Kunst- und Kulturförderung; Abendveranstaltungen im Haus der Kultur - allgemeine Festlegung eines Zeitpunktes für die Beendigung
Daten angezeigt aus Sitzung: 2. Kultur- und Sportausschuss, 30.11.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Kultur- und Sportausschuss | 2. Kultur- und Sportausschuss | 30.11.2017 | ö | beschließend | 13 |
Beschluss
Aus grundsätzlichen Erwägungen erfolgt eine Überlassung von Räumlichkeiten im Haus der Kultur an Dritte für Veranstaltungen bis längstens 04.00 Uhr morgens.
Die Verwaltung wird angewiesen und ermächtigt, diese Auflage bei der Vertragsgestaltung mit den Nutzern umzusetzen und auf deren Einhaltung zu achten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.02.2018 10:48 Uhr