Bürgerbegehren, Bürgerentscheid; Bürgerbegehren des "Aktionsbündnis Waldbad" - Antrag des "Aktionsbündnis Waldbad" nach Art. 18a Abs. 1 GO zur Durchführung eines Bürgerbegehrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung Stadtrat, 06.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sondersitzung Stadtrat 06.03.2018 ö beschließend 3

Beschluss 1

Es wird festgestellt, dass die Stadtratsmitglieder Charlotte Konrad und Richard Fischer persönlich beteiligt sind und somit an der Beratung als auch Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 1

Beschluss 2

Das am 06.02.2018 eingereichte Bürgerbegehren mit der Frage „Das bestehende Waldbad Waldkraiburg mit Schwimmeinrichtung und Gebäuden soll am Standort Waldkraiburg, Reichenbergerstraße 60, erhalten bleiben" wird für zulässig erklärt.

Der Bürgerentscheid zum Bürgerbegehren findet am Sonntag, den 13. Mai 2018, statt.

Die allgemeinen Regelungen des Kommunalwahlrechts sind entsprechend anzuwenden.

Zum Abstimmungsleiter wird der Leiter der Ordnungs- und Sozialabteilung, Herr Reinhard Schmid, zum Stellvertreter der Leiter des Einwohner-, Pass- und Wahlamtes, Herr Siegfried Hanesch, berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2018 06:59 Uhr