Gemeindesteuern; Gewerbesteuer - Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters zur Entscheidung über Stundungsanträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  konstituierende Stadtratssitzung, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat konstituierende Stadtratssitzung 12.05.2020 ö 35

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, über Anträge auf Stundung von Ansprüchen aus dem Gewerbesteuerschuldverhältnis bis zu einer Dauer von drei Monaten an Stelle des Haupt- und Finanzausschusses und des Stadtrates zu entscheiden.
Diese Ermächtigung ist bis zum 31.12.2020 befristet.

In den zuständigen Gremien ist zeitnah über den aktuellen Stand der Billigkeitsmaßnahmen zu berichten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 3

Datenstand vom 02.06.2020 09:59 Uhr