Kinder- und Jugendhilfe; Jugendförderungswerk e.V. Waldkraiburg - Haus Sudetenland - Gewährung von Defizitausgleichen und Betriebskostenzuschüssen für das Jugendförderungswerk e.V. Waldkraiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 18.02.2020 ö beschließend 20

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg gewährt dem Jugendförderungswerk Waldkraiburg e. V. ab dem Jahre 2020 – stets widerruflich - einen jährlichen freiwilligen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 80.000,00 €.

Die Auszahlung des Betriebskostenzuschusses erfolgt in zwei gleichen Raten jeweils zum 01.01. und 01.07. der betreffenden Jahre. Die Auszahlung der ersten Rate für das Jahr 2020 in Höhe von 35.000, -- € erfolgte bereits Anfang Januar 2020, schon vor der Antragstellung einer Erhöhung. Der noch fehlende Differenzbetrag in Höhe von 5.000, -- € soll zeitnah nach Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 zur Zahlung an das Jugendförderungswerk e.V. Waldkraiburg erfolgen.  
Darüber hinaus beteiligt sich die Stadt Waldkraiburg - stets widerruflich - an einem evtl. anfallenden Defizit der Gewinn- und Verlustrechnung aus dem Betrieb des Schullandheimes „Haus Sudetenland“ i. H. von maximal 80 v. H.
Das Jugendförderungswerk Waldkraiburg e. V:  legt bis zum 31.01. des Folgejahres der Stadt Waldkraiburg einen vorläufigen und bis zum 31.03. des Folgejahres den bestätigten Jahresabschluss des „Haus Sudetenland“ vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2020 09:51 Uhr