Dienstgebäude, Diensträume, Dienstwohnungen; Haus der Kultur - Notbeleuchtung und Brandmeldeanlage im Altbau


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Kultur- und Sportausschuss, 30.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Kultur- und Sportausschuss 2. Kultur- und Sportausschuss 30.11.2017 ö beschließend 14

Beschluss

Gemäß § 6 Nr. 1 des Gebäudemietvertrages vom 26.06.2002 zwischen der Stadt Waldkraiburg (Mieter) und der Stadtbau Waldkraiburg GmbH (Vermieter) über das „Haus der Kultur“ trägt die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung grundsätzlich die Stadt; § 6 Nr. 2 trifft nicht zu.

Im Rahmen dieser Finanzierungsregelung besteht Einverständnis, dass die Stadtbau Waldkraiburg GmbH zur weiteren Gewährleistung der Sicherheitslage im Haus der Kultur unverzüglich Unterlagen zur Ausschreibung der Instandsetzung der Notbeleuchtung im Haus der Kultur in Auftrag gibt.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planungsleistungen zur Instandsetzung der Notbeleuchtung  (Aufwand für Gebäudeunterhalt) werden hiermit i. H. v. 77.500 Euro bei Produktkonto 2500010 / 521120 (Haus der Kultur Anmietung / Aufwendungen für Unterhaltung der fremden Grundstücke und baulichen Anlagen) überplanmäßig gemäß Art. 66 Abs. 1 GO bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt über Minderaufwendungen bei Produktkonto 5462100 / 544300 (Öffentliche Tiefgaragen / Aufwendungen für Schadensfälle).

Die Voraussetzungen für eine Nachtragshaushaltssatzung (Art. 68 Abs. 2 GO) liegen nicht vor.

Die zur Realisierung der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden nach Vorliegen der einschlägigen Angebote bereitgestellt.

Die jeweilige Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen der Geschäftsordnung des Stadtrates i.d.g.F. nach den Grundsätzen des geltenden Vergaberechts.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2018 10:48 Uhr