Tierschutz; Tierheime - Neubau eines Tierheimes durch den Tierschutzverein Waldkraiburg und Umgebung e.V. (Zuschuss zur nichtöffentlichen Erschließung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 18.05.2021 ö 6

Beschluss

  1. Die Stadt Waldkraiburg gewährt dem Tierschutzverein Waldkraiburg und Umgebung e.V. zu den Kosten der nichtöffentlichen Erschließung des Grundstücks Fl.Nr. 120, Gemarkung Pürten (Wasser, Abwasser, Strom, Straßenanbindung, einschl. Planung), einen Investitionszuschuss in Höhe der anderweitig nicht gedeckten Kosten, höchstens jedoch 300.000 Euro.

  1. Die Zuschussgewährung ist an folgende Bedingungen gebunden:
    - die beihilferechtliche Zulässigkeit (Art. 107, 108 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen 
Union) ist gegeben
- das Grundstücks Fl.Nr. 120, Gemarkung Pürten, wird mit einem Tierheim, das allen öffentlich-rechtlichen Erfordernissen (insb. Baurecht, Tierschutzrecht, Veterinärrecht) genügt, bebaut
- die Finanzierung der Gesamtmaßnahme (Erschließung und Errichtung eines Tierheimes) ist gesichert
- der Tierschutzverein Waldkraiburg und Umgebung e.V. legt nach Abschluss der Gesamtmaßnahme einen Verwendungsnachweis vor
- der bewilligte Zuschuss wird mit seiner Maximalhöhe mit einer erstrangigen Grundschuld zu Gunsten der Stadt Waldkraiburg gesichert

  1. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt Zug um Zug nach Maßnahmenfortschritt und nach Maßgabe der in den Haushaltsplänen der Stadt Waldkraiburg ab dem Jahr 2021 bereitgestellten Mittel.

  1. Die Einzelheiten der Zuschussgewährung sind in einem Zuschussbescheid zu regeln.

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan des Jahres 2021 in Form von Auszahlungs- und Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung (Produkt 1227720 / 017118 - Tierschutzverein e.V. / Investitionsförderung an übrige Bereiche -).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.08.2021 09:32 Uhr