Baurecht; Bauantrag - Nutzungsänderung des Erdgeschosses in ein Tattoostudio auf dem Grundstück Fl.Nr. 1768/19 der Gemarkung Waldkraiburg, Peter-Rosegger-Str. 1b
Daten angezeigt aus Sitzung: Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 04.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss | Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss | 04.05.2021 | ö | beschließend | 11 |
Beschluss
Die nachträgliche Baugenehmigung für die bereits durchgeführte Nutzungsänderung kann erteilt werden. Die für das Vorhaben notwendige Ausnahme kann zugelassen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.06.2021 16:47 Uhr