Datum: 06.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
6 Mitteilungen des Vorsitzenden
7 Baurecht; Satzung über Anlagen der Außenwerbung in der Stadt Waldkraiburg (Werbeanlagen-Satzung) - Änderung der Satzung
8 Baurecht; Bauvoranfrage - Erweiterung des Gymnasiums auf dem Grundstück Fl.Nr. 501 der Gemarkung Waldkraiburg, Ritter-von-Gluck-Weg 3a
9 Baurecht; Bauvoranfrage - Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 WE auf dem Grundstück Fl.Nr. 1903 der Gemarkung Waldkraiburg, Stroblstr. 1
10 Bauleitplanung; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 140 "Waldbad" - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss
11 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 140 "Waldbad“ - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss
12 Bauleitplanung; Einfacher Bebauungsplan Nr. 27 für den Bereich südlich der Graslitzer Straße und nördlich der Haidaer Straße, 5. Änderung - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss
13 Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 85 Teil A für den Bereich nördlich des Ruinenweges - Behandlung der Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
14 Bauleitplanung; Veräußerung der Grundstücke Flur-Nrn. 1099/13 und 1100/2 der Gemarkung Pürten - Zustimmung
15 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Bau-, Verkehr- und Umweltausschusssitzung vom 16.01.2024
16 Anfragen

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6. Mitteilungen des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 06.02.2024 ö 6

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Baurecht; Satzung über Anlagen der Außenwerbung in der Stadt Waldkraiburg (Werbeanlagen-Satzung) - Änderung der Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 06.02.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Der Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt den vorliegenden Entwurf über Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen-Satzung), welcher der Sitzungsniederschrift als Anlage Nr. 3 beigefügt ist und einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet. Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 14.12.2016 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Baurecht; Bauvoranfrage - Erweiterung des Gymnasiums auf dem Grundstück Fl.Nr. 501 der Gemarkung Waldkraiburg, Ritter-von-Gluck-Weg 3a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 06.02.2024 ö beschließend 8

Beschluss

Die Erteilung einer Baugenehmigung unter der Auflage, dass die für das Vorhaben notwendigen Stellplätze anderweitig nachgewiesen werden müssen, sobald das gepachtete Grundstück der Stadtbau dafür nicht mehr zu Verfügung steht, kann in Aussicht gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Baurecht; Bauvoranfrage - Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 WE auf dem Grundstück Fl.Nr. 1903 der Gemarkung Waldkraiburg, Stroblstr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 06.02.2024 ö 9

Beschluss

Für das Vorhaben kann eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden, da es sich noch in die umliegende Bebauung einfügt. Die Stellplatzsatzung ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

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10. Bauleitplanung; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 140 "Waldbad" - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 06.02.2024 ö vorberatend 10
Stadtrat Stadtratssitzung 12.03.2024 ö beschließend 9

Beschluss

Der Ausschuss stellt den Antrag, der Stadtrat möge wie folgt beschließen:
Während der öffentlichen Planauslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25.10.2022 bis einschließlich 22.11.2022 sind Stellungnahmen eingegangen die wie folgt abgewogen werden:


Stellungnahme des Landratsamtes Mühldorf am Inn vom 17.11.2022
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:

