Personenstandswesen; Bestellung von Standesbeamten - Bestellung der Ersten Bürgermeisterin des Marktes Kraiburg a.Inn zur Eheschließungsstandesbeamtin


Daten angezeigt aus Sitzung:  konstituierende Stadtratssitzung, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat konstituierende Stadtratssitzung 12.05.2020 ö beschließend 28

Beschluss

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) vom 01.01.1975, zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.05.2019, wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, als Eheschließungsstandesbeamtin die Erste Bürgermeisterin des Marktes Kraiburg a.Inn festgelegt.

Für die laufende Wahlperiode wird daher (gem. § 2 Abs. 3 AVPStG), vorbehaltlich des Beschlusses des Marktgemeinderates Kraiburg a.Inn , Frau Petra Jackl zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Waldkraiburg bestellt. Das Aufgabengebiet ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2020 09:59 Uhr