Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 29 für das Gewerbe- und Industriegebiet südlich der Daimler Straße, 11. Änderung - Behandlung der Stellungnahmen - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 24.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 24.11.2020 ö 19

Beschluss

Während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.10.2020 bis einschließlich 02.11.2020 sind folgende Stellungnahmen eingegangen die wie folgt abgewogen werden:

  • Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 27.10.2020:

In der Stellungnahme wird darauf eingegangen, dass die Planung Fassung nach wie vor nicht die Belange des Flächensparens berücksichtigt. Daher sind diese Belange in der gemeindlichen Abwägung weiterhin zu berücksichtigen.

Abwägungsvorschlag:

Der Einwand wurde seinerzeit Seitens des Landratsamtes Mühldorf am Inn bereits vorgebracht und mit Beschluss vom 21.04.2020 wie folgt abgewogen:
Die von der Naturschutzbehörde vorgeschlagenen alternativen Maßnahmen zur Generierung von Kfz-Parkplätzen (-> Tiefgarage, Parkhaus) wurden in der Gesamtabwägung verworfen, da sie unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen oder mangels Platz nicht realisierbar wären. Insofern hat sich die Stadt Waldkraiburg dazu entschieden, die Stellplätze, wie im Planentwurf dargestellt, anzuordnen.  ….“

An der dargestellten Planung wird weiterhin festgehalten.

  • Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 02.11.2020:

Zu: 9. Umgang mit Niederschlagswasser
Der BN begrüßt die Regelung: „Unverschmutztes Niederschlagswasser (Dach- und Hofflächen) ist möglichst über Sickermulden zu versickern“ da der Grundwasserspiegel in Waldkraiburg bereits dauerhaft um 2 Meter gesunken ist. Wir schlagen vor, keine abweichenden Lösungen, die mit eine Ableitung des Wassers verbunden sind (was derzeit noch möglich ist) zuzulassen.
 
Abwägungsvorschlag:

Im Bebauungsplan wurde lediglich zum Umgang mit unverschmutztem Niederschlagswassers im Bereich des SO (Sondergebiet) Baumarkt eine Sonderregelung (Basierend auf Auflagen des LRA zum Änderungsverfahren „Sondergebiet Baumarkt“) getroffen. Für die restlichen Flächen im Geltungsbereich gilt die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) vom 1.10.2008.

zu 6. Grünordnung und Artenschutz:

- Insektenschutz:
Bei den Außen-, Parkplatz-, und Straßenbeleuchtungen sollen ausschließlich insektenunschädliche Leuchtmittel (Natriumdampf-Lampen oder LED „Warmweiß“ mit max. 2.700 K) verwendet werden. Vorhandene Anlagen sind innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren umzurüsten. Es ist darauf zu achten, dass die Abstrahlung nach oben verhindert und das Licht gezielt auf die zu beleuchtenden Flächen gelenkt wird. Die Außen-, Parkplatz- und Werbebeleuchtung ist außerhalb der Öffnungs-zeiten oder spätestens ab 23:00 bis 06:00 Uhr abzuschalten (Lichtverschmutzung eindämmen). Zu Werbeanlagen: Blinklichter und selbstleuchtende Werbeanlagen sind unzulässig. Es ist nur eine Werbeanlage vorzusehen und diese kann mit Strahler (Licht Warmweiß, 2.700 K) beleuchtet werden.“
Zum Erhalt der Artenvielfalt sind bei Neubauten Nistplätze / Nistkästen für Gebäudebrüter vorzusehen und zu unterhalten: Bei Gewerbegebäuden ab 4 m Wandhöhe sind je lfm. Fassadenlänge 0,2 Quartiere vorzusehen. Das Ergebnis ist aufzurunden. Die Anbringung von Nistkästen ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Ist eine Anbringung der Nesthilfen am Gebäude nicht möglich, sind alternative Standorte mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Vogelkästen sind jährlich zu reinigen (Anbringung in Reichweite),
Fledermauskästen nach Bedarf (selbstreinigende Modelle verfügbar).
 - Grünflächen, Straßenbegleitgrün:
Es wird angeregt, die Grünflächen zwischen den Straßenbäumen mit kräuterreichen, autochthonen Saatgutmischung anzulegen und extensiv zu pflegen. 20 – 30 % des Staudenbewuchses soll den Winter über belassen werden. Schottergärten sollten nicht zugelassen werden.
 - Nachhaltigkeit:
Nach heutigen Vorgaben der Nachhaltigkeit, der CO2-Problematik, der umweltfreundlichen Strom-erzeugung, usw. ist es sinnvoll, auf neu zu errichtenden Dachflächen Photovoltaikanlagen und Warmwasserkollektoren vorzugeben.
Bitte nehmen Sie diesen Punkt in den Festsetzungen auf: Dächer von Neubauten sind auf der Ost-, Süd- und Westseite mit einer Photovoltaikanlage und einer angemessenen Anzahl Warmwasserkollektoren zu versehen.