Ortsplanung: 
1) In beiden Fällen ist das Planzeichen "4 Sonsti-ges" falsch beschrieben. Es handelt sich um den Geltungsbereich der 3. Flächennutzungsplanänderung. 
2) Bei der Nummerierung der Planzeichen für die 3. Änderung fehlt 3. oder ist 4. falsch nummeriert. 
Naturschutz und Landschaftspflege
Die Stadt Waldkraiburg plant die Änderung ihres Flächennutzungsplanes im Bereich des Waldbads. Dazu soll die bislang als Grünfläche ausgewiesene Fläche im Großteil in eine "Fläche für Sportanlagen" und im Westen als "Parkplatz" umgewidmet werden. Die Stadt Waldkraiburg möchte hiermit der geplanten Umgestaltung des Waldbads Rechnung tragen. 
Das westliche Drittel der Fläche ist bereits weitgehend baulich überprägt und wird in dem aktuellen Zustand einer Grünfläche nicht gerecht, weshalb insbesondere in diesem Bereich eine Anpassung des Flächennutzungsplanes sinnvoll erscheint. Der mittlere und östliche Teil ist hingegen weitgehend durch Grünflächen geprägt, welche aber z.T. als Liege- und Spielwiesen genutzt werden. Aufgrund der reellen Nutzung als Sport- und Freizeitgelände ist auch hier eine Umwidmung nachvollziehbar. Nichtsdestotrotz sollte der Charakter der Grünflächen im Großen und Ganzen erhalten werden, da diese Flächen einerseits landschaftsbild- bzw. ortsbildprägend sind und zudem den Charakter und den Namen des Waldbads widerspiegeln. Aufgrund des durchaus wertvollen Gehölzbestands spielt diese Grünfläche auch eine nicht zu unterschätzende Rolle für den Artenschutz. 
An dieser Stelle möchten wir auf die Ziele und Grundsätze des Regionalplans (Teil B I 2 & 2.1) hinweisen: 
  • Landschaftsprägende Bestandteile […] sollen erhalten und, soweit möglich, wiederhergestellt werden. 
  • Ökologisch schutzwürdige Flächen […] sollen grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden.
  • - Gliedernde Grünflächen und Freiräume im Orts-bereich […] sollen erhalten, entwickelt und erweitert werden. […] Auf eine gute Einbindung der Ortsränder […] und auf die Erhaltung bestehender Obstgehölzpflanzungen soll geachtet werden.

-[…] naturnahe Kleinstrukturen wie Ranken, Baumbestände, Hecken oder Gräben, erhalten werden.

  • -An Ortsrändern und in der Nähe von relevanten Grünbeständen sollen aus Gründen des Artenschutzes Beleuchtungseinrichtungen […] auf das notwendige Maß beschränkt werden.

Zusammenfassend kann die Umwidmung aus naturschutzfachlicher Sicht nachvollzogen werden, wenn den Belangen des Naturschutzes (siehe auch Regionalplan) im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ausreichend Rechnung getragen wird. Zur Abstimmung der grünordnerischen Gestaltung des Geländes sowie des Thema Arten-schutzes steht Herr Koob Tel.: 08631/699323 den zuständigen Mitarbeitern der Stadt sowie den Planern, im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung, zur Verfügung
Die Stellungahme wird zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt: 
1+2) Die Bezeichnungen der Planzeichen wird zum Entwurf korrigiert.




Der östliche Teil des Freibadgelän-
des soll seinen landschafts- und ortsbildprägenden, in der Bezeich-
nung „Waldbad“ Ausdruck findenden Charakter auch nach dem Umbau behalten. Er wird jedoch aufgrund 
der Vergrößerung der Badeplatte 
etwas verkleinert, während der stär-
ker versiegelte/bebaute Bereich et-
was vergrößert wird. Näheres dazu 
wird im parallel erstellten Bebau-
ungsplan geregelt.
















Die Hinweise werden im Rahmen 
der Planung – auch auf Ebene des 
parallel aufgestellten Bebauungs-
plans – weitgehend berücksichtigt.








Kenntnisnahme

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 02.11.2022:

Planung:
Die Stadt Waldkraiburg plant am südlichen Stadtrand den Flächennutzungsplan zu ändern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des an diesem Standort in den 1970er Jahren errichteten und mittlerweile sanierungs-bedürftigen Freibads zu schaffen. Das laut Planungs-unterlagen ca. 2,75 ha große Plan-gebiet grenzt im Norden an ein Wohngebiet und im Südosten an die Bahnlinie Rosenheim – Mühldorf. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt ist der Bereich überwiegend als öffentliche Grünfläche dargestellt. Er soll im Zuge der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Fläche für Sportanlagen“, als Parkplatz sowie als Verkehrsfläche dargestellt werden.
Berührte Belange:
Wettbewerbsfähigkeit
Attraktive Erholungs-, Kultur-, und Freizeiteinrichtungen tragen grundsätzlich zur Schaffung einer hohen Standortqualität in allen Teilräumen Bayerns bei (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 1.4.1 G). Die Sanierung des Waldbades wird in diesem Sinne begrüßt.
Ergebnis:
Die o.g. Flächennutzungsplanänderung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.












