Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 69 für das Gewerbegebiet nördlich der Daimler Straße, Flur-Nr. 660/1 der Gemarkung Waldkraiburg, 10. Änderung - Behandlung der Stellungnahmen - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 29.06.2021 ö beschließend 21

Beschluss

Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 03.02.2021 bis einschließlich 08.03.2021 sind folgende Stellungnahmen eingegangen die wie folgt abgewogen werden:

  • Stellungnahme des Landratsamtes Mühldorf am Inn vom 02.03.2021:

Immissionsschutz:
Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes ist im bestehenden Bebauungsplan mit Emissionskontingenten in Form flächenbezogener Schallleistungspegel mit 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts belegt. Durch die Änderung werden diese Schallleistungspegel im nördlichen Bereich auf 49 dB(A) tags und 34 dB(A) nachts und im südlichen Bereich auf 51 dB(A) tags und 36 dB(A) nachts reduziert, wodurch die dort bereits genehmigten Betriebe in ihren bestehenden Rechten eingeschränkt würden. Dies hätte zur Folge, dass die dazugehörenden Baugenehmigungen entsprechend angepasst werden müssten und die Stadt ggf. Regressansprüchen ausgesetzt wäre.

Das Gutachten wurde entsprechend aktualisiert und der Unteren Immissionsschutzbehörde erneut vorgelegt. Mit Schreiben vom 18.03.2021 wurde das Einverständnis bestätigt.

Abwägungsvorschlag: Die Festsetzungen und Hinweise des Bebauungsplanentwurfes sind auf die aktualisierte Fassung des Lärmgutachtens vom 15.03.2021 abzustimmen. Dabei handelt es sich um redaktionelle Änderungen die keine weitere Planauslegung auslösen.

Kreistiefbauverwaltung, Verkehrswesen:
Auf die zuletzt abgegebene Stellungnahme vom 07.08.2020 wird verwiesen. Die Stellungnahme wird aufrechterhalten.

Die Stellungnahme vom 07.08.2020 wies darauf hin, dass beim Neubau einer Erschließungsstraße sowohl auf die Sichtfelder geachtet wie auch ein richtlinienkonformer Anschluss herstellen werden muss.

Abwägungsvorschlag hierzu lautete laut Beschluss vom 24.11.2020:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Da mit der ausgearbeiteten Planung kein Neubau von Straßen verbunden ist, sind die Hinweise zu Sichtflächen und Anbindungen (Eckausrundungen, Schleppkurven) im vorliegenden Fall nicht relevant. Vielmehr wird die bereits vorhandene Erschließung der „Emil-Lode-Straße“ genutzt.

An der Abwägung vom 24.11.2020 wird vollumfänglich festgehalten. Eine Ergänzung oder Änderungen der Planung wird damit nicht veranlasst.

Naturschutz und Landschaftspflege:
Die grundsätzlich naturschutzfachlich kritische Sicht zur Rodung eines Klimaschutzwaldes für die Ausweisung eines Gewebegebietes ist unlängst bekannt.
Weitere Anregungen können dem Bauleitplanverfahren nicht beigesteuert werden.

Abwägungsvorschlag: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 

  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom 10.02.2021:


In der Stellungnahme wird darauf verwiesen, dass der Punkt „Mögliche Altlasten“ in die Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen werden sollte. Die Stellungnahmen vom 18.08.2020 und 17.06.2019 haben nach wie vor ihre Gültigkeit.

Folgende Abwägung zu diesem Punkt wurde am 24.11.2020 beschlossen:
„Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die im Bebauungsplan enthaltenen Hinweise zu Altlasten entsprechen denen, die bei vergleichbaren Gegebenheiten auch bei der 9. Änderung des Bebauungsplanes angesetzt waren. Eine Übernahme in die Festsetzungen wird daher für nicht erforderlich gehalten. Änderungen an der Planung sind nicht veranlasst.“

An der Abwägung vom 24.11.2020 wird vollumfänglich festgehalten. Eine Ergänzung oder Änderungen der Planung wird damit nicht veranlasst.

Sämtliche Punkte aus der Stellungnahme vom 17.06.2019 wurden bereits hinlänglich beraten und entsprechende Festsetzungen und/oder Hinweise im Bebauungsplanentwurf aufgenommen.

  • Stellungnahme der Vodafone Kabel Deutschland vom 03.03.2021:

Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen.

Abwägungsvorschlag: Im Bebauungsplanentwurf ist ein entsprechender Hinweis aufzunehmen.

Im Rahmen der Gigabitoffensive investiert Vodafone in die Versorgung des Landes mit hochleistungs-fähigen Breitbandanschlüssen und damit den Aufbau und die Verfügbarkeit von Netzen der nächsten Generation - Next Generation Access (NGA)- Netzen.
In Anbetracht der anstehenden Tiefbauarbeiten möchten wir hiermit unser Interesse an einer Mitverlegung von Leerrohren mit Glasfaserkabeln bekunden. Um die Unternehmung

Abwägungsvorschlag: Die Information wird zur Kenntnis genommen. 

  • Stellungnahme der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH vom 25.02.2021:

Die eingegangenen Spartenauskünfte werden zur Kenntnis genommen.

  • Auf Vorschlag der Verwaltung wird folgender Hinweis aufgenommen:

Im Bebauungsplan wird darauf hingewiesen, dass sämtliche im Bebauungsplan genannte DIN-Normen und VDI-Richtlinien bei der Stadt Waldkraiburg, Bauabteilung, eingesehen werden können.

Auf Vorschlag der Verwaltung wird im Bebauungsplanentwurf darauf hingewiesen, dass innerhalb des Werkszauns (Schilcher-Linie) es viele Bombenabwürfe zum Zeitpunkt des 2. Weltkrieges gab. Es ist nicht auszuschließen, dass auch im benachbarten Staatswald Bomben gelandet sind.

Der Entwurf Bebauungsplanes Nr. 69, 10. Änderung mit Begründung, Umweltbericht und den naturschutzfachlichen Angaben zur saP, in der Fassung vom 24.11.2020, einschließlich der oben aufgeführten redaktionellen Änderungen wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2021 16:13 Uhr