Personenstandswesen; Bestellung von Standesbeamten - Bestellung des Ersten Bürgermeisters der Gemeinde Taufkirchen zum Eheschließungsstandesbeamten
Daten angezeigt aus Sitzung: konstituierende Stadtratssitzung, 12.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | konstituierende Stadtratssitzung | 12.05.2020 | ö | beschließend | 31 |
Beschluss
Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) vom 01.01.1975, zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.05.2019, wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, als Eheschließungsstandesbeamter der Erste Bürgermeister der Gemeinde Taufkirchen festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.06.2020 09:59 Uhr