Kommunales Rechnungswesen; Jahresabschluss 2014 - Behandlung des Jahresfehlbetrages
Daten angezeigt aus Sitzung: Stadtratssitzung, 06.02.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Stadtratssitzung | 06.02.2018 | ö | 16 |
Beschluss
Der Fehlbetrag des Jahres 2014 in Höhe von 3.838.464,60 Euro wird mit der Ergebnisrücklage von 858.655,08 Euro verrechnet. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 2.979.809,52 Euro wird auf das Jahr 2015 vorgetragen. Er ist in der Bilanz des Jahres 2015 unter der Eigenkapitalposition „Ergebnisvortrag“ auszuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.03.2018 13:17 Uhr