Kinder, Jugend und Schulen; Kindertageseinrichtungen - Bedarfsplan nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.07.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Der Bedarfsplan nach Art. 7 BayKiBiG mit den Handlungsempfehlungen (S. 20 ff.) wird zur Kenntnis genommen. Die festgestellten Bedarfe (S. 15 bis 19) an Betreuungsplätzen werden als örtlich bedarfsnotwendig anerkannt.
Der Bedarfsplan ist jährlich fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.08.2021 09:38 Uhr