Kenntnisnahme
Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege:

Bodendenkmalpflegerische Belange:
Im Bereich der Flächennutzungsplanänderung liegen nach unserem gegenwärtigen Kenntnisstand keine Bodendenkmäler, allerdings sind im Bereich der geplanten Maßnahme auf den alliierten Luftbildern mehrere Gebäude (möglicherweise Bunker) zu erkennen. Aus diesem Grund sind im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans weitere zeitgeschichtliche untertägige Befunde im Bereich des ehem. Rüstungswerk Waldkraiburg ("Fichte II"), Deutsche Sprengchemie GmbH (1938-1945) zu vermuten.
Wir empfehlen daher eine archäologische Begleitung der Entmunitionierung und ggf. der Baumaßnahme und empfehlen ein Beratungsgespräch im Vorfeld der Baumaßnahme.
Informationen hierzu finden Sie unter:
Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 7 Abs. 1 BayDSchG. 
Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Bo-den-) Denkmälern entnehmen Sie bitte unserer Homepage: 
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege stimmt der Planung nur unter diesen Voraussetzungen zu.


Die Abwägung zu der Stellungnah-
me erfolgt aufgrund weitestgehend deckungsgleicher Inhalte im Rah-
men der Abwägung zum parallel 
erstellten Bebauungsplan. Auf 
diese wird hiermit verwiesen


Abwägung zu der Stellungnahme 
erfolgt aufgrund weitestgehend deckungsgleicher Inhalte im Rah-
men der Abwägung zum parallel 
erstellten Bebauungsplan. Auf diese
 wird hiermit verwiesen.

Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern vom 07.11.2022:

Die Belange der Regionalplanung sind in der Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde (Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 24.1) berücksichtigt. Weitere wesentliche Erkenntnisse zur o.g. Planung liegen nicht vor. 
Deshalb ist eine zusätzliche Stellungnahme aus Sicht des Regionalen Planungsverbandes nicht erforderlich. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
Stellungnahme des Eisenbahn Bundesamtes vom 09.11.2022:

Ihr Schreiben ist am 28.10.2022 beim Eisenbahn-Bundesamt eingegangen und wird hier unter dem o. a. Geschäftszeichen bearbeitet. Ich danke Ihnen für meine Beteiligung als Träger öffentlicher Belange. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wie folgt 
berücksichtigt: 
Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planungen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes berühren. 

Die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes werden von der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 140 „Waldbad“ berührt, da die Bahnstrecke 5700, Rosenheim – Mühldorf unmittelbar südwestlich an den im Planungsumgriff befindlichen Flurstücken 1/65, 8/8, 150/2, 150/5, 150/12, 150/13, 150/14, 150/15, 2170/2 (TF), 2170/3, 2170/4 der Gemarkung Waldkraiburg vorbeiführt. 
Die Abwägung zu der Stellungnah-
me erfolgt aufgrund weitestgehend deckungsgleicher Inhalte im Rah-
men der Abwägung zum parallel 
erstellten Bebauungsplan. Auf diese
 wird hiermit verwiesen. 
Sofern die Beachtung der nachfolgenden Hinweise sichergestellt wird, bestehen jedoch keine Bedenken: 

1.) Die Betriebsanlagen der Bahn müssen gemäß § 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Hinsichtlich der sich in diesem Bereich befindlichen Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes ist zu beachten, dass im Rahmen von Baumaßnahmen die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes nicht gefährdet werden darf.
Bei Baumaßnahmen im Bereich von Bahnanlagen ist deren Standsicherung und Funktionstüchtigkeit jederzeit zu gewährleisten.
Bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Gewässern bzw. deren Ableitung ist darauf zu achten, dass die Bahnkörperentwässerungsanlagen nicht beeinträchtigt werden.
2.) Erdaushub und Auffüllmaterial dürfen bei späteren Baumaßnahmen nicht auf Bahngrund zwischen- oder abgelagert werden; es darf keinerlei Material in den Gleisbereich gelangen.
3.) Eine Blendwirkung von den entstehenden Gebäuden ist dauerhaft auszuschließen. Es sind geeignete Blendschutzmaßnahmen zu ergreifen, so dass jegliche Blendwirkung der bewegten Schienenfahrzeuge dauerhaft ausgeschlossen ist. Es wird empfohlen, eine ausdrückliche und sachverständig vertiefte Bestätigung dazu einzuholen.
4.) Bepflanzungen sind so zu wählen, dass keine Beeinträchtigung des Lichtraumprofils der Gleise erfolgen kann. Dies ist insbesondere bei beabsichtigten Grünflächen mit Baumbestand zu beachten.
5.) Notwendige Maßnahmen zur Unterhaltung, Erneuerung, Rationalisierung sowie Modernisierung und bestimmungsgemäßen Nutzung des Bestandsnetzes der Eisenbahnen des Bundes dürfen weder verhindert noch erschwert werden. Im Rahmen notwendiger baulicher Maßnahmen an den Betriebsanlagen der Bahn ist deren jederzeitige Zugänglichkeit zu gewährleisten.
6.) Ich weise vorsorglich darauf hin, dass durch den benachbarten Eisenbahnbetrieb und bei der Erhaltung der Bahnanlagen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abrieb z. Bsp. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder, etc.) entstehen, die ggf. im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen wären.
7.) Generell ist zu beachten, dass Betriebsanlagen der Eisenbahn des Bundes i. S. d. § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), zu denen gem. 
§ 4 Abs. 1 Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO) neben den Schienenwegen auch Grundstücke, Bauwerke und sonstige Einrichtungen gehören, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind, unter der Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes (§ 38 BauGB) stehen. Zu beachten ist, dass diese für den Eisenbahn-betrieb notwendigen Flächen der Bahn nicht überplant werden dürfen.


