Sicherheit und Ordnung; Schutz der Sonntage und Feiertage; Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen - Neuerlass für das Jahr 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 14.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 31.01.2017 ö vorberatend 14
Stadtrat Stadtratssitzung 14.02.2017 ö beschließend 19

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg erlässt aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28.11.1956, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31.08.2015 i. V. mit § 11 Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 15. Juni 2004 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.08.2013), eine Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen.

Die Verordnung ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2017 13:15 Uhr