Sicherheit und Ordnung; Schutz der Sonntage und Feiertage Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen - Neuerlass für das Jahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 06.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 23.01.2018 ö vorberatend 8
Stadtrat Stadtratssitzung 06.02.2018 ö beschließend 11

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg erlässt aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 02. Juni 2003 (BGBl. I, S. 744), zuletzt geändert durch Art. 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl I, Seite 1474) i. V. mit § 11 Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 28. Januar 2014 (BayRS 103-2-V), eine Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen.

Die Verordnung ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2018 13:17 Uhr