Abwägungsvorschlag:

Es ist Zielsetzung der Stadt Waldkraiburg, in dem Gewerbegebiet südlich der Daimlerstraße alle Grundstücksbesitzer und Bauherren gleich zu behandeln. Zudem verfolgt die Stadt Waldkraiburg mit den hier vorliegenden Festsetzungen das von der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern formulierte Ziel einer schlanken Bebauungsplanung ohne zu hohe Regelungsdichte für die Bauherren. Aus diesem Grund lehnt es die Stadt Waldkraiburg ab, für den hier vorliegenden Teilbereich gesonderte Regelungen in Bezug auf die zulässige Beleuchtung bzw. die Beleuchtung von Werbeanlagen festzusetzen.

Die Forderung für Neubauten verbindlich Nistplätze / Nistkästen für Gebäudebrüter vorzusehen und zu unterhalten, wird abgelehnt, da sie der rechtlichen Grundlage entbehrt und den Gewerbetreibenden die Gestaltungshoheit über ggf. zu errichtenden (Zweck-)Bauten überlassen werden soll.

Die Anregung, Grünflächen und Nebenflächen extensiv zu begrünen, wird zur Kenntnis genommen. Eine explizite Festsetzung von Saatgutmischungen wird jedoch abgelehnt, da eine solche Festsetzung für ein Gewerbegebiet zu detailliert erscheint. Gleichfalls wird die Festsetzung, dass Schottergärten nicht zugelassen werden sollen, nicht aufgenommen (Stichwort: schlanker Bebauungsplan, vgl. oben).

Der vorliegende Bebauungsplan lässt eine Nutzung von regenerativen Energiequellen (z. B. Solarmodule auf den Dachflächen) auch bereits derzeit zu. Eine verbindliche Festsetzung ist nicht vorgesehen, zumal die Gestaltung der Dachflächen auch technischen Notwendigkeiten, die derzeit noch nicht vollständig voraussehbar sind, berücksichtigen muss.

Zu 6. Tiefgaragen, Garagen, Stellplätze, Parkplätze, Wege, Lagerflächen und Zufahrten:
Damit der Radverkehr mehr angenommen wird, sollten gut zugängliche, regengeschützte Stellplätze für Räder und Lastenräder ausgewiesen werden (Vorschlag: Je 5 Mitarbeiter Stellplätze für 2 Räder).
 
Abwägungsvorschlag:
Stellplätze für Räder und Lastenräder sind laut vorliegender Planung zulässig. Den genauen Standort kann der Bauherr bestimmen.

Ersatzaufforstungen:
Der BUND Naturschutz hält die Standorte für die Ersatzaufforstung bei Zangberg und Stefanskirchen nicht für sinnvoll. Ein Ersatz für den Verlust von Waldflächen in Waldkraiburg sollte in unmittelbarem Zusammenhang mit noch bestehenden Waldflächen im nahen Umfeld erfolgen. Nach dem Luftbild beeinträchtigen die geplanten Aufforstungen südexponierte Waldränder und Böschungen mit angrenzendem Grünland, also einen naturschutzfachlich wertvollen Lebensraum. Damit wäre zu prüfen, ob durch die Aufforstung Habitate naturschutzrechtlich relevanter Arten (z.B. Zauneidechse) zerstört werden.

Abwägungsvorschlag:
Die gesetzliche Grundlage des Bayerischen Waldgesetzes, auf der die festgesetzten Ersatzaufforstungen in der Gemarkung Stefanskirchen und Zangberg vorgenommen werden, lässt eine Ersatzforstung an den gewählten Orten zu. Zudem wird darauf verwiesen, dass für die Flächen bereits Aufforstungsbescheide durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ausgestellt wurden. Insofern liegt für die Aufforstungen eine rechtskräftige Genehmigung der Fachbehörde vor. Aus den genannten Gründen wird an der Planung festgehalten.

Der Bebauungsplan mit Textteil und Begründung, jeweils in der Fassung vom 16.09.2020, wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2020 16:03 Uhr