Planfeststellungsverfahren; St 2091 Ampfing - Kraiburg a. Inn Höhenfreimachung Pürtener Kreuzung und BÜ Beseitigung - Stellungnahme der Stadt Waldkraiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss 09.05.2018 ö vorberatend 14
Stadtrat Stadtratssitzung 15.05.2018 ö beschließend 20

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg begrüßt das Vorhaben und bringt die nachfolgend aufgeführten Einwendungen und Anmerkungen vor:

Zu RVZ 1.07 Änderung der Kreisstraße MÜ 20:

Die Verlängerung der Kreisstraße MÜ 20 (Bahnhofsstraße) auf eine Länge von ca. 260 m soll entsprechend des Bestandes eine Regel-Fahrbahnbreite von 6,0 m erhalten. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass der Straßenbauverwaltung das Vorhaben für einen verkehrsgerechten Ausbau des Bestandes durch den Landkreises Mühldorf a. Inn bekannt ist und die Ausführung der Maßnahme wegen fehlender Planungssicherheit für die Gestaltung der bestehenden Einmündung in die St 2091 im Zusammenhang mit der planfestzustellenden Straßenbaumaßnahme zurückgestellt werden musste. Die Ausbauplanung sieht eine Regel-Fahrbahnbreite von 6,50 m und einen unselbständigen Gehweg mit einer Breite von 2,00 – 2,50 m vor. Die Verlängerung der Bahnhofstraße sollte daher der vorliegenden Ausbauplanung angepasst werden und eine Fahrbahnbreite von 6,50 m erhalten.

Zu RVZ 1.08 Unselbständiger Geh- und Radweg an der Kreisstraße MÜ 20:

Im Bestand mündet die Kreisstraße MÜ 20 (Bahnhofsstraße) direkt in die St 2091. Der Fußgänger- und Radverkehr der Bahnhofsstraße kann über den bestehenden Geh- und Radweg der St 2091 direkt zum Industriegebiet nördlich der Bahnlinie gelangen. Die Planung sieht vor, die Bahnhofsstraße um ca. 260 m Richtung Süden zu verlängern und am Ende mündet sie in einen neuen Kreisverkehr im Zuge der St 2091 ein. Für den Fußgänger- und Radverkehr von und zum Industriegebiet bedeutet dies einen Umweg von ca. 550 m, der nicht zumutbar ist und nicht angenommen wird. Eine Verbesserung wäre ggf. den bestehenden Fuß- und Radweg zwischen Teplitzer Straße und Bahnhofsstraße als Verbindungsweg mit Bahnübergang beizubehalten und nicht auf eine Betriebszufahrt für die Bahnanlagen und Schrebergärten zu beschränken. Oder, wenn ein Bahnübergang nicht aufrecht erhalten werden kann, in diesem Bereich einen Verbindungsweg zum Geh- und Radweg der St 2091 herzustellen. Die Stadt Waldkraiburg fordert dringend, unter diesem Gesichtspunkt die Planung zu überarbeiten.

Zu RVZ 1.13 Unselbständiger Geh- und Radweg an der St 2352 und zu RVZ 2.03 Querungsinsel:

Für die Verkehrsbeziehung von Richtung Pürten und dem Stadtteil Süd in Richtung Industriegebiet überquert der Radweg im Schutze einer Querungsinsel die St 2352. Bisher war die Querungsstelle als Teil der höhengleichen Pürtener Kreuzung durch eine Lichtsignalanlage gesichert. Eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit für den Fußgänger- und Radverkehr kann nicht hingenommen werden. Die Stadt Waldkraiburg fordert daher dringend, die Querungsstelle mit einer Lichtsignalanlage auszustatten.