Bitte beachten Sie, dass das Eisenbahn-Bundesamt nicht die Vereinbarkeit aus Sicht der Betreiber der Eisenbahnbetriebsanlagen und der Bahnstrom-fernleitungen prüft. Die Betreiber dieser Anlagen sind möglicherweise betroffen. Ich empfehle daher, die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Kompetenzteam Baurecht, Region Süd, Barthstraße 12, 80339 München (ktb.muenchen@deutsche-bahn.com) am Verfahren zu beteiligen, sofern nicht bereits geschehen. 
Diese Stelle übernimmt die Koordination der jeweils betroffenen Unternehmensbereiche und die Abgabe einer gesamten Stellungnahme für den Konzern der Deutschen Bahn bei Bauleitplanungen und Bauvorhaben Dritter. 
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobi-
lien wurde bereits und wird am 
Verfahren beteiligt; ihre Stellung-
nahme berücksichtigt und abge-
wogen. 
Es wird davon ausgegangen, dass 
die zuständigen (Unter-)Bereiche / 
Abteilungen intern entsprechend 
informiert werden. 
Stellungnahme der Deutschen Bahn vom 14.11.2022:

Die DB AG DB Immobilien, als von der DB Netz AG und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (Südostbayernbahn) bevollmächtigt, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme als Träger öffentlicher Belange zu o. a. Verfahren. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt: 
Gegen die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen bei Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen, Auflagen und Hinweise aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen grundsätzlich keine Bedenken. 
Kenntnisnahme. 
Durch die Inhalte, Festlegungen und Zielsetzungen der Bauleitplanung dürfen der gewöhnliche Betrieb der bahnbetriebsnotwendigen Anlagen einschließlich der Maßnahmen zur Wartung und Instandhaltung sowie Maßnahmen zu Umbau, Erneuerung oder ggf. notwendiger Erweiterungen keinesfalls verzögert, behindert oder beeinträchtigt werden. 
Wir weisen darauf hin, dass durch den Eisenbahn-betrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Brems-stäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder, etc.) entstehen, die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können. Gegen die aus dem Eisenbahnbetrieb ausgehenden Emissionen sind erforderlichenfalls von der Gemeinde oder den einzelnen Bauherren auf eigene Kosten geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen bzw. vorzunehmen.
Die Abwägung zu der Stellungnah-
me erfolgt aufgrund weitestgehend deckungsgleicher Inhalte im Rah-
men der Abwägung zum parallel 
erstellten Bebauungsplan. Auf diese wird hiermit verwiesen 
Bei Bauarbeiten in Bahnnähe sind Sicherheitsauflagen aus dem Eisenbahnbetrieb zu beachten. 
Die Einholung und Einhaltung dieser Sicherheitsauflagen obliegt dem Bauherrn im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht. Zur Abstimmung der Sicherung gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb sind die Bau-antragsunterlagen der DB AG (Eingangsstelle DB Immobilien) vorzulegen. 

