Kommunales Rechnungswesen; Jahresrechnung - Aufstellung konsolidierter Jahresabschlüsse (Antrag auf Fristverlängerung gem. § 99 Abs. 1 S. 2 KommHV-D)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 28.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 14.03.2017 ö vorberatend 15
Stadtrat Stadtratssitzung 28.03.2017 ö beschließend 21

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg stellt an das Landratsamt Mühldorf a. Inn - Rechtsaufsichtsbehörde - den Antrag, für die erstmalige Anwendung des Abschnitts 15 der Kommunalhaushaltsverordnung Doppik auf die Jahresabschlüsse nach Art. 102 a Abs. 1 Nr. 2 Gemeindeordnung das Haushaltsjahr 2019 festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2017 10:36 Uhr