Kinder, Jugend und Schulen; Kindertageseinrichtungen - Bedarfsplan nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG
Daten angezeigt aus Sitzung: Stadtratssitzung, 20.07.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Stadtratssitzung | 20.07.2021 | ö | beschließend | 8 |
Beschluss
Der Bedarfsplan nach Art. 7 BayKiBiG mit den Handlungsempfehlungen (S. 20 ff.) wird zur Kenntnis genommen. Die festgestellten Bedarfe (S. 15 bis 19) an Betreuungsplätzen werden als örtlich bedarfsnotwendig anerkannt.
Der Bedarfsplan ist jährlich fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.08.2021 09:38 Uhr