Baurecht; Isolierte Befreiung - Errichtung eines Schwimmbeckens mit Holzpodest in der Freiherr-von-Lösch-Str. 2
Daten angezeigt aus Sitzung: Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 10.05.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss | Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss | 10.05.2022 | ö | beschließend | 14 |
Beschluss
Die für das Vorhaben notwendige Befreiung von den im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen kann erteilt werden, da es sich bei der beantragten Nebenanlage um kein Gebäude handelt. Die Befreiung ist städtebaulich und auch im Hinblick auf die öffentlich-rechtlich geschützten nachbarrechtlichen Belange vertretbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.05.2022 13:52 Uhr