Wir bitten Sie, uns das Abwägungsergebnis zu gegebener Zeit zuzusenden und uns an dem weiteren Verfahren zu beteiligen. 
Das Abwägungsergebnis 
wird im Zuge der erneuten Beteiligung im Rahmen der Beteiligung der Behörden 
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 
BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans zugesandt. 
Stellungnahme der Bayernnetz GmbH vom 28.10.2022:


Im Geltungsbereich Ihres o. g. Verfahrens – wie in den von Ihnen übersandten Planunterlagen dargestellt – liegen keine Anlagen der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt. 
Wir haben keine Einwände gegen das Verfahren. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
Stellungnahme der Handwerkskammer für München und
Oberbayern vom 22.11.2022:
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme. 
Die Stadt Waldkraiburg möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuplanung des bestehenden Freibads „Waldbad“ schaffen. 
Es werden Flächen für Landwirtschaft entsprechend in Flächen für allgemeines Wohnen ausgewiesen. Die Fläche wird zukünftig als Fläche für Gemeinbedarf für Sportanlagen ausgewiesen. 
Es bestehen von unserer Seite aus keine Einwände.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer:
Ortsplanerische oder städtebauliche Einwendungen oder Hemmnisse, die gegen die geplante 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich 140 „Waldbad“ sprächen, sind nicht zu erkennen. 
Anregungen oder Bedenken sind nicht vorzubringen. 
Gesondert bedanken möchten wir uns für die Gegenüberstellung der vormaligen und geplanten Nutzungen in der Planzeichnung. Damit wird die Bearbeitung erleichtert und die Änderungen sind leichter nachvollziehbar. 
Die Stellungnahme wir zur Kenntnis genommen. 
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim:

Zur 3. Änderung des o.g. Flächennutzungsplan beziehen wir uns auf unsere Stellungnahme 2.AL-4622-MÜ 30-21397/2022 vom 16.09.2022 zum Bebauungsplan Nr. 140 "Waldbad". 
Die Stellungnahme 2.AL-4622-MÜ 30-21397/2022 vom 16.09.2022 zum Bebauungsplan Nr. 140 "Waldbad" wird berücksichtigt und abgewogen. 



Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf des Planes anhand des Beschlusses zu überarbeiten und gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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11. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 140 "Waldbad“ - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 06.02.2024 ö 11

Beschluss

Während der öffentlichen Planauslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25.10.2022 bis einschließlich 22.11.2022 sind Stellungnahmen eingegangen die wie folgt abgewogen werden:

Der Wortlaut der Stellungnahmen samt Abwägungsvorschlägen liegt als Anlage Nr. 12 bei und bildet einen Bestandteil des Beschlusses.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf des Bebauungsplanes entsprechend des Beschlusstextes zu überarbeiten und gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB auszulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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12. Bauleitplanung; Einfacher Bebauungsplan Nr. 27 für den Bereich südlich der Graslitzer Straße und nördlich der Haidaer Straße, 5. Änderung - Behandlung der Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 06.02.2024 ö 12

Beschluss

Während der öffentlichen Planauslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentli-cher Belange gemäß §§ 13, 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, BauGB in der Zeit vom 19.07.2023 bis einschließlich 28.08.2023 sind Stellungnahmen eingegangen die wie folgt abgewogen werden:

  • Stellungnahme des Bay. Landesamtes für Denkmalpflege vom 27.07.2023:

Bodendenkmalpflegerische Belange:
Derzeit sind im Bereich des Vorhabens keine Bodendenkmäler bekannt. Mit der Auffindung bislang unentdeckter ortsfester und beweglicher Bodendenkmäler (Funde) ist jedoch jederzeit zu rechnen.
Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG sowie den Bestimmungen des Art. 9 BayDSchG in der Fassung vom 23.06.2023 unterliegen. 
Art. 8 (1) BayDSchG: 
Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeit-en, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. 
Art. 8 (2) BayDSchG: 
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. 
Treten bei o. g. Maßnahme Bodendenkmäler auf, sind diese unverzüglich gem. o. g. Art. 8 BayDSchG der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem BLfD zu melden. 
Bewegliche Bodendenkmäler (Funde) sind unverzüglich dem BLfD zu übergeben (Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BayDSchG).

Abwägungsvorschlag:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in den Bebauungsplan aufgenommen.

