Bauleitplanung; 1. Änderung der Ergänzungssatzung Ebing-West - Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 28.06.2022 ö beschließend 14

Beschluss

Während der erneuten öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3, Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB, in der Zeit vom 12./13.04.2022 bis einschließlich 27.04.2022 sind folgende Stellungnahmen eingegangen, die wie folgt abgewogen werden:

  • Stellungnahme der Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 19.04.2022:
Die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde mit Schreiben vom 21.09.2021 im letzten Verfahrensschritt zur o. g. Satzung Stellung genommen. Darin wurde festgestellt, dass der Änderungsbereich im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet liegt und somit die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonders zu berücksichtigen sind. 
Laut Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Gemeinderats vom 15.03.2022 wurden nach Anhörung der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Fachstellen des Landratsamts Mühldorf a. Inn die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege dahingehend abgewogen, als dass die Gemeinde in der vorliegenden Ergänzungssatzung geeignete Maßnahmen zur Durchgrünung und Lebensraumverbesserung aufgenommen hat und im Rahmen einer integrierten Grünordnung erlässt. Der Versiegelungsgrad wird durch die Aufforderung zur Verwendung wasserdurchlässiger Beläge beschränkt. Weiterhin werden für verbleibende negative Auswirkungen entsprechende Ausgleichsmaß-nahmen festgelegt. 
Im Ergebnis steht die 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Ebing-West“ bei Berücksichtigung der o. g. Belange auch in der vorliegenden Fassung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie löst keine Planänderung aus, zumal keine Einwände erhoben wurden. 

  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim mit Schreiben vom 25.04.2022:
Die Aufnahme zur Höhe der Rohfußbodenoberkante im Erdgeschoss in den Hinweisen der o.g. Ergänzungssatzung begrüßen wir sehr. Wir bitten jedoch, diesen Punkt in die Festsetzungen zu übertragen.
Darüber hinaus bitten wir Sie, die Informationen zu Hochwasser und Versicherungen und Vorsorgenden Bodenschutz unserer Stellungnahme vom 08.10.2021 in die Hinweise mit aufzunehmen. Eine Weitergabe an die Eigentümer zur Berücksichtigung bei der Bauausführung, wie im Auszug aus der Sitzungsniederschrift vom 15.03.2022 aufgeführt, reicht unseres Erachtens nicht aus.

Abwägungsvorschlag:
Eine Übertragung des Hinweises zur Höhe der Rohfußoberkante in die Festsetzungen wird nicht vorgenommen. Durch eine Festsetzung der Rohfußoberkante wird der Bauherr ein Stück weit in seiner Baufreiheit eingeengt. Im Rahmen der Bauberatung durch die Baugenehmigungsbehörde werden die Punkte nicht außer Acht gelassen.

Die Informationen zu Hochwasser und Versicherungen sowie den Vorsorgenden Bodenschutz wird ergänzend in die Hinweise aufgenommen.


  • Von Seiten der Verwaltung sind folgende Änderungen aufzunehmen:
In Punkt C. der textlichen Festsetzungen sind folgende Korrekturen vorzunehmen
2.6: hier fehlt ein „sind“
2.7: es muss „Kronenbereiche“ heißen
3.3: es muss „Saatgut“ heißen

Unter Punkt D. „Hinweise“ ist die Untere Denkmalschutzbehörde durch die Stadt Waldkraiburg zu ersetzen.

Die 1. Änderung der Ergänzungssatzung Ebing-West in der Fassung vom 15.03.2022, einschließlich der o.g. redaktionellen Änderungen, wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2022 13:55 Uhr