Baurecht; Bauantrag; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit gewerblich genutzten Räumen im Kellergeschoss in der Eichendorffstr. 16a, Fl.Nr. 1470/1 der Gemarkung Waldkraiburg
Daten angezeigt aus Sitzung: Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss, 30.01.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss | Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss | 30.01.2019 | ö | beschließend | 15 |
Beschluss
Der Bauantrag ist abzulehnen, da die für den beantragten Gewerbebetrieb notwendige Ausnahme hinsichtlich der Nutzungsart gemäß der Festsetzung im Bebauungsplan nicht erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2019 16:36 Uhr