Personenstandswesen Standesbeamte - Bestellung der Ersten Bürgermeisterin der Gemeinde Jettenbach zur Eheschließungsstandesbeamtin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 18.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 18.07.2017 ö beschließend 20

Beschluss

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetztes (AVPStG) vom 07.04.1975 wird, unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, die neu gewählte Erste Bürgermeisterin der Gemeinde Jettenbach, Frau Maria Maier, als Trauungsstandesbeamtin festgelegt.

Die Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn vom 08.06.2017 und des Gemeinderates Jettenbach vom 03.07.2017 liegen vor.

Für die laufende Wahlperiode wird daher gem. § 2 Abs. 3 AVPStG Frau Maria Maier zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Waldkraiburg bestellt. Das Aufgabengebiet ist auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2017 13:23 Uhr