Stadtentwicklung;
Gewerbegebiet nördlich der Daimlerstraße
- Schalthaus zur Stromversorgung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 05.02.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt im Vorgriff auf den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 69, 10. Änderung die vorzeitige Fällung vorzunehmen.
Die Rodung und Baurechtsschaffung erfolgt im Rahmen der bereits beschlossenen Bebauungsplanänderung im weiteren Bauleitverfahren, in dem auch die Ausgleisflächen abschließend geregelt werden und die Rodungsgenehmigung einschließt.
Die Grundstücksbesitzübergänge sind mit den Regelungen aus der Entwicklungsmaßnahme und den geltenden Kaufverträgen mit den Staatsforsten abzustimmen und, soweit notwendig, in den Aufsichtsräten, Ausschüssen und im Stadtrat zu behandeln.
Die beiden markierten Bäume sind die wegen ihrer besonderen artenschutzrechtlichen Bedeutsamkeit dauerhaft, soweit es die Verkehrssicherheit erlaubt, zu erhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.02.2019 10:55 Uhr