Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 96, für den Bereich an der Balthasar-Neumann-Straße, 1. Änderung und Erweiterung - Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 15.03.2022 ö 24

Beschluss

Der vom Architekturbüro Hans Hertreiter, Amerang, ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, jeweils in der Fassung vom März 2022, wird gebilligt.

Folgende Punkte sind vor der öffentlichen Planauslegung noch zu aktualisieren:

-        Offene Bauweise
-        Nur Einfamilien- und Doppelhäuser zulässig 
-        Verweis auf die Mindestgrundstücksgrößensatzung der Stadt Waldkraiburg
-        Einhaltung der ges. Mindestabstandsflächen 
-        Regelung der Ausgleichsflächen aus dem rechtskräftigen BP betreffend die Flur-Nr. 1171/48, Gemarkung Waldkraiburg, sind im Plan aufzunehmen; 
-        Max. WH 6,20 m auch auf Fl-Nrn 1172/3 und 1171/48 festsetzten
-        Max. 2 Wohneinheiten je DHH oder EFH
-        Auch Bogendächer sind zulässig
-        Steingärten ausschließen
-        Einfriedung: zur öffentlichen Straße in einer Höhe von max. 1 m
-        Auf den Fl-Nrn. 1169/16 , /17 und /4, Gemarkung Waldkraiburg, werden Baugrenzen für ein Doppelhaus aufgenommen.
-        Im Plan werden großzügige Bauräume statt einer festen GR Zahl festgesetzt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Planauslegung und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2022 14:45 Uhr