Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bauleitplanverfahren auf der Grundlage des überarbeiteten Entwurfes für das Postverteilzentrum durchzuführen.
Die restliche Fläche soll im Verfahren als Gewerbefläche ausgewiesen werden.
Das Sortiment des Nahversorgungs- und Innenstadtbedarfs gemäß des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) vom 01.03.2018, analog des Katalogs des Bebauungsplanes Nr. 77 BA I, wird ausgeschlossen.
Auszug aus dem Festsetzungskatalog des Bebauungsplanes Nr. 77 BA I:
Im Gewerbegebiet ist Einzelhandel mit den Sortimenten des Nahversorgungsbedarfs
und des Innenstadtbedarfs gemäß des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) vom 01.03.2018 ausgeschlossen.
Sortimente des Nahversorgungsbedarfs:
- Nahrungs- und Genussmittel mit Ausnahme von Getränken.
Sortimente des Innenstadtbedarfs:
- Arzneimittel, medizinische und orthopädische Produkte,
- Baby- und Kinderartikel,
- Bekleidung,
- Brillen und Zubehör, optische Erzeugnisse,
- Bücher, Zeitungen, Zeitschriften,
- Drogerie- und Parfümeriewaren,
- Glas, Porzellan, Keramik, Geschenkartikel, Haushaltswaren,
- Haus- und Heimtextilien,
- Lederwaren,
- Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf,
- Schuhe,
- Spielwaren, Sport- und Campingartikel,
- Uhren und Schmuck.
Ausnahmsweise können zugelassen werden
- Betten- und Matratzenfachhandel,
- Elektronikartikel (Unterhaltungselektronik ("braune Ware"),
Haushaltselektronik ("weiße Ware"), Computer und Zubehör, Foto, Film.
Die Ansiedlung einer Woolworth-Filiale wird nicht befürwortet.