Bauantrag; Neubau eines Vollsortimentmarktes an der Bahnhofstraße 2, Flur-Nr. 281/20, 281/124, 281/123 Gemarkung Waldkraiburg, 84478 Waldkraiburg (BV 106/2017) - Grundsatzbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss, 17.05.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss | Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss | 17.05.2017 | ö | 12 |
Beschluss
Das Bauvorhaben liegt innerhalb bebauter Ortsteile und ist somit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Sonderbau.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Auflagen der Fachstellen sind zu beachten.
Die bauordnungsrechtlichen- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften sind zu beachten.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.06.2017 08:32 Uhr