Zu RVZ 1.13 Unselbständiger Geh- und Radweg an der St 2352:

Der Geh- und Radweg muss bei dem Kreisverkehr des Knotenpunktes der Verbindungsrampe der St 2091 abermals die Straßenseite der St 2352 im Schutze eines Fahrbahnteilers wechseln. Angesichts des hohen Verkehrsaufkommens des nachbarlichen Pendlerverkehrs zwischen den Städten Mühldorf und Waldkraiburg ist für den querenden Fußgänger- und Radverkehr keine ausreichende Verkehrssicherheit gegeben. Daher fordert die Stadt Waldkraiburg auch für diese Querungsstelle durch eine Unterführung die Planung zu verbessern.

Zu RVZ 1.17 Zufahrt zu VERBUND Innkraftwerk GmbH:

Die betreffende Zufahrt ist als Ortsstraße „Zufahrt zur Kläranlage“ gewidmet. Straßenbaulastträgerin ist die Stadt Waldkraiburg, der auch der Unterhalt obliegt.

Zu RVZ 1.18 Änderung ÖFW Mettenheimer Feldweg:

Der betreffende nicht ausgebaute Weg ist als Gemeindeverbindungsstraße „Mettenheimerweg“ gewidmet. Straßenbaulastträgerin ist die Stadt Waldkraiburg, der auch der Unterhalt obliegt.

Zu RVZ 4.03 Straßenbeleuchtung:

Nicht nur die an der St 2352 und dem begleitenden unselbständigen Geh- und Radweg bestehenden Straßenbeleuchtungsanlagen müssen den veränderten Verhältnissen angepasst werden, sondern auch die bestehenden Straßenbeleuchtungsanlagen an den Einmündungen St 2091/Teplitzer Straße, St 2091/Kreisstraße MÜ 20 (Bahnhofsstraße) sowie der Kreuzung St 2091/St 2352. Wir gehen davon, dass auch die notwendigen Erweiterungen der Straßenbeleuchtung für die Verlängerung der Teplitzer Straße und die Verlängerung der Bahnhofsstraße dieser Regel unterliegen.

Sofern vorhanden, richtet sich die Kostentragung nach jeweils bestehenden Straßennutzungsverträgen. Wir bitten, bei der Ausführungsplanung mit der Stadt Waldkraiburg festzulegen, welche Maßnahmen für die Straßenbeleuchtungsanlagen jeweils zu treffen sind und wer die Kosten trägt.

Eigentümer und Unterhaltspflichtiger für die Straßenbeleuchtung ist nicht die Stadtwerke Waldkraiburg, sondern die Stadt Waldkraiburg

Zu landschaftspflegerischer Maßnahme 8 E Entwicklung von Laubwald und Feuchtlebensräumen:

Die genannte Ersatzmaßnahme findet ortsfern auf einer Fläche von 4,36 ha in Oberrohrbach (Ortsteil der Gemeinde Niederbergkirchen) statt. Zu bevorzugen wäre eine Maßnahme im Umgriff der Stadt Waldkraiburg, um dem weiteren Verlust von Klimaschutzwald in der Stadt entgegen zu wirken.

Hinweise zu Planungen der Stadt Waldkraiburg:

Langfristig soll auf der Fläche östlich der St 2091 und dem Ortsteil Föhrenwinkel eine Siedlungsentwicklung stattfinden. Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Waldkraiburg werden entsprechende Maßnahmen aufgenommen. Zur Erschließung sind Verknüpfungen mit den angrenzenden Staatsstraße St 2091 bzw. St 2352 notwendig.

Für eine Entwicklung der noch unbebauten Flächen nordwestlich der bestehenden Pürtener Kreuzung zu einem Sondergebiet „Bau- und Gartenmarkt“ ist das eingeleitete Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 für den Bereich zwischen der Kraiburger Straße (St 2352), Bahnhofsstraße (MÜ 20) und Staatsstraße St 2091 noch nicht abgeschlossen. Wir bitten die vorgesehene Zufahrt zur St 2352 bei dem Grundstück Flur-Nr. 281/17 in die Planung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.07.2018 09:30 Uhr