  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom 18.07.2023:

Seitens der Fachbehörde wird gebeten zu ergänzen, dass sofern die Dächer der Nebenanlagen nicht als Gründächer ausgeführt werden, das Niederschlagswasser dieser Nebenanlagen entsprechend auf den jeweiligen Grundstücken über den bewachsenen Oberboden zu versickern oder über Zisternen zurückzuhalten ist.

Abwägungsvorschlag:
Während der Aufstellung der Bauleitpläne müssen u.a. auch die Belange des Umweltschutzes Berücksichtigung finden. Im Planentwurf wird die Versickerung des Niederschlagwasser entsprechend des Wortlautes der Stellungnahme verbindlich festgesetzt. 

  • Stellungnahme der Bauverwaltung, Baugenehmigungsbehörde, vom 11.08.2023:

In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass die Verkürzung der Abstandsflächen sich ausdrücklich nur auf die Nebenanlagen –bzw. –gebäude beziehen sollte. 

Abwägungsvorschlag:

Zur Klarstellung wird in der Regelung der Abstandsflächen im Bebauungsplan dahingehend konkretisiert, dass sie sich lediglich auf die Nebenanlagen bzw. Nebengebäude bezieht.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf entsprechend des Beschlusses zu überarbeiten und erneut öffentlich auszulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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13. Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 85 Teil A für den Bereich nördlich des Ruinenweges - Behandlung der Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 06.02.2024 ö 13

Beschluss

Während der öffentlichen Planauslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 13, 13 a, 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, BauGB in der Zeit vom 31.05.2023 bis einschließlich 03.07.2023 sind Stellungnahmen eingegangen die wie folgt abgewogen werden:

  • Stellungnahme des Bay. Landesamtes für Denkmalpflege vom 14.06.2023:

Seitens der Fachbehörde wurde auf den Umgang mit eventuell zu Tage tretenden Bodendenkmälern hingewiesen.

Abwägungsvorschlag:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 

Da der Bebauungsplan aufgehoben wird, bedarf dieser keiner Aktualisierung in Bezug auf den Umgang mit eventuell zu Tage tretenden Bodendenkmälern.

  • Stellungnahme des Landratsamtes Mühldorf am Inn vom 29.06.2023:

In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass dem Aufhebungsverfahren ein Planteil mit Präambel beigefügt werden soll.

Abwägungsvorschlag:

Ein Planteil mit Präambel und Begründung bilden einen Bestandteil der Satzung. 

Die Aufhebung des Bebauungsplanes mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 01.03.2023, wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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14. Bauleitplanung; Veräußerung der Grundstücke Flur-Nrn. 1099/13 und 1100/2 der Gemarkung Pürten - Zustimmung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 06.02.2024 ö 14

Beschluss

Der Eigentümer beabsichtigt, die Grundstücke, Flur-Nrn. 1099/13 und 1100/2, Gemarkung Pürten, zu veräußern. Die bewaldete Flur 1099/13 dient seit seiner Aufforstung als Kompensationsfläche/ Ausgleichsfläche für folgende Projekte und ist auch weiterhin dauerhaft zu erhalten.

Projekte:
Abgebuchte Flächen
Meldung-Nr. 
Wohnbebauung am Rumplerweg
1.900 qm
ÖFK-Lfd-Nr. 3346
Ausbau Pürtener Straße
   800 qm
Wohnbebauung am Gutenbergweg,
B-Plan 93
3.530 qm
ÖFK-Lfd-Nr. 58218
Wohnbebauung am Fichtenweg, 
B-Plan 36, 2. Änderung
   870 qm
Summe                                        7.100 qm        

Aus der Sicht der Stadt Waldkraiburg steht der Weiterveräußerung nichts im Wege. 

Die dingliche Sicherung der Ausgleichsverpflichtung (Herstellung, Pflege und Erhalt) und Übertragung dieser an den Rechtsnachfolger ist Seitens des Veräußerer zu gewährleisten. 
Sollten bestimmte Entwicklungsziele, Pflegevorgaben, Nutzungsverzicht oder ähnliches in den Bebauungsplänen / Genehmigungs-/Planunterlagen enthalten sein, sind diese als Verpflichtung mit in die dingliche Sicherung im Grundbuch aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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15. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Bau-, Verkehr- und Umweltausschusssitzung vom 16.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 06.02.2024 ö beschließend 15

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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16. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 06.02.2024 ö 16

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2024 10:51 Uhr