Personenstandswesen; Bestellung von Standesbeamten - Bestellung des Ersten Bürgermeisters der Stadt Waldkraiburg zum Eheschließungsstandesbeamten


Daten angezeigt aus Sitzung:  konstituierende Stadtratssitzung, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat konstituierende Stadtratssitzung 12.05.2020 ö beschließend 27

Beschluss

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) vom 01.01.1975, zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.05.2019, wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs,  als Eheschließungsstandesbeamter der Erste Bürgermeister der Stadt Waldkraiburg festgelegt.

Für die laufende Wahlperiode wird daher (gem. § 2 Abs. 3 AVPStG) Herr Robert Pötzsch zum Standesbeamten des Standesamtsbezirks Waldkraiburg bestellt. Das Aufgabengebiet ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2020 09:59 Uhr