Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 55 für das Gebiet am Rudolf-Harbig-Weg, Aufhebung - Aufstellungs- und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 15.03.2022 ö 23

Beschluss

Der Bebauungsplan Nr. 55 und seine 1. Änderung erfüllen heute keine ordnende Funktion mehr, noch tragen sie dazu bei, eine gerechte Bodennutzung zu gewährleisten. In vielen Fällen führen die veralteten Pläne mit ihren eng gefassten Baugrenzen zu unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand und behindern eher die städtebauliche Entwicklung. Nachverdichtungen, welche sowohl aus städtebaulicher Sicht als auch unter Umweltschutzgesichtspunkten erwünscht sind, sind erleichtert durchführbar, wenn sie nach § 34 BauGB unter Berücksichtigung des Einfügungsgebotes beurteilt und realisiert werden können.

Aus den genannten Gründen wird die Aufstellung des Aufhebungsverfahrens beschlossen.

Der Planentwurf mit seiner Begründung, jeweils in der Fassung vom 18.02.2022, wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Planauslegung und Behördenanhörung durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2022 14:45 Uhr