Kunst- und Kulturförderung; Abendveranstaltungen im Haus der Kultur - allgemeine Festlegung eines Zeitpunktes für die Beendigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Kultur- und Sportausschuss, 30.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Kultur- und Sportausschuss 2. Kultur- und Sportausschuss 30.11.2017 ö beschließend 13

Beschluss

Aus grundsätzlichen Erwägungen erfolgt eine Überlassung von Räumlichkeiten im Haus der Kultur an Dritte für Veranstaltungen bis längstens 04.00 Uhr morgens.
Die Verwaltung wird angewiesen und ermächtigt, diese Auflage bei der Vertragsgestaltung mit den Nutzern umzusetzen und auf deren Einhaltung zu achten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2018 10:48 Uhr