Grundsatzentscheidung Werbeanlagen; Ausnahmen von § 6 Satz 1 der Werbeanlagensatzung für Werbeanlagen die sich nicht an der Stätte der Leistung befinden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss, 05.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss 05.12.2018 ö 10

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg stimmt einer Ausnahme von § 6 Satz1 der städtischen Werbeanlagensatzung nicht zu, eine Baugenehmigung kann nicht in Aussicht gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.01.2019 15:15 Uhr