Grundsatzentscheidung Werbeanlagen; Ausnahmen von § 6 Satz 1 der Werbeanlagensatzung für Werbeanlagen die sich nicht an der Stätte der Leistung befinden
Daten angezeigt aus Sitzung: Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss, 05.12.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss | Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss | 05.12.2018 | ö | 10 |
Beschluss
Die Stadt Waldkraiburg stimmt einer Ausnahme von § 6 Satz1 der städtischen Werbeanlagensatzung nicht zu, eine Baugenehmigung kann nicht in Aussicht gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.01.2019 15:15 Uhr