Baurecht; Bauantrag - Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses in 3 Wohneinheiten, Errichtung einer Dachgaube, Anbau eines Balkons, Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus mit Dachterrasse, Errichtung eines Carports mit Fahrradraum sowie Umbauten im Gebäude im Ritter-von-Gluck-Weg 7, Fl.Nr. 509 der Gemarkung Waldkraiburg
Daten angezeigt aus Sitzung: Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 29.11.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss | Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss | 29.11.2022 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Dem Antrag auf Stellplatzablöse wird nicht zugestimmt. Um eine Baugenehmigung erhalten zu können, muss der Bauherr bzw. sein Planer alle nach der aktuellen Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze nachweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.01.2023 16:19 Uhr