Volkshochschule Waldkraiburg - Gewährung eines Barzuschusses für die Erwachsenenbildung (Antrag der vhs vom 15.09.2020)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 29.09.2020 ö vorberatend 11
Stadtrat Stadtratssitzung 06.10.2020 ö beschließend 11

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg gewährt der Volkshochschule Waldkraiburg e. V. folgende beantragte Zuschüsse:

  1. Barzuschuss:
Einen Barzuschuss für die Erwachsenenbildung in Höhe von 60.000,00 €/Jahr für die Jahre 2021 und 2022. Der Zuschuss wird im beantragten Zeitraum in monatlichen Teilbeträgen (á 5.000,00 €) an die Volkshochschule Waldkraiburg e. V. überwiesen.

  1. Miet- und Nebenkostenzuschuss
Einen Miet- und Nebenkostenzuschuss für die Räumlichkeiten in der Graslitzer Straße 17 in Höhe von 80.000 €/Jahr die Jahre 2021 und 2022. Der Zuschuss wird im beantragen Zeitraum in monatlichen Teilbeträgen (á 6.666,67 €) an die Volkshochschule Waldkraiburg e. V. überwiesen. Sollten sich während der Abrechnungsperiode die Betriebskosten erhöhen, muss dies ggf. neu beantragt werden.

Die Auszahlung der Zuschüsse nach a) und b) erfolgt jeweils am jeweiligen Monatsende in Höhe von á 11.666,67 €.

Ein detaillierter Verwendungsnachweis ist unverzüglich nach Ablauf des Förderjahres (Kalenderjahr) durch die Volkshochschule Waldkraiburg vorzulegen. Sollte sich anhand des Verwendungsnachweises herausstellen, dass die Nebenkosten niedriger waren, wie im gewährte Zuschuss, so ist dieser Mehrbetrag von der Volkshochschule Waldkraiburg e. V. an die Stadt Waldkraiburg zeitnah zurück zu erstatten.

Auf dem Produktkonto 2711300.530100 ist ein Betrag in Höhe von jeweils 140.000,00 € für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2020 16:35 Uhr