Hochbau; Grundschule an der Graslitzer Straße Sanierung der Fassade des östlichen Klassentraktes (Altbau) - Ermächtigung Erster Bürgermeister für Vergaben der Bauleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss, 17.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss 17.05.2017 ö vorberatend 11

Beschluss

Der Ausschuss stellt den Antrag der Stadtrat möge wie folgt entscheiden.

In Abweichung von § 13 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 07.05.2008 i.d.g.F. erteilt der Bau-, Verkehr- u. Umweltausschuss dem Ersten Bürgermeister  den Auftrag und die Ermächtigung, bei der Maßnahme – Sanierung der Fassade an der Grundschule Graslitzer Straße - auch über Vergaben von mehr als 50.000 Euro im Einzelfall abschließend zu entscheiden.  Die Ermächtigung gilt für folgende Gewerke: Baumeister- und Fassadenbauarbeiten sowie der Fensterbauarbeiten Aluminium und Kunststoff.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2017 08:32 Uhr