.
Wir weisen darauf hin, dass durch den Eisenbahn-betrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Brems-stäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder, etc.) entstehen, die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können. Gegen die aus dem Eisenbahnbetrieb ausgehenden Emissionen sind erforderlichenfalls von der Gemeinde oder den einzelnen Bauherren auf eigene Kosten geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen bzw. vorzunehmen.
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Die Abwägung zu der Stellungnah-
me erfolgt aufgrund weitestgehend deckungsgleicher Inhalte im Rah-
men der Abwägung zum parallel
erstellten Bebauungsplan. Auf diese wird hiermit verwiesen
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Bei Bauarbeiten in Bahnnähe sind Sicherheitsauflagen aus dem Eisenbahnbetrieb zu beachten.
Die Einholung und Einhaltung dieser Sicherheitsauflagen obliegt dem Bauherrn im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht. Zur Abstimmung der Sicherung gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb sind die Bau-antragsunterlagen der DB AG (Eingangsstelle DB Immobilien) vorzulegen.
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Wir bitten Sie, uns das Abwägungsergebnis zu gegebener Zeit zuzusenden und uns an dem weiteren Verfahren zu beteiligen.
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Das Abwägungsergebnis
wird im Zuge der erneuten Beteiligung im Rahmen der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans zugesandt.
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Stellungnahme der Bayernnetz GmbH vom 28.10.2022:
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Im Geltungsbereich Ihres o. g. Verfahrens – wie in den von Ihnen übersandten Planunterlagen dargestellt – liegen keine Anlagen der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt.
Wir haben keine Einwände gegen das Verfahren.
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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
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Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 22.11.2022:
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Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Die Stadt Waldkraiburg möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuplanung des bestehenden Freibads „Waldbad“ schaffen.
Es werden Flächen für Landwirtschaft entsprechend in Flächen für allgemeines Wohnen ausgewiesen. Die Fläche wird zukünftig als Fläche für Gemeinbedarf für Sportanlagen ausgewiesen.
Es bestehen von unserer Seite aus keine Einwände.
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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
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Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer:
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Ortsplanerische oder städtebauliche Einwendungen oder Hemmnisse, die gegen die geplante 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich 140 „Waldbad“ sprächen, sind nicht zu erkennen.
Anregungen oder Bedenken sind nicht vorzubringen.
Gesondert bedanken möchten wir uns für die Gegenüberstellung der vormaligen und geplanten Nutzungen in der Planzeichnung. Damit wird die Bearbeitung erleichtert und die Änderungen sind leichter nachvollziehbar.
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Die Stellungnahme wir zur Kenntnis genommen.
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Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim:
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Zur 3. Änderung des o.g. Flächennutzungsplan beziehen wir uns auf unsere Stellungnahme 2.AL-4622-MÜ 30-21397/2022 vom 16.09.2022 zum Bebauungsplan Nr. 140 "Waldbad".
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Die Stellungnahme 2.AL-4622-MÜ 30-21397/2022 vom 16.09.2022 zum Bebauungsplan Nr. 140 "Waldbad" wird berücksichtigt und abgewogen.
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Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf des Planes anhand des Beschlusses zu überarbeiten und gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 4
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10. Gemeindeverwaltung, Bürgerbeteiligungen;
Bürgerversammlungen
- Live-Übertragung der Bürgerversammlung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
|
12.03.2024
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Beschluss
Der Waldkraiburger Stadtrat befürwortet die Echtzeitübertragung der Bürgerversammlung in Ton und Bild über das Internet unter den Voraussetzungen des Art. 18 Abs. 4 GO.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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11. Schulverwaltung;
Ausschreibung der Mittagsversorgung an beiden Walkraiburger Mittelschulen
- Grundsatzbeschluss zur Ausschreibung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
27.02.2024
|
ö
|
vorberatend
|
3 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
12.03.2024
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Beschluss
Zur Gewährleistung der Mittagsverpflegung an den Waldkraiburger Mittelschulen wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechende Ausschreibung der Mittagsversorgung durchzuführen. Das Ergebnis ist dem zuständigen Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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12. Überörtliche Rechnungsprüfung;
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband;
Überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 - 2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
12.03.2024
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Beschluss
- Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 bis 2020 vom 30.08./ 10.10.2023 wird zur Kenntnis genommen.
- Die Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Prüfungsfeststellungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Alle Prüfungsfeststellungen (einschließlich der nicht umgesetzten früheren Feststellungen) sind zügig in geeigneter Weise zu erledigen, spätestens jedoch bis 31.03.2025.
- Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes berichtet im 2. Quartal 2025 im Rechnungsprüfungsausschuss und im Stadtrat über den Stand der Erledigung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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13. Örtliche Rechnungsprüfung;
Haushaltsjahr 2022;
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtbau Waldkraiburg GmbH
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
12.03.2024
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Beschluss
Für die Gesellschafterversammlung der Stadtbau Waldkraiburg GmbH wird gem. § 2 Nr. 26 der Geschäftsordnung für den Waldkraiburger Stadtrat folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Die Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2022 wird in Aktiva und Passiva zum 31.12.2022 auf 71.107.132,29 € festgestellt.
- Der Jahresüberschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2022 wird auf 104.154,13 € festgestellt.
- Der Jahresüberschuss 2022 wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet.
- Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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14. Örtliche Rechnungsprüfung;
Haushaltsjahr 2022;
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
12.03.2024
|
ö
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beschließend
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14 |
Beschluss
Für die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH wird gem. § 2 Nr. 26 der Geschäftsordnung für den Waldkraiburger Stadtrat folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Die Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2022 wird in Aktiva und Passiva zum 31.12.2022 auf 73.199.115,84 € festgestellt.
- Der Jahresüberschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2022 wird auf 2.569.861,88 € festgestellt.
- Der Jahresüberschuss 2022 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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15. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Stadtratssitzung vom 30.01.2024
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
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12.03.2024
|
ö
|
beschließend
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15 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
16. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
12.03.2024
|
ö
|
|
16 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.03.2024 10:42 Uhr