Personenstandswesen; Bestellung von Standesbeamten - Bestellung des Ersten Bürgermeisters der Gemeinde Unterreit zum Eheschließungsstandesbeamten


Daten angezeigt aus Sitzung:  konstituierende Stadtratssitzung, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat konstituierende Stadtratssitzung 12.05.2020 ö beschließend 32

Beschluss

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) vom 01.01.1975, zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.05.2019, wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, als Eheschließungsstandesbeamter der Erste Bürgermeister der Gemeinde Unterreit festgelegt.

Für die laufende Wahlperiode wird daher (gem. § 2 Abs. 3 AVPStG), vorbehaltlich des Beschlusses des Gemeinderates Unterreit , Herr Christian Seidl zum Standesbeamten des Standesamtsbezirks Waldkraiburg bestellt. Das Aufgabengebiet ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2020 09:59 Uhr