Gemeindesteuern; Gewerbesteuer - Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters zur Entscheidung über Stundungsanträge
Daten angezeigt aus Sitzung: konstituierende Stadtratssitzung, 12.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | konstituierende Stadtratssitzung | 12.05.2020 | ö | 35 |
Beschluss
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, über Anträge auf Stundung von Ansprüchen aus dem Gewerbesteuerschuldverhältnis bis zu einer Dauer von drei Monaten an Stelle des Haupt- und Finanzausschusses und des Stadtrates zu entscheiden.
Diese Ermächtigung ist bis zum 31.12.2020 befristet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 3
Datenstand vom 02.06.2020 09:59 Uhr