Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 34 "St. Erasmus Nordost", 3. Änderung mit Teilaufhebung - Aufstellungs- und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 26.07.2022 ö 10

Beschluss

1970 wurde der Bebauungsplan Nr. 34 für das Gebiet Sankt Erasmus Nord Ost aufgestellt. Inhalt war die Ausweisung eines reinen Wohngebietes (WR) zwischen der
Trenbachstraße (Mü 18) und Innkanal. Festgesetzt waren unter anderem Baugrenzen für eine 2 -
geschossige Wohnbebauung sowie höchstzulässige Grund- und Geschossflächenzahlen. Zudem
wurden entlang der Trenbachstraße Festsetzungen zum Schutz gegen Schallemissionen des motorisierten Verkehrs getroffen, indem dort eine 15 m breite anbaufreie Zone sowie ein 2 Meter hoher
Lärmschutzwall festgesetzt sind. Die im Osten gelegenen Grundstücke 1206/7 und 1060/18, Gemarkung
Fraham sind im rechtskräftigen Bebauungsplan als öffentlicher Spielplatz ausgewiesen.
Zwischenzeitlich wurde der genannte Bebauungsplan in den Jahren 1982 und 1987 jeweils geändert,
indem beispielsweise die Zulässigkeit von Nebengebäuden außerhalb der Baugrenzen neu geregelt wurde.
Das Gebiet zwischen Trenbachstraße, Kirchfeldstraße und Innkanal ist heute nahezu vollständig bebaut. Einzel- und Doppelhäuser mit Gartengrundstücken sind charakteristisch für das Erscheinungsbild.

Der Bebauungsplan Nr. 34 und seine Änderungen erfüllen heute, mit Ausnahme der Festsetzungen zum Immissionsschutz keine ordnende Funktion mehr, noch tragen sie dazu bei, eine gerechte Bodennutzung zu gewährleisten. In vielen Fällen führen die veralteten Pläne mit ihren eng gefassten Baugrenzen zu unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand und behindern eher die städtebauliche Entwicklung. Nachverdichtungen und kleinere Erweiterungen, welche sowohl aus städtebaulicher Sicht als auch unter Umweltschutzgesichtspunkten erwünscht sind, sind erleichtert durchführbar, wenn sie nach § 34 BauGB unter Berücksichtigung des Einfügungsgebotes beurteilt und realisiert werden können.

Aus den genannten Gründen wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes mit Teilaufhebung aufgestellt. 

Der vom Büro U-Plan, Königsdorf, ausgearbeitete Planentwurf vom 22.02.2022 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Behördenanhörung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 14:29 Uhr