Baurecht; Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung; - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses als Ersatzbau in Hausing 27 1/2, Fl. Nr. 587 der Gemarkung Fraham
Daten angezeigt aus Sitzung: Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss, 09.10.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss | Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss | 09.10.2019 | ö | beschließend | 13 |
Beschluss
Der Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung ist abzulehnen, nachdem die ursprüngliche Baugenehmigung für einen Ersatzbau zu Unrecht ergangen ist.
Um dem Antragsteller eine Bebauung zu ermöglichen, könnte eine Außenbereichssatzung erlassen werden. Darüber ist im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Ortsteile zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.10.2019 11:15 Uhr