Bauantrag; Neubau eines Vollsortimentmarktes an der Bahnhofstraße 2, Flur-Nr. 281/20, 281/124, 281/123 Gemarkung Waldkraiburg, 84478 Waldkraiburg (BV 106/2017) - Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss, 17.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss 17.05.2017 ö 12

Beschluss

Das Bauvorhaben liegt innerhalb bebauter Ortsteile und ist somit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Sonderbau.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Auflagen der Fachstellen sind zu beachten.
Die bauordnungsrechtlichen- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften sind zu beachten.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2017 08:32 Uhr